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Änderung Geburtsurkunde -Nachtrag Kindesvater (Gelesen: 4.075 mal)
Themen Beschreibung: persönliche Vorsprache des Kindsvaters zur Identitätsprüfung notwendig?
katnau76
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02.10.2012 um 16:21:55
 
Hallo,

ich habe eine Frage betreffend der Eintragung in die Geburtsurkunde meiner Tochter.

Das Standesamt hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich bitte veranlassen soll, dass der Kindesvater mit seinem Pass persönlich im Standesamt vorsprechen soll. Damit vor der Eintragung seine Identität festgestellt werden kann.

Es wurde vor 2 Jahre ein Vaterschaftsgutachten über das Familiengericht erstellt. Dann musste er die Vaterschaft zusätzlich noch beim Jugendamt anerkennen. Dies hat er letzten  Januar mit einem vereidigten Dolmetscher auch getan. Bei beiden Sache musste er sich ja jeweils mit Pass ausweisen.

Der Kindesvater  lebt in Indien, Er erhält kein Visum für die Forderungen der Verwaltung oder des Familiengerichtes. Möglich war seine Einreise jeweils nur mit Verpflichtungserklärung durch Bekannte von ihm.

Das Jugendamt hat die Anerkennung an das Standesamt geschickt. Bei meinem Sohn war das so, dass das Standesamt den Kindesvater automatisch eingetragen und ich habe mir später eine neue Geburtsurkunde zusenden lassen.

Das Standesamt besteht aber darauf, dass der Kindesvater vorspricht, das verlange das Gesetz so.

Ich erhalte für mein Kind auch keine Geburtsurkunde mehr, bis das erfolgt ist. Im Geburstsregister wird wohl so was wie "Abstammung ungeklärt" eingetragen.

Also ich hab dem Kindesvater das nun so vor einiger Zeit so mitgeteilt, es wird sich einige Zeit hinziehen, denn mann weiß ja nicht ob er wieder ein Visum mit VE bekommt oder nicht.

Ich war ziemlich aufgeregt. Kann mir jemand vielleicht erklären, in welchem Gesetz das so drin steht?

Mir ist es mittlerweile völlig egal. Ich hab das ganze nur gemacht, damit mein Kind mal weiß, wer der Vater ist und es offiziell hat.

Gibt es keine andere Lösung für die Eintragung? Danke.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 02.10.2012 um 16:51:32
 
katnau76 schrieb am 02.10.2012 um 16:21:55:
Der Kindesvaterlebt in Indien, Er erhält kein Visum für die Forderungen der Verwaltung oder des Familiengerichtes. Möglich war seine Einreise jeweils nur mit Verpflichtungserklärung durch Bekannte von ihm.

Eine Einreise der Vaterschaftsanerkennung wegen wäre nicht nötig gewesen, die hätte er ebensogut beim Konsulat in Indien abgeben können.
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katnau76
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Antwort #2 - 03.10.2012 um 08:34:06
 
Hallo Saxonicus,

die Beurkundung wurde durch die deutsche Botschaft abgelehnt, da sie Zweifel an der Vaterschaft hatten. Die Botschaft verlangte die Erstellung eines Vaterschaftsgutachtens. Dieses musste durch das Familiengericht angeordnet werden. Es ist dem Familiengericht aber in anderthalb Jahren nicht gelungen, das Dokument zuzustellen, da sie den Empfänger nicht eindeutig identifizieren konnten. Es musste sogar der Pass des 70-jährigen Großvaters meiner Tochter mit eingereicht werden.

Wie auch immer, das ist Vergangenheit. Meine Frage zielt darauf ab, welche Lösung es gibt, dass das Standesamt nun den Kindsvater in die Geburtsurkunde einträgt.

