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Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden? (Gelesen: 1.765 mal)
rainer.w
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Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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29.05.2012 um 20:26:15
 
Hallo,

ein guter Freund von mir hat folgendes Problem: Er hat in Thailand geheiratet und möchte seine Frau nun nach Deutchland holen. Sie war jedoch bereits einmal mit einem deutschen verheiratet und hat bei ihrem Aufenthalt in Deutschland Schulden gemacht ( einige tsd Euro), die sie wohl bei ihrer Abreise nicht beglichen hat.Ausgereits ist sie damals aber freiwillig, zumindest nach ihren Angaben. Kann es da Probleme geben beim FZV wegen Gerichtsvollzieher, Haftbefehl o.ä.

Danke Gruss
Rainer
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 29.05.2012 um 20:31:40
 
für den Familiennachzug darf das keine Rolle spielen, sofern keine Strafverfahren gelaufen sind (z.B. wegen Eingehungsbetruges). 

Aber die Schulden sind nach einer Einreise natürlich noch nicht weg.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 29.05.2012 um 20:31:41
 
rainer.w schrieb am 29.05.2012 um 20:26:15:
Kann es da Probleme geben beim FZV wegen Gerichtsvollzieher, Haftbefehl o.ä.

Das dürfte wohl von ihren Gläubigern abhängen.
Wenn sie erfahren, daß sie sich wieder in Deutschland aufhält, können sie den Mahnbescheid wieder aktivieren lassen und dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Zu einem Haftbefehl wird es deshalb aber sicher nicht kommen.

Die Familienzusammenführung tangiert das allerdings nicht.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 29.05.2012 um 22:11:39
 
Saxonicus schrieb am 29.05.2012 um 20:31:41:
Zu einem Haftbefehl wird es deshalb aber sicher nicht kommen.


wenn sie sich der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung durch Absetzen ins Ausland entzogen hat, könnte ein Haftbefehl sehr wohl existieren, § 901 ZPO.
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