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Befreiung vom Einbürgerungstest? (Gelesen: 1.947 mal)
portin
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i4a rocks!


Beiträge: 27

Dortmund, Germany
Dortmund
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befreiung vom Einbürgerungstest?
14.06.2012 um 09:19:40
 
Guten Morgen Zusammen!
Was braucht man an Unterlagen um von diesem Test befreit zu werden? (also wenn man keinen deutschen Schul- oder  Uni- oder Berufsabschluss hat) und liegt es einfach nur im Ermessen der ABH? oder geht das gar nicht ohne irgendeinen Abschluss in Deutschland? Es handelt sich um eine Anspruchseinbürgerung und die betreffende Person ist berufstätig im sozialen Bereich seit 10 Jahren.
Danke
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2012 um 09:29:41
 
Grundsätzlich ist die Befreiung vom EBT ausschließlich mit einem Abschluss einer allgemeinbildenden Schule möglich, in Ausnahmefällen auch mit dem Abschluss eines Studiums im juristischen oder politikwissenschaftlichen Bereich o.ä.

Allein die Tätigkeit im sozialen Bereich wird nicht ausreichen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befreiung vom Einbürgerungstest?
Antwort #2 - 14.06.2012 um 12:53:56
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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