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Kein Visum ?? (Gelesen: 5.024 mal)
Themen Beschreibung: Wegen Mietvertrag...
nabil89
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kein Visum ??
28.07.2012 um 22:38:07
 
Hallo an alle,

Mein Studentenvisum für 3 Monate wird am 20.09.2012 ablaufen,ich habe noch das erste 3 Monatige Visum,was ich ändern muss.

Ich habe mich bei einem Freund angemeldet und habe auch die meldebescheinigung und Wohne auch bei Ihm.

Jetzt wollte ich das Visum für 1 jahr in Darmstadt beantragen,denn ich werde das Studienkolleg in Frankfurt besuchen,doch die Ausländerbehörde möchte einen Mietvertrag ???

Wieso das denn? Wenn ich mit ihm Wohne und wir die Miete unter uns Teilen,wieso soll ich dann einen Mietvertrag nachweisen? wo steht das im Gesetz?...Der Vermieter möchte keinen Mietvertrag abgeben,bzw als Untermieter,aber ich damit einverstanden,dass ich mit ihm Wohne,also mit meinem Freund...


Was soll ich tun ??

Dankee
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Irene18
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.07.2012 um 03:28:10
 
Hallo Nabil, für gewöhnlich genügt es, wenn dein Freund in einem beglaubigten Schreiben bestätigt, dass du bei ihm zur Miete wohnst. Direkt vom Vermieter wird nicht zwingend etwas gefordert, wenn du das anders geregelt hast.
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nabil89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesich
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Antwort #2 - 29.07.2012 um 04:09:23
 
Hallo,

Danke,ich habe Vorgestern dort angerufen und die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde Darmstadt hat mitgeteilt,dass ich ein Zettel zugeschickt bekomme,das der Mieter Unterschreiben soll und auch Beglaubigen soll,doch der Mieter sagt einfach,dass er nichts Unterschreibt und auch nichts beglaubigt,aber ich darf bei meinem Freund Wohnen...was soll ich dagegen machen und was sagt das Gesetz dazu ?

DankeIrene18 schrieb am 29.07.2012 um 03:28:10:
Hallo Nabil, für gewöhnlich genügt es, wenn dein Freund in einem beglaubigten Schreiben bestätigt, dass du bei ihm zur Miete wohnst. Direkt vom Vermieter wird nicht zwingend etwas gefordert, wenn du das anders geregelt hast.

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Origo 3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.07.2012 um 10:47:01
 
nabil89 schrieb am 29.07.2012 um 04:09:23:
die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde Darmstadt hat mitgeteilt,dass ich ein Zettel zugeschickt bekomme,das der Mieter Unterschreiben soll

Der Mieter der Wohnung ist Doch Dein Freund. Warum sollte der denn nicht unterschreiben?

Wahrscheinlich meintest Du aber Vermieter.

Macht doch auch nichts. Dein Freund hat die Wohnung gemietet und hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter.

Du wohnst bei Deinem Freund zur Untermiete. Offensichtlich hat der Vermieter keine Einwände dagegen.

Also mach einfach mit Deinem Freund eine (Unter-)Mietvetrag. Dann ist Dein Freund Dein Vermieter und er kann als Dein Vermieter unterschreiben.
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Viele Grüße

Origo 3000
 
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nabil89
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Antwort #4 - 29.07.2012 um 14:57:52
 
Origo 3000 schrieb am 29.07.2012 um 10:47:01:
Also mach einfach mit Deinem Freund eine (Unter-)Mietvetrag. Dann ist Dein Freund Dein Vermieter und er kann als Dein Vermieter unterschreiben.


Das ist ja das Problem,die Auslaenderbehoerde gibt ja ein Zettel von sich und das muss er beglaubigen und einen Stempel drauf,aber mein Freund kann es ja nicht.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.07.2012 um 15:18:01
 
Die Untermiete bedarf nach § 540 BGB grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Du sagst aber, der Vermieter sei einverstanden? Handelt es sich um die teilweise Untervermietung einer Wohnung, darf allerdings nach § 553 der Vermieter die Genehmigung nur verweigern, wenn das Untermietverhältnis für ihn selbst unzumutbar ist - deshalb würde ich mit dem Vermieter noch einmal reden. Das er "nicgts dagegen hat", wird nicht reichen, wenn er eines Tages seine Meinung ändert und sagt, er habe dem nie zugestimmt. Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, so kann der Mieter schadensersatzpflichtig werden. Daneben ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Wie groß ist die Wohnung - welchen Teil hast Du angemietet?
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nabil89
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Antwort #6 - 29.07.2012 um 15:24:58
 
Zitat:
Wie groß ist die Wohnung - welchen Teil hast Du angemietet?


Wie gross die Wohnung ist weiss ich nicht so sehr,doch ich weiss dass es fuer Zwei personen reicht,ich habe mein Zimmer.

Die frage,ist ob das die Auslaenderbehoerde das Verlangen darf?

Danke
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.07.2012 um 15:30:13
 
Die ABH fragt nach einem (Unter-)Mietvertrag. Den wirst Du schon liefern müssen. Vorgehensweise wie vorher beschrieben. Aber das sollte ja dann auch kein Problem sein.
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nabil89
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Antwort #8 - 29.07.2012 um 16:49:18
 
Reicht denn auch eine Zwischenmietvertrag ? denn ein Mädschen wohnt in einem Studentenwohnheim und möchte mir ihr Zimmer für Zwischenmiete geben,reicht das aus ? Danke
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.07.2012 um 11:59:16
 
Warum fragst Du nicht einfach Deine ABH, was reicht? Soweit ist weiß, ist das mit der Überlassung in Studentenwohnheimen anders geregelt. (In den Wohnheimen selber).

Überleg Dir, wo Du wirklich wohnst und melde Dich dort an. In D kann man sich auch (zumindest als Deutscher - wie das für Ausländer geregelt ist, weiß ich nicht) auch ohne Mietvertragsvorlage anmelden.

Um weiteren Ärger mit Deiner ABH zu verhindern -> sprich mit den Herrschaften.
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nabil89
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Antwort #10 - 31.07.2012 um 00:50:19
 
Zitat:
Um weiteren Ärger mit Deiner ABH zu verhindern -> sprich mit den Herrschaften.

Ich habe ja mit ihnen geredet,die möchten unbedingt einen MV...obwohl es eigentlich nicht nötig ist,weil ich mit meinem Freund wohne und auch dort angemeldet bin...ich weiss auch nicht wieso diesen ganzen Stress. Griesgrämig
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