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Sozialhilfe für Syrische Familie? (Gelesen: 4.364 mal)
yasso77
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18.10.2012 um 09:12:40
 
Hallo zusammen,

ich schreibe im Auftrag einer Freundin von mir.
Situation ist wie folgt: Es ist eine syrische Familie. Der Mann schreibt in Bremen seine Doktorarbeit. Seine Frau ist Hausfrau und sie haben eine 2 Jährige Tochter. Der Mann studiert bzw. macht seine Doktorarbeit durch ein Stipendium aus Syrien. Das heisst die syrische Regierung hat bisher seine Lebensunterhalt u.s.w finanziert. Von deutschen Staat bekommt er nichts.
Nun nach den Unruhen in Syrien hat die EU finanzielle Sanktionen auf Syrien gemacht. Unter anderem sind Auslandsüberweisungen in die EU gesperrt, was zur Folge hat, dass diese Familie (und viele andere in der gleichen Situation) ihr Geld nicht aus Syrien bekommen können.
Frage: Hat diese Familie überhaupt ein Recht auf finanzielle Staatshilfe? Oder hat Jemand ein Tip an wem sie sich überhaupt diesbezüglich anwenden könnten??
Vielen Dank im Voraus und Grüße.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.10.2012 um 09:36:59
 
yasso77 schrieb am 18.10.2012 um 09:12:40:
Oder hat Jemand ein Tip an wem sie sich überhaupt diesbezüglich anwenden könnten??

Zunächst sollten sie ihr Konsulat/ihre Botschaft kontaktieren, denn m.W. sind die diplomatischen Auslandsvertretungen noch intakt und arbeiten normal.
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schweitzer
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Antwort #2 - 18.10.2012 um 09:38:24
 
Das Problem existiert ja schon eine Weile und ist auch verschiedenen Stellen bereits hinlänglich bekannt. Wie so oft, ist aber niemand wirklich bereit, umfassend in eine Verantwortung zu treten.

Es bleibt also nur, sich selbst an diverse Stellen zu wenden - den DAAD, die eigene Hochschule, das amtliche Netzwerk Ausländerstudium, ja und auch direkt an Abgeordnete der Landesparlamente bzw. des Bundestages.

Einige Hochschulen versuchen unmittelbar zu helfen, in dem man anbietet und realisiert Arbeitsmöglichkeiten für die Betroffenen zu erschließen und zur Verfügung zu stellen.

Für eine gewisse Orientierung mag
dieser Artikel
etwas hilfreich sein.

Hier
und
hier
wird mehr die Problematik der Situation charakterisiert.  (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Einen Anspruch oder ein verbrieftes, verbindliches Recht auf soziale Leistungen (auch nicht auf Darlehensbasis) haben die syrischen Studenten (bislang) jedenfalls nicht.

Um so mehr hoffe ich, dass meine Anregungen doch irgendwie hilfreich sein können.


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yasso77
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Antwort #3 - 18.10.2012 um 10:49:15
 
Vielen Dank für deine Antwort. Habe alles gelesen..sieht nicht gut aus. Leider bekommt er an der Uni keine Arbeit, denn das Projekt woran er arbeiten konnte ist gerade zu ende, laut seinem Professor.
Na ja..vielleicht ergibt sich hier und da für ihn eine Arbeit, wobei das wird nie den Unterhalt für ihn und seine Familie decken:(
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schweitzer
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Antwort #4 - 18.10.2012 um 10:56:38
 
Er sollte dennoch, ggf. mit Unterstützung, versuchen, sich an verschiedene der in den Artikeln genannten Stellen zu wenden.

Ob sich dann eine Lösung findet, ist bislang zweifellos sehr ungewiss, aber wenn niemand entsprechende Versuche und Anstrengungen unternimmt, wird es ganz gewiss keine geben, und es bleibt ewig beim "Verantwortung weg delegieren".

Ich weiß, dass das nicht unmittelbar hilft, aber ich halte es für um so notwendiger.


=schweitzer=
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yasso77
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Antwort #5 - 18.10.2012 um 11:01:55
 
Was mich einbißchen nervt, ist dass ich vor einer Weile in den Nachrichten gehört haben, dass DE syrische Asylbewerber aufnehmen will. Alles gut, finde ich sehr menschlich...aber...was ist den mit den Leuten die hier bereits sind und teilweise finanzielle Probleme wegen der Sanktionen haben (er ist keiner der aktiv öffentlich gegen das syrische Regime gesprochen hat). Vielleicht sollte man zuerst diesen Leuten helfen und Hilfsmöglichkeiten (mehr Flexibilität bei der Arbeitsaufnahme zum Beispiel) anbieten, dann die Asylbewerber...

