Hallo,
ich habe eine Frage betreffend der Eintragung in die Geburtsurkunde meiner Tochter.
Das Standesamt hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich bitte veranlassen soll, dass der Kindesvater mit seinem Pass persönlich im Standesamt vorsprechen soll. Damit vor der Eintragung seine Identität festgestellt werden kann.
Es wurde vor 2 Jahre ein Vaterschaftsgutachten über das Familiengericht erstellt. Dann musste er die Vaterschaft zusätzlich noch beim Jugendamt anerkennen. Dies hat er letzten Januar mit einem vereidigten Dolmetscher auch getan. Bei beiden Sache musste er sich ja jeweils mit Pass ausweisen.
Der Kindesvater lebt in Indien, Er erhält kein Visum für die Forderungen der Verwaltung oder des Familiengerichtes. Möglich war seine Einreise jeweils nur mit Verpflichtungserklärung durch Bekannte von ihm.
Das Jugendamt hat die Anerkennung an das Standesamt geschickt. Bei meinem Sohn war das so, dass das Standesamt den Kindesvater automatisch eingetragen und ich habe mir später eine neue Geburtsurkunde zusenden lassen.
Das Standesamt besteht aber darauf, dass der Kindesvater vorspricht, das verlange das Gesetz so.
Ich erhalte für mein Kind auch keine Geburtsurkunde mehr, bis das erfolgt ist. Im Geburstsregister wird wohl so was wie "Abstammung ungeklärt" eingetragen.
Also ich hab dem Kindesvater das nun so vor einiger Zeit so mitgeteilt, es wird sich einige Zeit hinziehen, denn mann weiß ja nicht ob er wieder ein Visum mit
VE bekommt oder nicht.
Ich war ziemlich aufgeregt. Kann mir jemand vielleicht erklären, in welchem Gesetz das so drin steht?
Mir ist es mittlerweile völlig egal. Ich hab das ganze nur gemacht, damit mein Kind mal weiß, wer der Vater ist und es offiziell hat.
Gibt es keine andere Lösung für die Eintragung? Danke.