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Gehaltsveränderung (Gelesen: 2.542 mal)
acidrat
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
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20.07.2012 um 14:49:19
 
Hallo,

gibt es irgendwelche Regelungen in wie fern die Veränderung des Geahlts auf dem Aufenthaltstitel auswirkt?

z.B. jemand hat einen Aufenthaltstitel nach §18 für 2 Jahre und ist an seinem Arbeitgeber gebunden. Nun wird das Gehalt wegen ungüstiger Wirtschaftslage oder egal warum gemindert. Muss der Arbeitnehmer dann der ABH irgendwas mitteilen? Und falls ja, wie wirkt es sich dann auf den ereilten Aufenthaltstitel aus?
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.07.2012 um 15:08:29
 
Der Arbeitgeber darf den Vertrag nicht einseitig ändern.
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acidrat
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
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Antwort #2 - 20.07.2012 um 15:11:37
 
Und wenn beide damit einverstanden sind?
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.07.2012 um 15:32:59
 
Dafür braucht man hier einige Infos mehr....sonst wäre es raten....
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acidrat
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i4a rocks!


Beiträge: 36

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachstan
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Antwort #4 - 20.07.2012 um 15:49:57
 
Zitat:
Dafür braucht man hier einige Infos mehr....sonst wäre es raten.... 


ok, welche Infos?

Es geht nur darum ob die Minderung des Arbeitslohns irgenwelche Auswirkungen auf das Aufenthaltstitel haben kann?
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