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Wer trägt die Abschiebungskosten, wenn... (Gelesen: 1.418 mal)
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer trägt die Abschiebungskosten, wenn...
13.10.2012 um 13:50:47
 
Ich will einen meiner Cousins aus der Ukraine einladen, damit er weiterhin den Weg nach Italien einschlägt. Dort würde eine gut bezahlte Anstellung auf dem Bau "schwarz" kriegen. Andre meiner Verwandten arbeiten bereits dort und halten den Job für ihn in Aussicht. Diese Leute sind bereits durch krumme Wege (zu Fuß etc. über die Grenze) dorthin gelandet. Der Cousin will den legalleren Weg nehmen und mit dem ausgestelltem Visum dorthin direkt fahren. Die Frage ist: Wenn er bereits in Italien ist und die Befristung abgelaufen ist, bin ich dann aus dem Schneider? Er würde dort den Ausweis bei anderen Bekannten verstecken, sodass beim Erwischen die Behörden nicht direkt feststellen können, dass ich ihn eingeladen habe und die mir die Verantwortung aufbürden. Mich rührt die Frage, ob die trotzdem irgendwie feststellen können, dass ich ihn reingeschleust habe.
Deshalb habe ich große Bedenken um Heranziehung der Abschiebungskosten.
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Tippi
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Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.10.2012 um 15:07:19
 
Sorry, aber wir sind nicht die richtige Plattform für die Um-
gehung von Gesetzen und Vorschriften.

Hilfe zu Straftaten und Tricksereien bekommst du hier nicht.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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