lenchen schrieb am 30.05.2012 um 17:05:41: Mann hat den
FZF Antrag in der Deutschen Botschaft in Jakarta gestellt. Heute kam eine Mail der
ABH in Hamburg, dass sie vorschlagen den Antrag zurückzuziehen und einen bei der österreichischen Botschaft zu stellen, da mein Mann wohl Freizügigkeit genießt ... sie meinte, dass sie dem Antrag wohl nicht zustimmen können, weil wir die gemeinsame Lebensgemeinschaft zur Zeit nicht in Hamburg führen können
m.E. hat die Behörde dem Antrag zuzustimmen; studientbedingt getrennte Wohnsitze hindern die Führung einer ehelichen
LG in Deutschland nicht (sehr aufschlussreich und lesenswert: VG Frankfurt/Main, 08.04.2010 - 7 K 2014/09 - ein deutlich krasserer Fall als bei Dir).
Ein Freizügigkeitsrecht in Österreich wage ich zu bezweifeln, da Du in
AT wohl nicht erwerbstätig bist und nach einem Zuzug Deines Mannes wohl keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden. Außerdem könnte er dann nicht überwiegend in D aufhalten und hier arbeiten.
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 20:54:56:Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Wohnung zu kündigen und 10 Meter weiter nach Deutschland ziehn
und was soll das bringen? Die
ABH in Hamburg wird sich dann in der gleichen stumpfen Art auf den Standpunkt stellen, dass eine eheliche
LG in Hamburg dadurch nicht zustande kommt und die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nicht vorliegen. M.E. muss man sich dem absehbaren Konflikt mit der
ABH halt stellen - vielleicht wollte da auch nur ein Sachbearbeiter ganz bequem einen Fall loswerden und knickt ein, wenn er Widerstand bemerkt.