Saxonicus schrieb am 27.07.2012 um 14:51:56:Mit anderen Worten, Rentner unterliegen nicht diesen allgemeinen Regeln, welche die Menschenwürde betreffen, denn ihnen ist eine minderer Betrag durchaus zumutbar.
Deine Verallgemeinerung paßt nicht zu Deiner ersten Aussage in diesen Thema.
Beide sind übertreibend, polarisierend - einfach unsachlich!
Wenn Du Deine Frau mit einem Alleinstehenden vergleichst, meine ich grundsätzlich davon ausgehen zu dürfen, daß sie keine Witwe ist.
Mithin ist sie nicht alleinstehend und Dein Vergleich hinkt sofort auf beiden Beinen - und die Krücken sind auch schon kaputt.
Vergleiche mal die Altersrente + zustehende Sozialleistungen, wenn sie denn alleinstehend wäre. Immer noch schlechter gestellt?
Und wir dürfen wohl auch nicht vergessen, daß die Höhe der Altersrente von der Höhe des Einkommen während des Erwerbslebens abhängt.
Da ist dann wohl nur gerecht, daß Leute mit höheren Einzahlungen in die Rentensysteme in der Vergangenheit auch höhere Renten bekommen.
Die Tatsache des 25jährigen Erwerbslebens mit so geringen Rentenansprüchen ist dann wohl nicht unmittelbar dem Staat anzurechnen, sondern den früheren Bezügen.
Dem Staat kann man mit einigem Recht nur dann etwas vorwerfen, wenn er nach Kenntnis über die geringen Einkünfte (="Antrag auf Sozialhilfe") nicht soviel aufstockt, daß keine Ungerechtigkeiten wie die von Dir beschriebene auftreten.