*

Für diejenigen die den Tip geben er soll sich an sein Konulat wenden: Das hat er natürlich getan! Und das Konsulat antwortrt zurück: wir können hier nichts tun, das Geld liegt in der Bank und kann nicht ins Ausland überwiesen werden, wegen der Sanktionen von der EU!
Bitte nicht vergessen, dass es in Syrien jetzt ein Krieg gibt, also bitte jetzt nicht mit Sprüche kommen, wie "Für Ausländer, welche in Deutschland in Kalamitäten geraten, ist aber anscheinend immer der deutsche Staat verantwortlich, der dann einspringen und alles bereinigen soll ?'' Keiner möchte das DE irgendwas bereinigt. Es geht nur darum, dass die EU durch diese Sanktionen das Lebensunterhalt dieser Studenten gfährdet hat. Sie hätten vielleicht diese "Kleinigkeiten" genauer überprüfen, damit nicht am ende die "Armen" darunter leiden!


schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! Vielen Dank!
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« Zuletzt geändert: 18.10.2012 um 11:25:58 von schweitzer »  
 
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reinhard
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Antwort #6 - 18.10.2012 um 11:30:43
 
Genau deshalb hast Du ja auch den Rat erhalten, Dich an Landtags- und Bundestagsabgeordnete zu wenden. Hast Du das schon getan? Gibt es schon Antworten?

Eine einfache Möglichkeit, die entsprechenden Fragen öffentlich (!) zu stellen, findest Du hier:

http://www.abgeordnetenwatch.de/

Beschreibre einfach die Situation, wie Du es hier getan hast, und frage, was dieser oder jener Abgeordneter tun will, damit der Familie noch im Oktober geholfen wird.
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schweitzer
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Antwort #7 - 18.10.2012 um 11:37:42
 
Bei allem Verständnis, wir sollten hier bei der Sache bleiben: Ich halte nichts davon die Probleme von potenziellen Asylsuchenden aus Syrien gegen die aktuellen der hier in Deutschland studierenden Syrer "aufzuwiegen" oder miteinander zu vergleichen.

Und auch diese Fragestellung:

Saxonicus schrieb am 18.10.2012 um 11:00:25:
Für Ausländer, welche in Deutschland in Kalamitäten geraten, ist aber anscheinend immer der deutsche Staat verantwortlich, der dann einspringen und alles bereinigen soll ?



... halte ich für wenig sachgerecht. -

Es geht und ging nicht primär darum, dass der deutsche Staat "einspringt", aber wenn er für bestimmte "Kalamitäten" eine Mitverantwortung trägt, dann muss er sich den Folgen IMHO schon stellen und dann nicht nur wegdelegieren. (Ich halte es daher für völlig gerechtfertigt, vor allem Politiker ausdrücklich auf die Problematik anzusprechen - insoweit meine entsprechende Empfehlung in meinem ersten Post!) - Im Übrigen hatte ich betont, dass es keine Soziallleistungsansprüche für die syrischen Studenten gibt. -

"Überbrückungsszenarien" - wie ich auch angedeutet hatte, ggf. auf Darlehensbasis, oder aber die Förderung von speziellen, zeitlich befristeten Rahmenbedingungen z.B. mit Blick auf Arbeitsmöglichkeiten für die Betroffenen, zu entwickeln, zu befördern und und auch in gewisser Weise abzusichern - so etwas würde ich unseren staatlichen deutschen Stellen angesichts der sehr spezifischen Situation bezüglich Syrien denn aber durchaus zumuten und einfordern wollen.

Wir sollten hier nun aber nicht weiter auf diesem Weg spekulieren -

Nur, wenn jemand noch sachdienliche Hinweise zur Ausgangsfragestellung hat, dann her damit.


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Antwort #8 - 18.10.2012 um 13:20:01
 
Nun ja, es ist zu prüfen ob der syr. Staatsbürger überhaupt hier arbeiten darf.
Welche Art von AE er hat - dann kann weiter diskutiert werden.
Diese Infos vermisse ich!

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yasso77
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Antwort #9 - 18.10.2012 um 14:10:28
 
Er hat die gleiche Regelung wie alle Studenten hier...er darf bis zu 3 Monate im Jahr arbeiten. Davon kann er natürlich keine Familie ernähren. Das gleiche gilt für seine Frau, nur bei ihr ist das Problem, dass wenn sie überhaupt ein Minijob findet, muss sie das Geld was sie hier verdient in einer Kinderkrippe stecken, wo sie das Kind dann hinbringen soll. ist alles kompliziert.. weinend
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Antwort #10 - 18.10.2012 um 14:15:41
 
@Budweiser:

Darüber müssen wir hier nicht spekulieren - denn es geht jetzt und hier um die Frage einer speziellen Hilfe und Unterstützung im Sinne des erfolgreichen Abschlusses der Promotion einschließlich ggf. in diesem Sinne angezeigter, eine sehr spezifische Sondersituation berücksichtigender, ausnahmsweiser Erlaubnisse, Genehmigungen und (vorübergehender, ggf. darlehensweiser) Unterstützungen.

Wenn es sich um ein Promotionsstudium handelt, wovon hier auszugehen ist, dann gelten im Übrigen die Regelungen hinsichtlich Zugang zum Arbeitsmarkt, wie sie aus § 16 (1) AufenthG folgen.

(ich sehe gerade, dass die TS zwischenzeitlich auch entsprechend gepostet hat)


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Antwort #11 - 18.10.2012 um 14:28:09
 
yasso77 schrieb am 18.10.2012 um 14:10:28:
er darf bis zu 3 Monate im Jahr arbeiten

Kleine Berichtigung.

Das wurde doch kürzlich erst geändert und auf 120
Tage oder 240 halbe Tage erhöht.
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