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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1345146531 Beitrag begonnen von Andoss am 16.08.2012 um 21:48:50 |
Titel: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 16.08.2012 um 21:48:50
Hallo
Bin neu hier und hab mal ein paar fragen zu diesem Visum hier: Neu: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Meine Freundin kommt aus Armenien. Sie ist Studentin und kommt im Juli/August schon seit 4 Jahren nach Deutschland um zu arbeiten. Sie würde aber gerne länger hier arbeiten. Sie hat in Armenien Germanistik studiert und nun studiert sie noch Tourismus dort. Nächstes Jahr ist sie fertig und sie möchte gern nach Deutschland. Die Universität wo sie studiert wird hier in Deutschland als Hochschule anerkannt, da hab ich schon nachgeschaut. Sie würde also gern dieses Visum beantragen. Sie würde so lange bei mir wohnen. Nun meine Fragen: 1. Hat sie Chancen auf so ein Visum? 2. Wenn ja was benötigt sie dafür? 3. Wie lange wird das bearbeitet? 4. Was muss ich ihr geben wegen Wohnsitz? Verdienstbescheinigung? Mietvertrag oder reicht ein schreiben von mir? Vielen Dank im vorraus Gruß Andoss |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2012 um 22:04:33 Andoss schrieb am 16.08.2012 um 21:48:50:
Wenn sie einen anerkannten Hochschulabschluss hat und ihr Lebensunterhalt inklusive der Krankenverischerung in Deutschland gesichert ist, bekommt sie das Visum. Andoss schrieb am 16.08.2012 um 21:48:50:
Du müsstest dann eine VE (anklicken!) bei der ABH für sie abgeben. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Muleta am 16.08.2012 um 22:07:50 Andoss schrieb am 16.08.2012 um 21:48:50:
blöde Frage, aber was für ein Visum hat sie denn dafür? Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass sie hier wirklich legal arbeiten darf... (es sei denn, das ist über die ZAV gelaufen iVm § 10 BeschV, dann wäre es denkbar). |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von erne am 16.08.2012 um 22:09:05 Andoss schrieb am 16.08.2012 um 21:48:50:
in welchem Beruf? (als was?) |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2012 um 22:11:48 Muleta schrieb am 16.08.2012 um 22:07:50:
Höchstwahrscheinlich eines in Verbindung mit §10 BeschV, kommt nicht selten vor. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 17.08.2012 um 13:13:44 Muleta schrieb am 16.08.2012 um 22:07:50:
Sie hat ein schengen Visum und auch eine Arbeitserlaubnis. Arbeiten darf sie aufgrund ihres Studiums. erne schrieb am 16.08.2012 um 22:09:05:
Arbeiten würde sie gerne wieder im Marketing Bereich weil sie das in Armenien auch schon tat. Sie versucht auch für die gleiche Firma in Deutschland tätig zu werden. Wie ist das mit der VE? Hat die ABH bestimmte Grenzen was man verdienen muss um den Lebensunterhalt zu sichern? Ich verdiene monatlich zwischen 1600 und 1900 € netto, zahle jedoch noch Unterhalt für 2 Kinder. Sparguthaben ist aber auch vorhanden. Sollte ich einen originalen Kontoauszug darüber vielleicht auch vorlegen? Meine Freundin ist aber auch nicht mittellos und bringt ebenfalls noch ihren Beitrag dazu. Wie lange dauert das bis ich diese VE habe? |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Saxonicus am 17.08.2012 um 13:56:36 Andoss schrieb am 17.08.2012 um 13:13:44:
Das glaube ich nicht. Mit einem Schengen-Visum darf man nicht arbeiten, um zu arbeiten bedarf es einer Aufenthaltserlaubnis. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Muleta am 17.08.2012 um 15:24:22
eine Erlaubnis zur Beschäftigung erfordert nicht zwingend eine AE. Könnte sein, das hier eine Erlaubnis nach §10 BeschV vorliegt. In Verbindung mit einem Visum.
