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EU- Freizügigkeitsabkommen: Darf man Dokumentenpruefung verlangen? (Gelesen: 6.227 mal)
CHMike
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02.08.2012 um 16:35:01
 
Liebe ForumlerInnen,

ich bin ein in der Schweiz lebender Deutscher und habe fuer meine nigerianische Ehefrau in meiner schweizer Gemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragt. Als EU-Buerger gilt ja fuer uns nicht das Schweizer Recht sondern das EU- Freizügigkeitsabkommen.

Nun moechte das Migrationsamt unsere nigerianische Eheurkunde in der Schweizer Botschaft in Abuja pruefen lassen (1000CHF, 2-3 Monate Dauer, es gibt keine deutsche Anerkennung der Urkunde usw).

Alle anderen (strengen) Vorschriften fuer Schweizer Buerger haben sie bei uns nicht verlangt Smiley.

Meine Frage: muss/darf im Rahmen des EU- Freizügigkeitsabkommens von uns eine Dokumentenpruefung verlangt werden? Oder haben wir Moeglichkeiten, diese Dokumentenpruefung zurueckzuweisen?

Zum Hintergrund noch: meine Frau hat ein Schengenjahresvisum (multiple Entry) und ein Visum fuer die USA.

Allerherzlichsten Dank

CHmike  Smiley


Daddys' Änderung:
Da du schon in der Überschrift EU- Recht erwähnst und kein FZF- Bezug nach Deutschland erkennbar ist, passt deine Frage eher im EU- Bereich... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 02.08.2012 um 20:47:13 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 02.08.2012 um 18:17:15
 
Das hat das Zuercher Migrationsamt in ihren Unterlagen (Seite 11):

Zitat:
6.2  Erforderliche Dokumente
A. Beim Nachzug von Ehegatten:
Eheschein im Original (mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung)
oder, sofern die Heirat in der Schweiz erfolgte, eine Kopie des
Schweizer Familienausweises. Das Migrationsamt behält sich vor, den
ausländischen Eheschein auf Kosten der Gesuchsteller durch die Schweizer
Auslandvertretung zu überprüfen.


Vielleicht hat jemand was auch aus D oder AT bezueglich Personenfreizuegigkeitsabkommen und Dokumentenpruefung gehoert?


Herzlichen Dank  Smiley
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Antwort #2 - 02.08.2012 um 18:39:59
 
Nigeria gehört leider zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen, insofern ist eine vertrauensanwaltliche Urkundenüberprüfung erforderlich, damit eine Urkunde aus diesen Land hier (Schweiz, Deutschland u.a.) akzeptiert werden kann.

Die dadurch entstehenden Kosten sind selbstveerständlich von Euch als Antragsteller zu bezahlen. In dem von Dir eingestellten Zitat wird doch darauf auch explizit hingewiesen.
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Muleta
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Antwort #3 - 02.08.2012 um 18:49:21
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2012 um 18:39:59:
Die dadurch entstehenden Kosten sind selbstveerständlich von Euch als Antragsteller zu bezahlen. 


keine Ahnung, wie die Rechtslage dazu in der Schweiz ist. Aber warum solche Kosten in Deutschland von den Antragstellern zu bezahlen sein sollten, ist mir noch nicht ganz klar. Eine Rechtsgrundlage hat mir dafür jedenfalls bislang noch niemand nennen können.
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Antwort #4 - 02.08.2012 um 19:37:49
 
Was noch wichtig ist, dass die Schweizer Botschaft die Urkunde bei der Ausstellung des Schengen-Jahresbesuchsvisums ja fuer gut befunden hat. Aus meiner Sicht ist das ja schon eine Art Pruefung oder sehe ich das falsch?