Vielen Dank,
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Saxonicus
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Antwort #3 - 03.10.2012 um 09:57:00
 
katnau76 schrieb am 03.10.2012 um 08:34:06:
Es ist dem Familiengericht aber in anderthalb Jahren nicht gelungen, das Dokument zuzustellen, da sie den Empfänger nicht eindeutig identifizieren konnten. Es musste sogar der Pass des 70-jährigen Großvaters meiner Tochter mit eingereicht werden.

Also da "liegt der Hund begraben", es liegt demnach an der ungeklärten Identität.

Im Falle Indiens, mit seinen katastrophalen Urkundenwesen ist das natürlich eine komplizierte Sache, wie in allen Ländern mit unsicheren Dokumenten.

Da braucht man schon einen langen Atem und ein wenig Kleingeld um einigermaßen Klarheit zu erlangen, wer wer ist, weil deren Dokumente eben oftmals das Papier nicht wert sind, auf dem sie ausgefertigt werden und man nahezu jede Urkunde auch käuflich erwerben kann.
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Eduard
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Antwort #4 - 03.10.2012 um 19:19:49
 
So wie ich das verstehe, wäre ja wohl alles in Butter, wenn der Kindesvater mal eben mit seinem Pass beim Standesamt vorbeischauen würde.

Bei solchen "merkwürdigen" Forderungen des Standesamts ist m. E. der Standardrat, erst einmal beim Standesamt zurückzufragen.

Zitat:
Das Standesamt besteht aber darauf, dass der Kindesvater vorspricht, das verlange das Gesetz so.


Dann kann das Standesamt bestimmt auch sagen, welches Gesetz das verlangt.

(Mitunter stellt sich dann heraus, es gibt keine solche Vorschrift, aber "das haben wir immer schon so gemacht".)

Übliches Vorgehen ist, dass keineswegs beide Eltern erscheinen müssen. Allerdings musste ich den Pass meiner Frau mitbringen.

Vielleicht würde es ja in dem Fall auch reichen, wenn man nur den Pass des Vaters beibringt?
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katnau76
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Antwort #5 - 04.10.2012 um 07:49:33
 
Hallo,

danke erstmal für eure Antworten.

@saxonicus

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es an der Identität liegen soll. Alle normal zugeschickten Briefe des Jugendamtes sind bei ihm auch angekommen. Das Schreiben des Familiengerichtes zur Aufforderung der Blutabgabe musste über den diplomatischen Dienst zugeschickt werden und konnte irgendwie über ein indisches Gericht nicht zugestellt werden, da es mehrere Männer seines Namens im Bezirk gibt. (Das ist nicht so verwunderlich.)

Er hat sich ja bei der Probenentnahme mit Pass, Fingerabdruck ausweisen müssen. Ebenso wurde bei der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung die Identität mit Pass nochmal durch das Jugendamt geprüft. Bei ungeklärter Identität wäre er niemals zur Probe zugelassen worden und es wäre keine Vaterschaft anerkannt wurden.

@Eduard

Danke für deine Antwort. Ich glaube nicht, dass ich da eine telefonische Auskunft bekomme und würde dann schriftliche eine Anfrage starten, welches Gesetz das sein soll.

Ich kann mir seinen Pass schlecht mit der Post schicken lassen. Das ist viel zu unsicher in Indien.

Mir ist das nur so sauer aufgestoßen, da sich das ganze Prozedere nun schon bald 4 Jahre hinzieht und von behördlicher Seite die Vaterschaft die ganze Zeit angezweifelt wurde. Ich denke mal, dass so mancher Behördenmitarbeiter gedacht hat, der Kindsvater wolle nur über das  Kind einen Aufenthalt sichern.
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Eduard
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Antwort #6 - 04.10.2012 um 09:48:08
 
katnau76 schrieb am 04.10.2012 um 07:49:33:
Ich kann mir seinen Pass schlecht mit der Post schicken lassen. Das ist viel zu unsicher in Indien.


Und mit einem Kurierdienst (FedEx, DHL, TNT, etc.)? Das ist zwar teuer, aber immer noch deutlich billiger als wenn er extra herfliegen muss.
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