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Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 17.08.2012 um 15:41:47 Saxonicus schrieb am 17.08.2012 um 13:56:36:
Also sie hat 100%ig Visum und auch Arbeitserlaubnis. Das ist aber hier auch nicht mein Anliegen. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von reinhard am 17.08.2012 um 15:59:25
Für den Lebensunterhalt gibt es zwei Möglichkeiten:
1) VE, das kann bei Dir knapp werden wegen der Unterhaltszahlungen. 2) Sperrkonto über ca. 8000 Euro für das erste Jahr (12 x Bafög-Höchstsatz wollen die meisten Ausländerbehörden sehen). Die zweite Variante hätte den Vorteil, dass mehrere Menschen dazu beitragen können, das Konto muss ja nur zu Beginn "voll" sein und gesperrt. Sie dürfte dann 1/12 pro Monat abheben, für mehr benötigt sie die Unterschrift der ABH. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 17.08.2012 um 17:01:06 reinhard schrieb am 17.08.2012 um 15:59:25:
Das heißt ich müsste 8000 EUR auf ein Konto legen wo sie monatlich etwas abheben darf? Gilt das für ein ganzes Jahr? Sie würde aber doch nur 6 Monate Visum bekommen zuviel ich weiß. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von reinhard am 17.08.2012 um 17:32:41
Für ein halben Jahr reichen ca. 4000 Euro, von denen sie jeden Monat 1/6 abheben darf. Die Ausländerbehörde sagt, ob das okay ist und welche Summe sie verlangt.
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Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 18.08.2012 um 13:16:00 reinhard schrieb am 17.08.2012 um 17:32:41:
Ok danke und das wäre dann wahrscheinlich die sichere Variante oder. Wo wird denn dieses Sperrkonto eingerichtet. Bei meiner Bank? Wie ist es da mit der Vollmacht. Wer hat die? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wo schließe ich die ab und was für Kosten kommen da auf mich zu? Wie läuft das denn bei einem Visum zwecks Eheschließung. Muss da auch so eine Verpflichtungserklärung gemacht werden? Wie lange läuft so ein Visum denn? Ist jetzt mal reine Neugierde von mir weil wir uns sozusagen gefunden haben ;) Den Schritt einer Ehe möchten wir aber noch nicht sofort gehen. Wir sind uns zwar sicher aber ich habe nach meiner gescheiterten Ehe selbst gesagt das ich nicht gleich wieder heiraten möchte sowie ich wieder eine Freundin habe. Da sie hier ja eh arbeiten möchte dachte ich wäre es eine gute Gelegenheit noch etwas Zeit vergehen zu lassen. Ich frag mich aber schon ernsthaft was hier besser wäre um sie hierher zu bekommen. Ist es vielleicht sicherer gleich ein Visum zwecks Eheschließung zu beantragen. Was ist wenn sie das andere Visum nicht bekommt? Wenn sie danach gleich ein Visum zwecks Eheschließung beantragt werden die doch voll mißtrauisch oder ich meine wegen Scheinehe. Das ist natürlich nicht der Fall. Also ich weiß echt nicht was hier sicherer wäre sie zu mir zu bringen. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von erne am 18.08.2012 um 13:59:24 Andoss schrieb am 18.08.2012 um 13:16:00:
ja, bei einer Bank, die sowas macht (wer sonst eröffnet denn dir ein Konto?) Das Konto sollte aber natürlich auf ihren Namen laufen. Andoss schrieb am 18.08.2012 um 13:16:00:
Vollmacht? Der Sperrvermerk ist so gesetzt, das der Inhaber (also sie), max. einen bestimmten Betrag pro Monat abheben kann, der Rest ist gesperrt, solange die ABH das nicht freigibt ... Andoss schrieb am 18.08.2012 um 13:16:00:
Die Krankenversicherung braucht sie und sie muss diese auch abschliessen. Sie hat die Wahl zwischen allen KV-Anbitern am Markt. Kosten sind von Anbieter zu Anbieter und Tarif unterschiedlich. Also bei den Anbietern anfragen und vergleichen Andoss schrieb am 18.08.2012 um 13:16:00:
ja, diese gilt aber nur bis zur Eheschliessung. Andoss schrieb am 18.08.2012 um 13:16:00:
zur Eheschliessung? 3 Monate Nach der Eheschliessung geht IHR zur ABH und beantragt eine AE für die Ehegattin. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 18.08.2012 um 14:50:06 erne schrieb am 18.08.2012 um 13:59:24:
Das heißt dann das auf dem Sperrkonto dementsprechend weniger sein muss also eben nur für die 3 Monate. Wie sieht es mit der AE nach der Eheschließung aus? Kommt es vor das Ehefrauen oder Männer dann trotzdem ausgewiesen werden? |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von reinhard am 18.08.2012 um 14:56:07
Eine Ausweisung ist nur für eine Staftäterin (Verurteilung zu mindestens 4 Jahre Haft) vorgesehen.
