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Rentenverlauf (Gelesen: 1.926 mal)
Beegees
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.08.2012 um 09:31:38
 
hi,
Ich bin spontan auf dieses voll wunderschönen Forum übers Google gestossen.

Meine Frage

Ich lebe schon seit 8 jahren rechtsmässig ununterbrochen in Deutschland

Integratioszertifikat habe ich gemacht.

Bei meinem Besuch bei EBH, hat man mir gesagt ich soll auch Rentenversicherungsverlauf mit dem Antrag vorlegen

Nun weiss ich nicht wieviel ich Beiträge gezahlt habe.
kurz nach Exmatrikulation, habe ich angefangen zu arbeiten und verdiene circa 800 Euro . allerdings bezieht meine Ehefrau unverschuldet hartz4.

Mene Frage inwiefern ist Rentenversicherungsverlauf für Anspruchseinbürgerung relevant ? Könnte deshalb mein Antrag abgelent werden ?

was denken Experte hier nach welchem Absatz könnte ich eingebürgert werden.


Viele Grüsse

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schweitzer
Global Moderator
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 24.08.2012 um 09:56:27
 
Beegees schrieb am 24.08.2012 um 09:31:38:
Mene Frage inwiefern ist Rentenversicherungsverlauf für Anspruchseinbürgerung relevant ?


Gar nicht - siehe dazu auch
hier
. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.08.2012 um 10:35:34
 
Beegees schrieb am 24.08.2012 um 09:31:38:
allerdings bezieht meine Ehefrau unverschuldet hartz4.


Es kommt nicht auf das Verschulden an, sondern darauf, ob der Bezug durch aktives Handeln oder Unterlassen zu vertreten ist. D.h., man kann durchaus unverschuldet (durch Konkurs o.ä.) in den Bezug der Leistungen rutschen - wenn man sich dann aber in der sozialen Hängematte ausruht, dann hat man den Bezug der Leistungen durchaus zu vertreten.

Und nicht Deine Frau, sondern Ihr beide als Bedarfsgemeinschaft bezieht die Leistungen.

Nach dem, was Du schilderst, dürfte es sich um eine EB nach § 10 StAG handeln, wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem die Studienzeiten angerechnet werden.

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Gelpa
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #3 - 12.07.2013 um 11:31:22
 
Hartz IV betrifft doch immer die gesamte Lebensgemeinschaft und alle Einnahmen werden da zur Berechnung hinzugezogen soweit ich weiß. Wenn man zeigt dass man sich eben nicht in der Hängematte ausruht sollte es keine Probleme geben.

fons' Änderung:
Kommerziellen Link entfernt - Frechheit, bitte künftig unterlassen
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« Zuletzt geändert: 12.07.2013 um 11:55:13 von N/V »  
 
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