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Aufenthaltsrecht Kinder (Gelesen: 842 mal)
stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.06.2012 um 14:56:54
 
Demnächst haben wir einen Termin bei der ABH um die Verlängerung der AE bzw. den eAT für meinen Stiefsohn zu beantragen. Er ist vor knapp zwei Jahren gemeinsam mit seinem Vater eingereist, dieser hat sofort drei Jahre AE bekommen. Da ich nie so genau in den Pass des Kindes geguckt hatte, ist mir jetzt erst aufgefallen, dass es bei ihm nur zwei waren - und damit, dass ich eugentlich über das Aufenthaltsrecht von Kindern viel zu wenig weiß. Daher ein paar Fragen:

1. Bekommen Kinder grundsätzlich immer nur zwei Jahre, müssen also alle zwei Jahre verlängern?

2. Gibt es so etwas wie eine NE auch für Kinder?

3. Die AE des Kindes ist an die Bedingung geknüpft, dass der LU gesichert ist. Was wäre aber z.B. - rein hypothetisch - wenn mein Mann und ich uns mal trennen sollten, wenn er bereits die NE hat, und sein Einkommen nicht ausreichen würde? Man könnte das Kind doch nicht alleine zurückschicken, oder?

Vielen Dank!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.06.2012 um 15:20:39
 
stefo schrieb am 08.06.2012 um 14:56:54:
Bekommen Kinder grundsätzlich immer nur zwei Jahre, müssen also alle zwei Jahre verlängern?

Im Gesetz selbst ist das nicht geregelt. In den Verwaltungsvorschriften (32.0.2.1 und 32.0.2.2) steht:

- dass die Geltungsdauer der AE des Kindes nicht diejenige des Elternteils überschreiten darf.
- dass die AE idR mit derjenigen des Elternteils auslaufen soll

Warum die ABH in diesem Fall nicht für gleich drei Jahre erteilt hat kann ich allerdings nicht sagen. Dazu solltet ihr mal eure ABH fragen.

stefo schrieb am 08.06.2012 um 14:56:54:
Gibt es so etwas wie eine NE auch für Kinder?

Ja, nach §35 AufenthG. Allerdings muss das Kind mindestens 16 Jahre alt sein und sich mind. fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben.

stefo schrieb am 08.06.2012 um 14:56:54:
Man könnte das Kind doch nicht alleine zurückschicken, oder?

Wenn ich §34 AufenthG richtig verstanden habe, wird die AE auch ohne gesicherten LU verlängert.
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.06.2012 um 16:36:36
 
Danke, dann werde ich nächste Woche mal anfragen, warum der Junge nicht gleich drei Jahre bekommen hat. Vielleicht hat die SB ja aus Versehen das falsche Jahr auf den Sticker gedruckt. Nun ja, ändern können wir es nun eh nicht mehr. Bin nur froh, dass die ABH uns rechtzeitig von sich aus an den Termin erinnert hat, ich hätte es nämlich bestimmt nicht gemerkt, und im Juli fahren wir für 5 Wochen ins Ausland...
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