Das wollten sie aber im Migrationsamt heute am Telefon nicht anerkennen. Ob wir da morgen nochmals persoenlich hingehen??
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Antwort #5 - 02.08.2012 um 19:39:41
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2012 um 18:39:59:
Nigeria gehört leider zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen


90-95% seien Fraud hat mir letztens ein Bekannter gesagt  Augenrollen. Nur ich (urschwabe) werd halt nicht hergehen und  eine falsche nigerianische Urkunde vorlegen, warum auch Smiley
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Antwort #6 - 02.08.2012 um 19:48:14
 
Muleta schrieb am 02.08.2012 um 18:49:21:
Aber warum solche Kosten in Deutschland von den Antragstellern zu bezahlen sein sollten, ist mir noch nicht ganz klar. 

Für eine FZF, Eheschließung, Einbürgerung oder was weiß ich werden echte Dokumente vom Probanden verlangt, da verschiedene Länder über kein sicheres Urkundenwesen verfügen, müssen die Urkunden überprüft werden.

Wer, wenn nicht der Antragsteller selbst sollte denn  die Kosten dafür tragen ? Etwa der deutsche Steuerzahler ? Wenn ich von irgendeiner Behörde, sei es nun im In- oder Ausland etwas will, muß ich doch auch die Kosten tragen.
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Antwort #7 - 02.08.2012 um 19:54:00
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2012 um 19:48:14:
Für eine FZF, Eheschließung, Einbürgerung oder was weiß ich werden echte Dokumente vom Probanden verlangt


.. hier ist eben fuer mich die Frage, wie es sich da mit den Anfroderungen der FZA Rechtsprechungen verhaelt. Fuer mich als EUler in der Schweiz gilt ja die entsprechende schweizerische Rechtsprechung nicht. Und die EU Rechtsprechung soll ja viel milder sein....
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Antwort #8 - 02.08.2012 um 20:10:22
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2012 um 19:48:14:
Etwa der deutsche Steuerzahler ? Wenn ich von irgendeiner Behörde, sei es nun im In- oder Ausland etwas will, muß ich doch auch die Kosten tragen


Aufwendungen von Behörden sind erstmal durch diese selbst zu tragen, solange keine Rechtsgrundlage für eine Erhebung von Gebühren oder Eintreibung von Kosten besteht.

CHMike schrieb am 02.08.2012 um 19:54:00:
. Fuer mich als EUler in der Schweiz gilt ja die entsprechende schweizerische Rechtsprechung nicht. Und die EU Rechtsprechung soll ja viel milder sein....
           

Das ist so nicht richtig. Natürlich dürfen Behörden Urkunden auf Echtheit überprüfen. Zieht sich diese aber hin, ist dies Überprüfung nach Ausstellen des Visa zu machen. Die Fristen zur Visaausstellung im Visakodex sind da eindeutig.
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Antwort #9 - 02.08.2012 um 20:43:48
 
grisu1000 schrieb am 02.08.2012 um 20:10:22:
Zieht sich diese aber hin, ist dies Überprüfung nach Ausstellen des Visa zu machen. Die Fristen zur Visaausstellung im Visakodex sind da eindeutig. 

Es ging hier wohl nicht um irgendwelche Fristen, sondern eher darum, daß die Urkundenüberprüfung vom TS bezahlt werden soll.
So habe ich das jedenfalls verstanden.
CHMike schrieb am 02.08.2012 um 16:35:01:
Nun moechte das Migrationsamt unsere nigerianische Eheurkunde in der Schweizer Botschaft in Abuja pruefen lassen (1000CHF, 2-3 Monate Dauer, es gibt keine deutsche Anerkennung der Urkunde usw).

Meine Frage: muss/darf im Rahmen des EU- Freizügigkeitsabkommens von uns eine Dokumentenpruefung verlangt werden? Oder haben wir Moeglichkeiten, diese Dokumentenpruefung zurueckzuweisen?

