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Pass Aserbaidschan (Gelesen: 3.714 mal)
katrin792
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26.09.2012 um 08:04:44
 
Guten Morgen.
Ich hab einen Bekannten der illegal hier ist.
Er kam mit falschem Pass und beantragte Asyl,welches aber ja auch abgelehnt wurde.
Nun möchte er alles klären,weiß aber nicht so richtig,wie.
Sein richtiger Pass ist abgelaufen und er möchte einen neuen?
Von der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin. Meine Frage dazu,geht das?
Was brauch er noch dazu?
Bekommt er dann gleich eine Aufforderung zum Ausreisen?
Seine Freundin (D) bekommt im Sommer nächstes Jahr das gemeinsame Kind.
Klappt das dann mit der Familienzusammenführung zum Kind,wenn er sich jetzt der ganzen Sache endlich stellt?
So viele Fragen und ich würde mich über viele Antworten freuen
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schweitzer
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Antwort #1 - 26.09.2012 um 08:37:32
 
katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 08:04:44:
Klappt das dann mit der Familienzusammenführung zum Kind,wenn er sich jetzt der ganzen Sache endlich stellt?


Es ist seine einzige realistische Chance, alles andere ist Sackgasse und wird zu größeren Problemen führen.

Wenn sein richtiger Pass vorliegt/verfügbar ist, sollte es kein allzu großes Problem sein, bei der aserischen Botschaft einen neuen gültigen zu beantragen.

Er sollte zur ABH gehen, reinen Tisch machen, seine Bereitschaft erklären, aktiv an der Beschaffung eines neuen, gültigen Passes mitzuwirken und auch seine grundsätzliche Bereitschaft, freiwillig auszureisen.

Er kann/soll sagen, dass er es auf keinen Fall auf eine Abschiebung ankommen lassen will (eine Abschiebung würde die Verhängung einer Einreisesperre nach sich ziehen, deren entsprechende Befristung dann erst auf Antrag erfolgen könnte, er müsste im Nachhinein die Abschiebekosten begleichen usw. - all das ist jetzt noch vermeidbar!) - kann dabai ja durchaus erwähnen, dass er perspektivisch, seinem deutschen Kind ein wirklicher Vater sein will und ihm schon deshalb daran gelegen ist, nunmehr nur noch mit offenen Karten zu spielen.

Mit einer Anzeige wegen des illegalen Aufenthalts wird er dennoch rechnen müssen ...

Immerhin, nur wie aufgezeigt kann und wird es einen vernünftigen Weg aus der Malaise geben und hat er (Vaterschaftsanerkennung - die schon vor Geburt des Kindes auf der Grundalge des gültigen Passes beim Jugendamt vorgenommen werden kann und sollte - ebenso Erklärung zur Bereitschaft zur Teilung des Sorgerechts durch die Mutter - wären weitere wichtige Voraussetzungen) intakte Chancen auf eine funktionierende Familienzusammenführung.


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katrin792
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Antwort #2 - 26.09.2012 um 16:34:50
 
Hallo Schweitzer,
vielen Dank für deine Antworten.
Eins hab ich mal noch,wenn man das mit der Vaterschaft und dem Sorgerecht vor der Geburt schon klären kann,muss er dann überhaupt ausreisen?
Was zieht so eine Anzeige nach sich?
Und den Pass kann er aber hier beantragen und was brauch er dazu noch ausser seinen alten Pass?
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Antwort #3 - 26.09.2012 um 16:47:58
 
katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:34:50:
Eins hab ich mal noch,wenn man das mit der Vaterschaft und dem Sorgerecht vor der Geburt schon klären kann,muss er dann überhaupt ausreisen?

Hat der Mann eine Duldung oder ist er vollkommen illegal hier?

Wenn das Kind während der Duldungszeit zu Welt kommt, kann er sich auf auf §39 Nr. 5 AufenthV berufen und eine AE im Bundesgebiet beantragen. Die Vaterschaft muss zu dem Zeitpunkt feststehen.

Bei illegalem Aufenthalt wäre es nicht so einfach, ohne Wohlwollen der ABH wird eine Ausreise unvermeidbar sein.

katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:34:50:
Was zieht so eine Anzeige nach sich? 

Strafverfahren, siehe §95 Abs. 1 AufenthG (Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe )

katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:34:50:
Und den Pass kann er aber hier beantragen und was brauch er dazu noch ausser seinen alten Pass? 

Er muss sich die Infos der Botschaft hier mal durchlesen. Ist auf Azeri, deshalb kann ich nicht weiterhelfen.
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katrin792
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Antwort #4 - 26.09.2012 um 16:53:12
 
Nein er ist vollkommen illegal hier.
Und jetzt grad haben wir die Botschaft in Berlin erreicht,die sagte nur es wäre gar nicht möglich,hier in Berlin einen neuen Pass ausgestellt zu bekommen,da er keinen Titel hat.
Versteh ich grad nicht,die Sache soll geklärt werden aber ohne Pass?


Also wegen dem illegal,also das ist so,er bekommt irgendwie immer zwei bis drei Wochen und dann muss er sich wieder bei der Behörde melden,aber ob das eine Duldung ist?
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Antwort #5 - 26.09.2012 um 16:55:35
 
katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:53:12:
Versteh ich grad nicht,die Sache soll geklärt werden aber ohne Pass? 

Eventuell mit einem vorläufigen Pass oder etwas ähnlichem, das würde ihm zumindest die Rückkehr nach Aserbaidschan ermöglichen.

katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:53:12:
Also wegen dem illegal,also das ist so,er bekommt irgendwie immer zwei bis drei Wochen und dann muss er sich wieder bei der Behörde melden,aber ob das eine Duldung ist? 

Schau mal nach. Dann müsste er eine Bescheinigung darüber haben.
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katrin792
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Antwort #6 - 26.09.2012 um 16:57:43
 
Danke na mal schauen
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katrin792
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Antwort #7 - 26.09.2012 um 18:38:15
 
Danke und ich schau mal auf die Papiere drauf und schreib dann hier was da steht,denn ich versteh das mit den § nicht so gut hä?
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Saxonicus
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Antwort #8 - 26.09.2012 um 19:05:04
 
katrin792 schrieb am 26.09.2012 um 16:53:12:
Also wegen dem illegal,also das ist so,er bekommt irgendwie immer zwei bis drei Wochen und dann muss er sich wieder bei der Behörde melden,aber ob das eine Duldung ist? 

Demnach dürfte es sich um eine Duldung handeln.

Illegal ist er also nicht.
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Antwort #9 - 26.09.2012 um 19:28:43
 
Dann sollte er möglichst schnell mit der Ausländerbehörde sprechen. Es gibt ja seit ein paar Jahren steigende Asylzahlen aus Aserbaidschan (nicht Armenier wie früher, sondern inzwischen mehr Aserbaidschaner). Und vielleicht kann die Ausländerbehörde auch sagen, wie er mit ihrer Hilfe an einen Pass oder Ersatzpass kommt, wie schnell das erfahrungsgemäß geht etc.
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