Das hat mit einer Hochzeit nichts zu tun. Aufgrund einer Heirat kann man nicht ausgewiesen werden. Eine Straftäterin kann nach einer Heirat schwerer ausgewiesen werden, weil dann die Straftat (Ausweisungsgrund) gegen die familiäre Bildung (Ausweisungsschutz) gegengerechnet wird. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von erne am 19.08.2012 um 01:20:04 Andoss schrieb am 18.08.2012 um 14:50:06:
hmm ... Sperrkonten werden von vielen ABHs für Studien Visa und AE akzeptiert oder gefordert. Ich habe aber noch nie gehört, dass für eine VE für ein Visum zur Eheschliessung auch ein Sperrkonto akzeptiert wird. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Petersburger am 19.08.2012 um 10:23:06 erne schrieb am 19.08.2012 um 01:20:04:
Das heißt nicht, daß es ausgeschlossen ist. Wenn für eine Besuchsaufenthalts-VE eine Kaution möglich ist (auch auf einem Sperrkonto - die Freigabeklausel ist dann eine andere), ist so etwas auch für eine Eheschließung nicht undenkbar. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Saxonicus am 19.08.2012 um 12:04:54 erne schrieb am 19.08.2012 um 01:20:04:
Warum nicht ? 5.000 bis 10.000 €uro auf einem Sperrkonto (als Spatz in der Hand) zugunsten der ABH, sind doch besser als eine VE (als Taube auf dem Dach). |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von erne am 19.08.2012 um 13:08:07 Saxonicus schrieb am 19.08.2012 um 12:04:54:
warum ich das noch nie gehört habe? na, wenn es beim TS so akzeptiert wird, dann bitte info hier ... dann werde ich von einem Fall gehört haben. Anonsten siehe Petersburgers Antwort: denkbar ist es sicher, möglich ist es auch. Aber auch sein Formulierung zeigt, dass er keinen solchen Fall kennt (zumindest lese ICH das aus seiner Formulierung heraus, meine Meinung muss nicht stimmen). Saxonicus schrieb am 19.08.2012 um 12:04:54:
und Andoss schrieb am 18.08.2012 um 14:50:06:
passt nicht zusammen ich wäre da nicht so optimistisch. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Petersburger am 19.08.2012 um 13:39:26 erne schrieb am 19.08.2012 um 13:08:07:
Richtig. Ist mir bisher noch nicht untergekommen. Im Unterschied zu irgendwas von 1.500 bis 5.000 EUR Kaution, die bei Besuchseinladungs-VE auf der VE angegeben waren. |
Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Andoss am 19.08.2012 um 20:45:43
Also nun bin ich hier etwas verwirrt. Brauch ich nun eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zur Eheschließung? Ich denke mal die wollen auch da Sicherheiten oder? Und wenn das Visum nur über 3 Monate geht können die doch unmöglich 4000 € Guthaben auf einem Sperrkonto fordern. Deshalb ging ich davon aus das dort weniger gefordert wird. Unter euch gibt es doch bestimmt welche die so ein Visum beantragt haben. Für nähere Infos wäre ich echt dankbar ;)
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Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von reinhard am 19.08.2012 um 20:49:24
Du hast ja gemerkt: Einige glauben, sowas müsste gehen, aber real erlebt hat es noch niemand. Du musst also die ABH fragen, falls Du es ernsthaft angehen willst, oder den normalen Weg über die VE gehen.
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Titel: Re: Visum/AE zur Arbeitssuche für Fachkräfte für bis zu 6 Monate, § 18c neu AufenthG Beitrag von Petersburger am 19.08.2012 um 21:30:57 Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Grundsätzlich: Ja. Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Ja, in der Regel Einkommen. Relativ selten sehe ich auch Kautionen, i.d.R. auf Sperrkonten. Bisher habe ich so etwas allerdings nur bei Besuchsreise-VE gesehen. Das muß allerdings nichts heißen - erstens sehe ich naturgemäß nicht alles, was es so auf der Welt gibt, zweitens muß das Sperrkonto auch nicht auf der VE vermerkt sein. Andoss schrieb am 19.08.2012 um 20:45:43:
Nicht zwingend - die rund 4000 sind der Betrag für Sechs-Monats-AE für Studium, Sprachkurs o.ä. Allerdings lassen sich auch nicht alle ABH überhaupt auf Kautionen ein. Daher kann im Einzelfall durchaus auch ein höherer Betrag im Spiel sein. |
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