Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder (Gelesen: 5.644 mal)
lollu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
28.05.2012 um 00:50:24
 
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen..

Mein Mann (Afrikaner) sitzt seit einem Jahr im Gefängnis, er hat eine Strafe von 3 Jahren und 5 Monaten bekommen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, anerkannte Vaterschaft und auch geteiltes Sorgerecht.
Zur Zeit der Straftaten war er Asylbewerber, wurde aber mittlerweile abgelehnt.
Nun hat er einen Brief bekommen, wonach er Deutschland eigentlich verlassen solle aber auch nochmal die Möglichkeit bekomme sich zu äußern.

Unser Anwalt meinte ich solle einen Brief bzw. eine Erklärung schreiben, worin stehen soll das mein Mann ein guter Vater ist und die Kinder ihn brauchen. Er meinte das dies seine einzige Chance wäre einen humanitären Aufenthalt zu bekommen, da das Kindeswohl dem Wohl Deutschlands gegenüber steht..

Hätte eventuell jemand Ideen was ich noch tun könnte? Oder vielleicht auch Ideen wegen der Erklärung die ich schreiben soll, fällt mir nämlich gerade doch schwerer als gedacht...Ich will ja keinen Roman schreiben, aber ich will auch nicht zu wenig schreiben...
Es hängt soviel dran...es ist schon schlimm genug das er dort ist wo er ist, aber dazu noch die Angst vor der Abschiebung... Traurig

Ich hoffe mir kann jemand helfen..
Danke schonmal fürs Lesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #1 - 28.05.2012 um 09:10:57
 
Das ist ja ein Spitzenanwalt, der Dich da mit einer der kompliziertesten Rechtsmaterien des Ausländerrechts allein sitzen lässt.

Nach dem, was Du schreibst geht es bei Deinem Mann (ich nehme an Ehemann - verstehe dann aber nicht, weshalb Du extra die Vaterschaftsanerkennung erwähnst, oder sind die Kinder bereits vor Eurer Eheschließung geboren gewesen?) um eine Ausweisung - die Höhe seiner Strafe ist eindeutiger Hinweis auf eine zwingende Ausweisung.

Dagegen steht, dass er gemäß § 56 AufenthG besonderen Ausweisungsschutz genießt - allerdings ist der immer einzelfallbezogen und sehr konkret zu untersetzen - aber dann, wenn wie hier offensichtlich, eine zwingende Ausweisung im Raume steht ist es auch bei Vorliegen diverser gewichtiger Gründe (Schutz der familiären Lebensgemeinschaft mit Dir und den Kindern als deutschen Staatsangehörigen, Beachtung des Kindeswohls usw.), ist es sehr schwer, damit eine Ausreise tatsächlich abzuwenden.

Dinge, weshalb die Verurteilung erfolgte, welche Sozialprognose für Deinen Mann besteht, wie eng das Verhaltnis zu den Kindern tatsächlich war und ist und vieles andere spielt für das, was im Rahmen der Anhörung bzw. Untersetzung des besonderen Ausweisungsschutzes vorzutragen ist, eine entscheidende Rolle.

Ich selbst bin kein Experte für so etwas, vetrete aber meiner Erfahrung folgend die Auffassung, dass das ohne unmittelbare und fundierte juristische Hilfe, nicht wirklich hinzubekommen ist.

Wichtig ist eine genaue, ganz exakte Kenntnis des Falles, da es, wie gesagt auf die Konkretheit, die Einzelfallspezifik ankommt. Man müsste also auch die Aktenlage genau kennen...  - Deshalb ist hier aus dem Forum heraus eine auch nur halbwegs seriöse Formulierungshilfe nicht möglich. Jeder, der hier was anderes für sich behaupten Würde, wäre letztlich ein Scharlatan...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
lollu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #2 - 28.05.2012 um 14:00:46
 
Danke erstmal für die schnelle Antwort.


schweitzer schrieb am 28.05.2012 um 09:10:57:
Nach dem, was Du schreibst geht es bei Deinem Mann (ich nehme an Ehemann - verstehe dann aber nicht, weshalb Du extra die Vaterschaftsanerkennung erwähnst, oder sind die Kinder bereits vor Eurer Eheschließung geboren gewesen?) um eine Ausweisung - die Höhe seiner Strafe ist eindeutiger Hinweis auf eine zwingende Ausweisung.


