miau schrieb am 09.07.2012 um 16:08:33:Ich muss also jedenfalls einen
AT in F beantragen, wenn ich einen Franzose heirate?
nein nein
du musst nur dann einen
AT in F beantragen, wenn du in F leben willst (und keine Freizügigkeit dort geniesst)
wenn du in D leben willst, gibt es folgende Möglichkeiten:
a)
AT (AE) beantragen
b) du geniesst Freizügigkeit.
als Ehefrau eines Franzosen, der in D lebt und in D freizügig ist, gilt das auch für dich .... und zwar automatisch, ohne Antrag.
Als Nachweis dafür kannst du eine Aufenthaltskarte bekommen (auf diese solltest du bestehen)
Voraussetzung für b)
Ehe
du lebst mit ihm in D (er lebt also auch in D).
In
jedem Fall solltest du es aber vermeiden, ohne
AT in EU zu sein.
Im schlimmsten Fall also einen Verlängerungsantrag für deinen
AT stellen, solanger der aktuelle
AT noch gilt. Damit fällst du automatisch in die Fikition, dass der aktuelle
AT weiter gilt, bis die
ABH den Antrag bearbeitet und entschieden hat.