Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 5.594 mal)
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
25.06.2012 um 12:10:12
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir in der Vergangenheit sehr viel geholfen, jetzt bräuchte ich erneut Ihre Hilfe: es geht um meine Schwiegermutter. Sie ist nämlich mit einem Spätaussiedler verheiratet und hält sich seit Dezember 2005 in Deutschland auf. Mittlerweile hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Mann leidet an einer psychischen Erkrankung, ist bei der Polizei bereits mehrmals aufgefallen und bedroht stets meine Schwiegermutter mit Gewalt. Sie hat Angst davor, eines Tages von ihm misshandelt zu werden, hat aber noch mehr Angst davor, dass im Falle, wenn sie von ihm gehen sollte, die Behörden es als "Scheinehe" bewerten würden und ihr die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Sie ist 63, erwerbstätig (Teilzeitbeschäftigung), in ihrem Herkunftsland hat sie niemanden. Auch ihre Wohnung hat sie dort verkauft. Sie wohnt in Augsburg, wir in baden-Württemberg. Gerne hätten wir sie zu uns genommen und ihr geholfen, in Freiburg Arbeit und Wohnung zu finden, aber wie gesagt, es ist die An
gst da, dass sie dadurch ihre deutsche Staatsbürgerschaft verliert.
Die Symptome ihres Mannes verschlechtern sich zunehmend. Als sie ihn geheiratet hat, wusste sie gar nichts davon, dass er psychisch krank ist.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns da aufklären würden.
Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 25.06.2012 um 12:31:28
 
t73 schrieb am 25.06.2012 um 12:10:12:
Sie hat Angst davor, eines Tages von ihm misshandelt zu werden, hat aber noch mehr Angst davor, dass im Falle, wenn sie von ihm gehen sollte, die Behörden es als "Scheinehe" bewerten würden und ihr die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. 


Ich glaube kaum, dass eine Behörde da eine Scheinehe unterstellen würde. Eine Scheinehe zeigt sich ja dadurch, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt oder gelebt wird und die Ehe nur zu dem Zweck geschlossen wurde, dem ausländischen Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.

Wenn deine Schwiegermutter sich jetzt von ihrem Mann trennt, dann wird erst mal gar nichts passieren. Sie ist Deutsche. Die Einbürgerung kann nicht zurückgenommen werden, weil sich deine Schwiegermutter von ihrem Mann trennen will oder es irgendwann auch tatsächlich macht.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #2 - 25.06.2012 um 16:12:53
 
Vielen Dank für Ihre Antwort! Uns ist leider ein Fall bekannt, wo die Ehepartnerin von einem Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, nachdem sie sich von ihren deutschstämmigen Ehemann scheiden ließ. Sie selbst war nicht deutschstämmig (eine Russin) und musste kurz darauf ausreisen. Eben das macht meine Schwiegermutter nachdenklich...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #3 - 25.06.2012 um 16:29:56
 
Nein, so etwas gibt es nicht.

Wenn der Aussiedler Deutscher ist und seine Frau Ausländerin, dann kann die Ehepartnerin nach einer Trennung die Aufenthaltserlaubnis verlieren.

Aber wenn Deutsche sich scheiden lassen, bleiben beide natürlich Deutsche und dürfen weiterhin in Deutschland leben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #4 - 25.06.2012 um 16:34:06
 
Hat die andere Frau die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder das Aufenthaltsrecht? Das sind zweierlei paar Stiefel.

Wenn deine Schwiegermutter tatsächlich eingebürgert ist, wird nichts passieren.
Bist du wirklich sicher, dass sie eingebürgert ist? Oder hat sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #5 - 25.06.2012 um 16:43:08
 
Sie ist eingebürgert, aber erst seit ein paar Monaten. Bezüglich dem anderen Fall: Es kann sein, dass die andere Frau noch keinen deutschen Pass besaß. Möglicherweise war das Niederlassungserlaubnis was sie hatte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #6 - 25.06.2012 um 16:46:59
 
t73 schrieb am 25.06.2012 um 16:43:08:
Es kann sein...

Möglicherweise...




Das ist immer das Problem, wenn man von anderen Fällen "hört". Man kann die eigene Frage nur mit Fällen vergleichen, bei denen man die komplette Akte gesehen hat.

Was man "hört", stimmt fast nie, sondern ist immer eine Mischung von Fakten und Gerüchten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #7 - 25.06.2012 um 16:50:42
 
Ich denke, Sie haben vollkommen Recht. Klingt auch für uns völlig unlogisch, was man so alles hört. Meine Schwiegermutter ist imstande, für sich allein zu sorgen und sie hat ihre ganze Verwandschaft in Deutschland. Ich nehme an, es wird auch keine Probleme geben, falls sie die Scheidung einrecht - selbst wenn die Einbürgerungsbehöre benachrichtigt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #8 - 25.06.2012 um 16:59:07
 
Ok, dann hat die Schwiegermutter die deutsche Staatsbürgerschaft, die wird sie auch nicht durch Trennung oder Scheidung verlieren.

Die andere Frau hatte wohl ein befristetes Aufenthaltsrecht und dies ging verloren, weil die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht lange genug bestanden hat.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Es wird auch keiner eine Mitteilung an die Einbürgerungsbehörde machen, wenn die Ehe deiner Schwiegermutter geschieden wird. Sie ist auch nicht verpflichtet, das mitzuteilen, weil es schlichtweg keine Rolle spielt.

Also überlegt euch in Ruhe, welche Schritte ihr gehen wollt, sucht euch Hilfe in Beratungsstellen für die persönlichen Probleme deiner Schwiegermutter und wenn sie sich trennen will und scheiden lassen möchte, einen guten Anwalt.

Alles Gute für euch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #9 - 25.06.2012 um 17:04:57
 
Vielen dank für Ihre nette Infos! Eine sehr gute Website, wirklich eine Bereicherung! Alles Gute auch für Sie!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #10 - 25.06.2012 um 18:55:07
 
t73 schrieb am 25.06.2012 um 16:43:08:
Möglicherweise war das Niederlassungserlaubnis was sie hatte. 

wohl kaum, auch die NE würde nach einer Scheidung nicht zurückgenommen werden.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #11 - 26.06.2012 um 22:16:38
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
t73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #12 - 05.09.2012 um 17:21:06
 
Noch eine letzte Frage: Gilt das auch für die Ermessenseinbürgerungen? (Da meine Schwiegermutter noch weniger als 8 Jhare in Deutschland lebt, hatte sie keinen Anspruch auf Einbürgerung und wurde durch ein Ermessensverfahren eingebürgert). Außerdem hat sie eine geringfügige Stelle und wird nach der Trennung zum Teil auf die staatliche Hilfe angewiesen sein. Spielen diese Aspekte eine Rolle in Bezug auf die Staatsangehörigkeit?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #13 - 05.09.2012 um 17:38:26
 
Sie ist eingebürgert worden, weil sie die Voraussetzungen, die in dem entsprechenden § gefordert werden, erfüllt hat.
Wenn die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht "getürkt" waren, bleibt sie Deutsche Staatsangehörige.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Antwort #14 - 05.09.2012 um 17:38:59
 
Zunächst gilt: Einmal deutsch, immer deutsch.

In der Verfassung steht, dass die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden darf. Der Staat darf also erst mal nichts machen.

Verlieren kann sie die Staatsangehörigkeit nur, wenn sie selbst aktiv wird. Wenn Sie z.B. nach Kanada auswandert und dort später die Einbürgerung beantragt...

Die Art der Einbürgerung ist egal, mit der Einbürgerungsurkunde sind alle Deutschen gleich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema