katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 08:04:44:Klappt das dann mit der Familienzusammenführung zum Kind,wenn er sich jetzt der ganzen Sache endlich stellt?
Es ist seine einzige realistische Chance, alles andere ist Sackgasse und wird zu größeren Problemen führen.
Wenn sein richtiger Pass vorliegt/verfügbar ist, sollte es kein allzu großes Problem sein, bei der aserischen Botschaft einen neuen gültigen zu beantragen.
Er sollte zur
ABH gehen, reinen Tisch machen, seine Bereitschaft erklären, aktiv an der Beschaffung eines neuen, gültigen Passes mitzuwirken und auch seine grundsätzliche Bereitschaft, freiwillig auszureisen.
Er kann/soll sagen, dass er es auf keinen Fall auf eine Abschiebung ankommen lassen will (eine Abschiebung würde die Verhängung einer
Einreisesperre nach sich ziehen, deren entsprechende Befristung dann erst auf Antrag erfolgen könnte, er müsste im Nachhinein die Abschiebekosten begleichen usw. - all das ist jetzt noch vermeidbar!) - kann dabai ja durchaus erwähnen, dass er perspektivisch, seinem deutschen Kind ein wirklicher Vater sein will und ihm schon deshalb daran gelegen ist, nunmehr nur noch mit offenen Karten zu spielen.
Mit einer Anzeige wegen des illegalen Aufenthalts wird er dennoch rechnen müssen ...
Immerhin, nur wie aufgezeigt kann und wird es einen vernünftigen Weg aus der Malaise geben und hat er (Vaterschaftsanerkennung - die schon vor Geburt des Kindes auf der Grundalge des gültigen Passes beim Jugendamt vorgenommen werden kann und sollte - ebenso Erklärung zur Bereitschaft zur Teilung des Sorgerechts durch die Mutter - wären weitere wichtige Voraussetzungen) intakte Chancen auf eine funktionierende Familienzusammenführung.
=schweitzer=