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Beitrag begonnen von Beegees am 24.08.2012 um 09:31:38

Titel: Rentenverlauf
Beitrag von Beegees am 24.08.2012 um 09:31:38
hi,
Ich bin spontan auf dieses voll wunderschönen Forum übers Google gestossen.

Meine Frage

Ich lebe schon seit 8 jahren rechtsmässig ununterbrochen in Deutschland

Integratioszertifikat habe ich gemacht.

Bei meinem Besuch bei EBH, hat man mir gesagt ich soll auch Rentenversicherungsverlauf mit dem Antrag vorlegen

Nun weiss ich nicht wieviel ich Beiträge gezahlt habe.
kurz nach Exmatrikulation, habe ich angefangen zu arbeiten und verdiene circa 800 Euro . allerdings bezieht meine Ehefrau unverschuldet hartz4.

Mene Frage inwiefern ist Rentenversicherungsverlauf für Anspruchseinbürgerung relevant ? Könnte deshalb mein Antrag abgelent werden ?

was denken Experte hier nach welchem Absatz könnte ich eingebürgert werden.


Viele Grüsse


Titel: Re: Rentenverlauf
Beitrag von schweitzer am 24.08.2012 um 09:56:27

Beegees schrieb am 24.08.2012 um 09:31:38:
Mene Frage inwiefern ist Rentenversicherungsverlauf für Anspruchseinbürgerung relevant ?


Gar nicht - siehe dazu auch hier. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=

Titel: Re: Rentenverlauf
Beitrag von Odysseus am 24.08.2012 um 10:35:34

Beegees schrieb am 24.08.2012 um 09:31:38:
allerdings bezieht meine Ehefrau unverschuldet hartz4.


Es kommt nicht auf das Verschulden an, sondern darauf, ob der Bezug durch aktives Handeln oder Unterlassen zu vertreten ist. D.h., man kann durchaus unverschuldet (durch Konkurs o.ä.) in den Bezug der Leistungen rutschen - wenn man sich dann aber in der sozialen Hängematte ausruht, dann hat man den Bezug der Leistungen durchaus zu vertreten.

Und nicht Deine Frau, sondern Ihr beide als Bedarfsgemeinschaft bezieht die Leistungen.

Nach dem, was Du schilderst, dürfte es sich um eine EB nach § 10 StAG handeln, wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem die Studienzeiten angerechnet werden.


Titel: Re: Rentenverlauf
Beitrag von Gelpa am 12.07.2013 um 11:31:22
Hartz IV betrifft doch immer die gesamte Lebensgemeinschaft und alle Einnahmen werden da zur Berechnung hinzugezogen soweit ich weiß. Wenn man zeigt dass man sich eben nicht in der Hängematte ausruht sollte es keine Probleme geben.

fons' [edit]Kommerziellen Link entfernt - Frechheit, bitte künftig unterlassen[/edit]

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