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Einreisesperre EUweit? (Gelesen: 1.688 mal)
Feuer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre EUweit?
13.10.2012 um 14:48:08
 
Hallo ich bin neu hier und ich habe mich auch schon versucht durchzulesen.
Ich möchte trotzdem eine Frage stellen.
EIn Freund erzählte mir, dass er als Türke in den Niederlanden war. Für längere Zeit.
Er erzählte mir, dass er dort aufgrund selbstständiger Tätigkeit ein Visum hatte. Was mir als Deutsche schon schwer fällt vorzustellen, da ich so weit ich weiß davon ausgehe, dass dieses in Deutschland nicht möglich ist. Aber vielleicht kennt sich ja jemand von hier zufällig auch in Holland aus. Das ist aber noch nicht meine Frage.
Er ist dann ein paar Monate "illegal" in Holland gewesen. Sprich er hat 4 oder 5 Monate dieses Visum überzogen und ist dann soweit ich weiß freiwillig ausgereist.
Meine Frage ist nun: gibt es dann so etwas wie eine schwarze Liste für Holland? Bzw eine Einreisesperre....und wenn ja, gilt diese auch EUweit und würde somit auch für Deutschland gelten?

Ich danke Euch für Eure Informationen
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erne
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Antwort #1 - 13.10.2012 um 20:15:24
 
Feuer schrieb am 13.10.2012 um 14:48:08:
dass er dort aufgrund selbstständiger Tätigkeit ein Visum hatte


meinst du "Visum" oder "AE"?

Feuer schrieb am 13.10.2012 um 14:48:08:
da ich so weit ich weiß davon ausgehe, dass dieses in Deutschland nicht möglich ist.


mit "Visum" geht es nicht
mit passender "AE" geht das schon

Feuer schrieb am 13.10.2012 um 14:48:08:
ist dann soweit ich weiß freiwillig ausgereist.

so einfach geht das nicht.
Beim der Ausreise aus Schengen stellen die Grenzer fest, dass er illigal im Land war und können "Massnahmen" ergreifen.
Feuer schrieb am 13.10.2012 um 14:48:08:
gibt es dann so etwas wie eine schwarze Liste für Holland? Bzw eine Einreisesperre....und wenn ja, gilt diese auch EUweit und würde somit auch für Deutschland gelten?


ja, kann alles sein.
Ob es ist, muss er selbst feststellen
siehe Selbstauskunft
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Feuer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.10.2012 um 20:38:37
 
erne schrieb am 13.10.2012 um 20:15:24:
meinst du "Visum" oder "AE"?

also er sagte er hätte durch seine selbstständige Arbeit eben eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen!?!
Aber eben wie gesagt in Holland!

erne schrieb am 13.10.2012 um 20:15:24:
mit "Visum" geht es nicht
mit passender "AE" geht das schon


in Deutschland doch dann nur noch schwieriger eine AE zu bekommen oder nicht?

tut mir leid, dass ich so "doof" frage

erne schrieb am 13.10.2012 um 20:15:24:
so einfach geht das nicht.
Beim der Ausreise aus Schengen stellen die Grenzer fest, dass er illigal im Land war und können "Massnahmen" ergreifen.



das ist überrascht mich....dass heisst also, dass selbst wenn er dann von sich aus das Land verlässt, gibt es nochmal Probleme an der Grenze (hat er nicht erwähnt) ??? Zwangsläufig???
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Antwort #3 - 13.10.2012 um 23:46:31
 
Feuer schrieb am 13.10.2012 um 20:38:37:
also er sagte er hätte durch seine selbstständige Arbeit eben eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen!?!
Aber eben wie gesagt in Holland!


Für Türken gelten auch in NL andere Rechte
Turks Associatieverdrag: dit verdrag maakt het voor Turkse werknemers mogelijk om in Nederland te blijven.

kannst du selbst nachlesen beim www.ind.nl

es gibt die Möglichkeit als selbstständiger ein Visum und anschliessend eine MVV zu bekommen, das bedeutet aber jede Menge Erfahrung, Geschäftskontakte etc. in NL.

Die genauen Anforderungen findest du hier:
http://istanbul.nlconsulaat.org/visa/machtiging-voorlopig-verblijf-mvv/vereiste-...
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