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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Befreiung vom Einbürgerungstest?
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Beitrag begonnen von portin am 14.06.2012 um 09:19:40

Titel: Befreiung vom Einbürgerungstest?
Beitrag von portin am 14.06.2012 um 09:19:40
Guten Morgen Zusammen!
Was braucht man an Unterlagen um von diesem Test befreit zu werden? (also wenn man keinen deutschen Schul- oder  Uni- oder Berufsabschluss hat) und liegt es einfach nur im Ermessen der ABH? oder geht das gar nicht ohne irgendeinen Abschluss in Deutschland? Es handelt sich um eine Anspruchseinbürgerung und die betreffende Person ist berufstätig im sozialen Bereich seit 10 Jahren.
Danke

Titel: Re: Befreiung vom Einbürgerungstest?
Beitrag von Odysseus am 14.06.2012 um 09:29:41
Grundsätzlich ist die Befreiung vom EBT ausschließlich mit einem Abschluss einer allgemeinbildenden Schule möglich, in Ausnahmefällen auch mit dem Abschluss eines Studiums im juristischen oder politikwissenschaftlichen Bereich o.ä.

Allein die Tätigkeit im sozialen Bereich wird nicht ausreichen.

Titel: Re: Befreiung vom Einbürgerungstest?
Beitrag von Ralf am 14.06.2012 um 12:53:56
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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