hge2001 schrieb am 25.09.2012 um 08:27:44:.. wobei man dann wieder am Ausgangspunkt der Misere steckt. Denn das Standesamt will ja offenbar nicht nachregistrieren, weil die Heiratsurkunde nicht legalisiert und auch nicht urkundengeprüft ist. Wobei letzteres offenbar in Sierra Leone nicht möglich ist.
"Amtshilfe" heißt nicht, dass das Standesamt nachregistriert, sondern nur, dass das Standesamt die vorliegenden Urkunden prüft und eine behördeninterne Stellungnahme abgibt, z. B. ob konkrete Anhaltspunkte für eine Fälschung vorliegen. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Zitat:Und man kann ein Standesamt ja nicht zwingen, "unsichere Urkunden" abzusegnen.
Das ist sicher richtig - deswegen rate ich ja dazu, sich mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen und nicht dem Standesamt.
Der Unterschied ist: das Standesamt ist rechtlich nicht verpflichtet, die "Wahrheit" festzustellen, es kann sich damit begnügen, die Nachbeurkundung zu verweigern, ohne dass damit eindeutig festgestellt ist, ob die Ehe nun gültig ist, oder nicht.
Das Finanzamt dagegen ist verpflichtet, alle relevanten Tatsachen zu ermitteln und davon ausgehend eine Entscheidung zu treffen.
§85 AO:
Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.
Und dann noch §95 Abs. 1 AO:
Die Finanzbehörde kann den Beteiligten auffordern, dass er die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt versichert. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
Das ist hier sicherlich der Fall.