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Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG (Gelesen: 11.383 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 18.08.2012 um 14:56:07
 
Eine Ausweisung ist nur für eine Staftäterin (Verurteilung zu mindestens 4 Jahre Haft) vorgesehen.

Das hat mit einer Hochzeit nichts zu tun.

Aufgrund einer Heirat kann man nicht ausgewiesen werden.

Eine Straftäterin kann nach einer Heirat schwerer ausgewiesen werden, weil dann die Straftat (Ausweisungsgrund) gegen die familiäre Bildung (Ausweisungsschutz) gegengerechnet wird.
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Antwort #16 - 19.08.2012 um 01:20:04
 
Andoss schrieb am 18.08.2012 um 14:50:06:
Das heißt dann das auf dem Sperrkonto dementsprechend weniger sein muss also eben nur für die 3 Monate.

hmm ... Sperrkonten werden von vielen ABHs für Studien Visa und AE akzeptiert oder gefordert.
Ich habe aber noch nie gehört, dass für eine VE für ein Visum zur Eheschliessung auch ein Sperrkonto akzeptiert wird.
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Antwort #17 - 19.08.2012 um 10:23:06
 
erne schrieb am 19.08.2012 um 01:20:04:
Ich habe aber noch nie gehört, dass für eine VE für ein Visum zur Eheschliessung auch ein Sperrkonto akzeptiert wird. 

Das heißt nicht, daß es ausgeschlossen ist.

Wenn für eine Besuchsaufenthalts-VE eine Kaution möglich ist (auch auf einem Sperrkonto - die Freigabeklausel ist dann eine andere), ist so etwas auch für eine Eheschließung nicht undenkbar.
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Antwort #18 - 19.08.2012 um 12:04:54
 
erne schrieb am 19.08.2012 um 01:20:04:
Ich habe aber noch nie gehört, dass für eine VE für ein Visum zur Eheschliessung auch ein Sperrkonto akzeptiert wird.

Warum nicht ?
5.000 bis 10.000 €uro auf einem Sperrkonto (als Spatz in der Hand) zugunsten der ABH, sind doch besser als eine VE (als Taube auf dem Dach).
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Antwort #19 - 19.08.2012 um 13:08:07
 
Saxonicus schrieb am 19.08.2012 um 12:04:54:
Warum nicht ?


warum ich das noch nie gehört habe?
na, wenn es beim TS so akzeptiert wird, dann bitte info hier ... dann werde ich von einem Fall gehört haben.

Anonsten siehe Petersburgers Antwort:
denkbar ist es sicher, möglich ist es auch.
Aber auch sein Formulierung zeigt, dass er keinen solchen Fall kennt (zumindest lese ICH das aus seiner Formulierung heraus, meine Meinung muss nicht stimmen).


Saxonicus schrieb am 19.08.2012 um 12:04:54:
5.000 bis 10.000 €uro auf einem Sperrkonto


und
Andoss schrieb am 18.08.2012 um 14:50:06:
Das heißt dann das auf dem Sperrkonto dementsprechend weniger sein muss also eben nur für die 3 Monate


passt nicht zusammen

ich wäre da nicht so optimistisch.
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Antwort #20 - 19.08.2012 um 13:39:26
 
erne schrieb am 19.08.2012 um 13:08:07:
Aber auch sein Formulierung zeigt, dass er keinen solchen Fall kennt (zumindest lese ICH das aus seiner Formulierung heraus, meine Meinung muss nicht stimmen).

Richtig. Ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Im Unterschied zu irgendwas von 1.500 bis 5.000 EUR Kaution, die bei Besuchseinladungs-VE auf der VE angegeben waren.
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Antwort #21 - 19.08.2012 um 20:45:43
 
Also nun bin ich hier etwas verwirrt. Brauch ich nun eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zur Eheschließung? Ich denke mal die wollen auch da Sicherheiten oder? Und wenn das Visum nur über 3 Monate geht können die doch unmöglich 4000 € Guthaben auf einem Sperrkonto fordern. Deshalb ging ich davon aus das dort weniger gefordert wird. Unter euch gibt es doch bestimmt welche die so ein Visum beantragt haben. Für nähere Infos wäre ich echt dankbar Zwinkernd
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Antwort #22 - 19.08.2012 um 20:49:24
 
Du hast ja gemerkt: Einige glauben, sowas müsste gehen, aber real erlebt hat es noch niemand. Du musst also die ABH fragen, falls Du es ernsthaft angehen willst, oder den normalen Weg über die VE gehen.
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Antwort #23 - 19.08.2012 um 21:30:57
 
Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Brauch ich nun eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zur Eheschließung?

Grundsätzlich: Ja.

Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Ich denke mal die wollen auch da Sicherheiten oder? 

Ja, in der Regel Einkommen.

Relativ selten sehe ich auch Kautionen, i.d.R. auf Sperrkonten. Bisher habe ich so etwas allerdings nur bei Besuchsreise-VE gesehen.
Das muß allerdings nichts heißen - erstens sehe ich naturgemäß nicht alles, was es so auf der Welt gibt, zweitens muß das Sperrkonto auch nicht auf der VE vermerkt sein.

Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Und wenn das Visum nur über 3 Monate geht können die doch unmöglich 4000 € Guthaben auf einem Sperrkonto fordern. 

Nicht zwingend - die rund 4000 sind der Betrag für Sechs-Monats-AE für Studium, Sprachkurs o.ä.

Allerdings lassen sich auch nicht alle ABH überhaupt auf Kautionen ein. Daher kann im Einzelfall durchaus auch ein höherer Betrag im Spiel sein.
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