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Antwort #10 - 02.08.2012 um 21:00:47
 
CHMike schrieb am 02.08.2012 um 19:37:49:
dass die Schweizer Botschaft die Urkunde bei der Ausstellung des Schengen-Jahresbesuchsvisums ja fuer gut befunden hat

dummerweise (oder glücklicherweise) ist aber eine Eheurkunde keine Voraussetzung, um ein Schengenviusm zu erhalten.
Wenn man aber als Ehepartner eine FZF oder abgeleitete Freizügigkeit beantragt, dann schon.

CHMike schrieb am 02.08.2012 um 19:37:49:
Aus meiner Sicht ist das ja schon eine Art Pruefung oder sehe ich das falsch?

naja ... eine solche Prüfung kann zumindest in D dann jede beliebige Behörden von neuem fordern und druchführen lassen (sie kann sich dabei aber auf die bereits "überprüften" Fakten stützen ... du hast aber keinen Anspruch, dass sie sich auf die von anderen Behörden "geglaubeten" Punkte stützt)


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Antwort #11 - 02.08.2012 um 21:10:44
 
Saxonicus schrieb am 02.08.2012 um 20:43:48:
Es ging hier wohl nicht um irgendwelche Fristen, sondern eher darum, daß die Urkundenüberprüfung vom TS bezahlt werden soll.


Eigentlich beides. Eine Dokumentenpruefung in Nigeria dauert bestimmt mind 2 Monate Ärgerlich. Meine Frau ist schwanger (4 Monat) und ich haette sie gerne so frueh wie moeglich in einer Schweizer Krankenkasse.
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Antwort #12 - 02.08.2012 um 23:05:37
 
So - nun hab ich mich mal schlau gemacht, die FZA durchgelesen und nichts gefunden  Augenrollen

Dh - ich werde morgen einfach alles einreichen und noch ein bisschen mehr (wegs Scheinehedingen etc). Das wird dann schon alles passen.

Das Bloede ist, dass man auf diese Behoerde nicht unwissend einfach fragen kann, weil sie einem dann ev. nicht alle moeglichen Wege sagen wuerden.

Gerne haette ich noch gewusst, ob es in der Schweiz besondere Zeitvorgaben bei Schwangeren gibt. Ich nehm aber mal die medizinischen Nachweise zur Schwangerschaft und ein kleines Schreiben mit...

Wir hatten leider keine Moeglichkeit in den letzten Monaten unsere Heiratsurkunde nach D zur Beurteilung zu schicken, weil wir die fuer andere Visageschichten brauchten  Smiley. Drum wird es halt nun die 1000CHF Original Schweiz-Verifizierung mit Goldrandzertifikat   Laut lachend Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt


Gute Nacht  Smiley
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Antwort #13 - 02.08.2012 um 23:19:50
 
CHMike schrieb am 02.08.2012 um 23:05:37:
Dh - ich werde morgen einfach alles einreichen und noch ein bisschen mehr (wegs Scheinehedingen etc). Das wird dann schon alles passen.

Das Bloede ist, dass man auf diese Behoerde nicht unwissend einfach fragen kann, weil sie einem dann ev. nicht alle moeglichen Wege sagen wuerden. 


Lies doch mal erst die Richtlinie 2004/38/EG.
Dann kannst du dir das meiste sparen.

Wichtig ist das du die nationale Umsetzung der Richtlinie für die Schweiz bekommst, da findest du dann alles für CH verbindliche.

Wenn Sie 1:1 oder nahe dran umgesetzt ist, kann sie innerhalb der Fristen Antwort #8 einreisen.
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Antwort #14 - 03.08.2012 um 00:17:48
 
sigi-n schrieb am 02.08.2012 um 23:19:50:
Lies doch mal erst die Richtlinie 2004/38/EG.
Dann kannst du dir das meiste sparen.


M.W. ist die RL 2004/38/EG für die Schweiz völlig irrelevant da dort nicht gültig. Entsprechende Überlegungen, die RL auch in der Schweiz zu übernehmen (wozu die Schweiz nicht verpflichtet ist), wurden nach meiner Erinnerung verworfen.
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