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Asylbewerberleistungen sind verfassungswidrig! (Gelesen: 15.816 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 27.07.2012 um 16:13:04
 
Saxonicus schrieb am 27.07.2012 um 14:51:56:
Mit anderen Worten, Rentner unterliegen nicht diesen allgemeinen Regeln, welche die Menschenwürde betreffen, denn ihnen ist eine minderer Betrag durchaus zumutbar. 

Deine Verallgemeinerung paßt nicht zu Deiner ersten Aussage in diesen Thema.

Beide sind übertreibend, polarisierend - einfach unsachlich!


Wenn Du Deine Frau mit einem Alleinstehenden vergleichst, meine ich grundsätzlich davon ausgehen zu dürfen, daß sie keine Witwe ist.
Mithin ist sie nicht alleinstehend und Dein Vergleich hinkt sofort auf beiden Beinen - und die Krücken sind auch schon kaputt.

Vergleiche mal die Altersrente + zustehende Sozialleistungen, wenn sie denn alleinstehend wäre. Immer noch schlechter gestellt?

Und wir dürfen wohl auch nicht vergessen, daß die Höhe der Altersrente von der Höhe des Einkommen während des Erwerbslebens abhängt.
Da ist dann wohl nur gerecht, daß Leute mit höheren Einzahlungen in die Rentensysteme in der Vergangenheit auch höhere Renten bekommen.

Die Tatsache des 25jährigen Erwerbslebens mit so geringen Rentenansprüchen ist dann wohl nicht unmittelbar dem Staat anzurechnen, sondern den früheren Bezügen.

Dem Staat kann man mit einigem Recht nur dann etwas vorwerfen, wenn er nach Kenntnis über die geringen Einkünfte (="Antrag auf Sozialhilfe") nicht soviel aufstockt, daß keine Ungerechtigkeiten wie die von Dir beschriebene auftreten.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 27.07.2012 um 17:38:46
 
Saxonicus soll halt mal einen Asylantrag für seine Frau stellen, dann wird er schon sehn was sie davon hat:

* Sachleistungen und Einweisung ins Sammellager
* Umverteilung in ein Kuhkaff und Residenzpflicht
* Arbeits- und Ausbildungsverbot
* Krankenschein nur auf Antrag bei Akutkrankheit
* Abschiebehaft zwecks Rücküberstellung in einen sicheren Freistaat
* Strafanzeige wegen Leistungsbetrugs, weil die Ehe mit einem unterhaltsfähigen Partner verschwiegen wurde

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #17 - 27.07.2012 um 18:11:51
 
Ich habe mal ein bisschen mit diversen Rechnern in Internet herumgespielt. Hier ein paar Zahlen:

Eine Frau, Jahrgang 1960, die seit 25 Jahren arbeitet und jeden Monat 1.000 Euro brutto verdient hat (das ist natürlich unrealistisch, Gehälter bleiben nicht 25 Jahre lang gleich, aber es vereinfacht unser Rechenbeispiel), hat damit einen Rentenanspruch von 323 Euro monatlich erworben. Das sieht auf den ersten Blick nach wenig aus.

Sie hat in diesen 25 Jahren aber auch nicht sooo viel eingezahlt, insgesamt deutlich weniger als 30.000 Euro (wie hoch war noch mal der Rentenversicherungsbeitrag vor 20 Jahren? - z. Z. ist der Arbeitnehmerbeitrag 9,95%).

Würde sie heute, statt sich auf die staatliche Rentenversicherung zu verlassen, einen entsprechenden Altersrentenanspruch privat absichern wollen, dann müsste sie einer großen deutschen Lebensversicherung dafür einmalig ca. 70.000 Euro zahlen. Dafür bekommt sie dann ab 2026 eine garantierte Rente von 323 Euro monatlich. (Wenn sie das Glück hat, sehr alt zu werden, bekommt sie allerdings nichts mehr. Ab 90 wird die Rentenzahlung eingestellt.)

Also wurden aus weniger als 100 Euro monatlich über 25 Jahre hinweg ca. 70.000 Euro. Das entspricht einer jährlichen Verzinsung der Einzahlungen von über 6%.

Ist doch gar nicht so schlecht...

(Außerdem wird der in diesen 25 Jahren erworbene Rentenanspruch bis zum Erreichen des Rentenalters im Jahre 2026 ja noch weiter steigen und nicht bei 323 Euro stehen bleiben...)

Damit die Frau mehr bekäme, müsste man eine "Bürgerversicherung" einführen, wie manche Linke sie fordern: Jeder zahlt in Abhängigkeit von seinem Einkommen ein, am Ende kriegt jeder das Gleiche heraus.

Ob saxonicus das gemeint hat?



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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #18 - 27.07.2012 um 21:35:45
 
Eduard schrieb am 27.07.2012 um 18:11:51:
Ob saxonicus das gemeint hat?


Das ist mir, mit Verlaub, ziemlich Wurscht - ich sehe es nämlich ähnlich wie Petersburger:

Petersburger schrieb am 27.07.2012 um 16:13:04:
Deine Verallgemeinerung paßt nicht zu Deiner ersten Aussage in diesen Thema.

Beide sind übertreibend, polarisierend - einfach unsachlich!


Hätte ich zwischendurch eher "on" sein können, hätte ich die Diskussion hier bereits im Keim erstickt - die hat hier, in einem Fachforum nämlich nix verloren.

Jetzt den thread hier auseinanderzubröseln und teilweise zu schrotten, ist unenendlich mühsam. - NUR deshalb mache ichs nicht.

Aber jeder weitere Beitrag, der jetzt diese Diskussion noch weiterführt, fliegt unweigerlich auf die Deponie. Das ist versprochen.

Wer immer noch Bedarf hat, der mag sich per PN austauschen. (Aber nicht mit mir!)

Ärgerlich


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reinhard
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Antwort #19 - 22.08.2012 um 21:12:17
 
Die Bundesländer haben sich jetzt auf die neuen Sätze geeinigt, die leicht unterhalb Hartz-IV liegen, aber wohl das Urteil erfüllen.

Problem war ja, dass der Bund das Gesetz neu formulieren muss. Das Gericht hat aber gleichzeitig gesagt, dass ab sofort "menschenwürdig" gezahlt werden muss. Die Länder durften also nicht auf das Gesetz warten.

Ich habe das nur in Form der Presseerklärung einer Landesregierung, aber das ist wohl seriös genug:

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