maki schrieb am 04.09.2012 um 10:27:03:Im Gesetzestext ist davon nichts zu finden.
Viele
EBH "verschlimmern" die Regeln für die EB nach §10, oft auf Anordnung einer weisungsbefugten Behörde.
Allerdings sollte das so vor Gericht zB. nicht haltbar sein, für eine Anspruchseinbürgerung soll keine Prognose getroffen werden.
Du könntest:
1. Den SB fragen ob er/sie dir das schriftlich geben möchten, ich meine das möchten die nicht
2. Der Behörde eine Frist setzen bis wann du eine Entscheidung erwartest
3. Den Vorgesetzten deiner SBs darauf ansprechen
4. Dich bei der übergeprdneten Behörde erkundigen
Alles in allem ist das
IMHO nicht rechtmässig.
Ich wollte nicht unbedingt mich bei der SB unbeliebt machen, aber wenn ich keine andere Wahl habe versuche ich vielleicht mit dem Vorgesetzten zu sprechen, der wird aber wahrscheinlich der gleicher Meinung sein wie die SB. Aber danke für die Hinweise!
Odysseus schrieb am 04.09.2012 um 11:26:16:Allerdings wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Seit wann bist Du denn bei der aktuellen Firma beschäftigt, bis wann läuft die Probezeit? Nicht selten ist es ja so, dass innerhalb der Bearbeitungszeit die Probezeit eh abläuft.
Meine Probezeit läuft im Januar ab. Es wäre auch ok wenn die SB den Antrag annehmen würde, schon alles anderes vorbereiten würde (Führungszeugnis Anfordern, Arge anfordern etc. was die halt für einen Antrag braucht) und dann nach der Probezeit relative schnell über den Antrag dann entscheiden würde. Doch die SB meinte, wenn ich jetzt den Antrag stelle wird es sowieso gleich abgelehnt. Ich will aber nicht den Antrag nach der Probezeit stellen, denn dann verzögert sich ja das Ganze
Mick schrieb am 04.09.2012 um 11:35:18:OVG Berlin Brandenburg, 05.03.2011 OVG 5 M 40.09 - sagt sinn-
gemäß, dass es nicht nur auf den Zeitpunkt der Entscheidung an-
kommt, sondern dass eine Prognoseentscheidung erforderlich ist.
VG Köln 10.11.2010, 10 K 180/10 und
VG Düsseldorf 07.02.2011, 8 K 7215/09 - sagen, dass die bisherige
Erwerbsbiographie und die gegenwärtige Situation in den Blick zu
nehmen ist. Das würde man nicht machen, wenn man nur auf den
tatsächlichen Bezug von Leistungen abstellen würde.
Danke für die Urteile, kann man dann davon ausgehen, dass nun eine Zukunftsprognose für alle nach 10§ eingebürgerten getroffen werden muss oder nicht?
Dann habe ich noch eine Frage: Wie ist es wenn ich jetzt den Antrag stelle (wenn Sie es nicht annimmt, dann halt per Post) und der dann eventuell abgelehnt wird - habe ich dann irgendwelche Nachteile dadurch (außer den Verlust der Bearbeitungsgebühr) oder kann ich dann nach der Probezeit einen Antrag erneut stellen ohne jegliche Probleme?