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Scheidung - Terminsverlegung aus dienstlichen Gründen (Gelesen: 4.055 mal)
Themen Beschreibung: siehe Betreff
Evaskatze
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26.08.2012 um 23:04:02
 
Guten Abend,

mein Scheidungstermin ist "aus dienstlichen Gründen" um mehr als 1 Monat verlegt worden.

Was können dies z. B. für Gründe sein? Mein Mann ist seit Februar nicht mehr im Land, ich habe nie wieder von ihm gehört und die Ladung wurde öffentlich bekannt gegeben.
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Muleta
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Antwort #1 - 26.08.2012 um 23:11:50
 
Dienstliche Gründe heißt: der Richter ist an der Dienstausübung verhindert. (Auf Deutsch: er hat Urlaub, Fortbildung, was auch immer...)
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Evaskatze
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Antwort #2 - 27.08.2012 um 10:56:13
 
Ist es nicht möglich, dem zu widersprechen? Ich möchte diese unangenehme Angelegenheit nun endlich aus der Welt schaffen.

5 Wochen Verschiebung empfinde ich als eine Zumutung. Selbst ein Richter sollte eine Urlaubsvertretung haben.  Augenrollen Jeder kleine Azubi hat eine solche. Durchgedreht
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reinhard
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Antwort #3 - 27.08.2012 um 11:23:35
 
Natürlich kannst Du widersprechen und verlangen, dass er für einen Tag aus Jamaika zurück kommt.

Die Antwort kannst Du Dir sicherlich vorstellen.
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Muleta
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Antwort #4 - 27.08.2012 um 11:31:57
 
Evaskatze schrieb am 27.08.2012 um 10:56:13:
Selbst ein Richter sollte eine Urlaubsvertretung haben.


das geht so einfach nicht: Wir haben mit Art. 101 S. 2 GG eine Regelung, nach der sich die festgelegte Zuständigkeit eines Richters eben nicht so ohne weiteres durch "Vertreter" aushebeln lässt.
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Antwort #5 - 27.08.2012 um 15:34:26
 
reinhard schrieb am 27.08.2012 um 11:23:35:
Natürlich kannst Du widersprechen und verlangen, dass er für einen Tag aus Jamaika zurück kommt..


Ein reichlich unsachlicher Beitrag. Es ging mir um eine Vertretung, nicht speziell um einen bestimmten Richter. Lesen schadet Dir sicher nicht.
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reinhard
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Antwort #6 - 27.08.2012 um 17:02:49
 
Eine Vertretung für Richter gibt es nicht, insofern bezog sich Dein Beitrag auf Deinen Richter.

Und da wird ein Widerspruch eben schwierig, Du solltest es Dir vorher überlegen, was Du da von Deinem Richter fordern willst.
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Evaskatze
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Antwort #7 - 09.10.2012 um 17:48:53
 
Endlich!!! Ich bin seit heute - noch nicht rechtskräftig - geschieden!

Da ich zuuu aufgeregt war, ist mir entgangen, meinen Anwalt zu fragen, ob der Scheidungsbeschluss nun wiederum öffentlich ausgehängt wird und nach diesem 1-monatigen Aushang die 1-monatige Frist bis zur Rechtskraft beginnt.

Stimmt das, ist dies so? Meinen Anwalt hab ich heute nicht noch einmal erreichen können, daher stelle ich die Frage hier. Danke.
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Antwort #8 - 09.10.2012 um 18:01:25
 
Evaskatze schrieb am 09.10.2012 um 17:48:53:
und nach diesem 1-monatigen Aushang die 1-monatige Frist bis zur Rechtskraft beginnt.


So wird es sein. Aber diese 2 Monate überstehst
Du auch noch.

Ende
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Antwort #9 - 19.10.2012 um 12:06:32
 
Evaskatze schrieb am 09.10.2012 um 17:48:53:
Da ich zuuu aufgeregt war, ist mir entgangen, meinen Anwalt zu fragen, ob der Scheidungsbeschluss nun wiederum öffentlich ausgehängt wird und nach diesem 1-monatigen Aushang die 1-monatige Frist bis zur Rechtskraft beginnt.


wenn die öffentliche Zustellung vom Gericht zurecht angeordnet wurde, dann ja. Sonst nein.

Das OLG Frankfurt hatte sich gerade dazu (eher beiläufig aber doch eindeutig) ausgelassen, 4 UF 149/08.
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