Wir sind nach deutschem Recht überhaupt nicht verheiratet, nur nach muslimischem Recht. Deshalb bezeichne ich ihn als meinen Mann.
Meinen Sie wir hätten eventuell bessere Chancen wenn wir standesamtlich verheiratet wären? An sich hätte ich kein Problem damit, da ich ihn ja liebe und wir sowieso irgendwann heiraten wollten. Aber es wäre halt sehr teuer und auch anstrengend, da ich alleine ja schwer an die ganzen afrikanischen Papiere rankomme.


schweitzer schrieb am 28.05.2012 um 09:10:57:
Das ist ja ein Spitzenanwalt, der Dich da mit einer der kompliziertesten Rechtsmaterien des Ausländerrechts allein sitzen lässt.


Unser Anwalt will seinerseits natürlich auch etwas für die Ausländerbehörde verfassen, meinte aber das eine Erklärung meinerseits zusätzlich hilfreich sein könnte.

Ich stelle es mir gerade relativ schwierig für die Ausländerbehörde vor, zu prüfen wie das Verhältnis zwischen meinen Kindern und meinem Mann VORHER war. Wie wird denn da vorgegangen? Ein psychologisches Gutachten oder sowas? Sollte ich dahingehend vielleicht schon im Vorfeld etwas unternehmen? Eventuell mit dem Jugendamt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #3 - 28.05.2012 um 14:07:03
 
Wenn Ihr (jetzt nicht, aber normalerweise) zusammen lebt und er alles macht, was ein Vater normalerweise macht, dann "nützt" Heiraten nicht viel - aber: Jeder Pluspunkt nützt natürlich etwas, insofern solltet Ihr das Überlegen und mindestens klären, wie schwierig das ist.

Ansonsten solltest Du die vorgeschlagene Stellungnahme / Brief erst mal schreiben, morgen und übermorgen nochmal lesen und korrigieren / ergänzen und dann an den Anwalt schicken, damit er die Stellungnahme kommentiert.

Danach fragst Du am besten den Anwalt, welche Dinge sonst noch hilfreich sind. Eine Stellungnahme des Jugendamtes kann dazu gehören.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #4 - 28.05.2012 um 18:23:15
 
lollu schrieb am 28.05.2012 um 00:50:24:
Nun hat er einen Brief bekommen, wonach er Deutschland eigentlich verlassen solle aber auch nochmal die Möglichkeit bekomme sich zu äußern.


Es ist recht wahrscheinlich, dass es sich bei diesem Schreiben um das sogenannte Anhörungsschreiben handelt.
Dies steht am Anfang der Prüfung, ob eine Ausweisungsverfügung erlassen werden soll oder nicht.
Von daher ist die Auskunft des Anwalts gar nicht so falsch. Also
1.) Alles mitteilen, was gegen eine Abschiebung spricht und
2.) so gut wie möglich darlegen, warum in Zukunft keine weiteren Straftaten von ihm zu erwarten sind.
Nach Absenden gilt es dann erstmal abzuwarten, was passiert.
Noch eine Frage.
Du schreibst, dass sein Asyl abgelehnt wurde. Ist er denn überhaupt in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. hat er diesbezüglich etwas beantragt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 28.05.2012 um 18:33:33 von Vinzent2m »  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #5 - 28.05.2012 um 22:34:49
 
lollu schrieb am 28.05.2012 um 14:00:46:
Wir sind nach deutschem Recht überhaupt nicht verheiratet, nur nach muslimischem Recht. 


mal ganz abgesehen davon, dass ein kein universelles "muslimisches Recht" gibt, ist eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe auch in D voll wirksam und gültig - es kommt insofern nicht darauf an, wo die Heirat stattgefunden hat und nach welchem Recht (solange dieses Recht im Land der Heirat gültiges nationales Recht war).
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
lollu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #6 - 29.05.2012 um 19:34:31
 
Okay, ich danke euch erstmal. Dann werde ich jetzt mal versuchen etwas zu verfassen..

@muleta
Wir haben hier in Deutschland muslimisch geheiratet.Ohne jegliche Urkunde, trotzdem aber im Islam wirksam.Das hilft uns jedoch nicht weiter, da es,wie uns erzählt wurde, keine Wertigkeit im deutschen Recht hat..Auch nicht wenn wir eine Urkunde hätten..
Soweit zumindest mein Kenntnisstand.

@Vinzent
Die Aufenthaltserlaubnis ist schon seit 4 Jahren beantragt, bisher konnte aber noch nichts entschieden werden.
Momentan hat er gar nichts,außer halt den Pass bei der Ausländerbehörde.
Das Asyl wurde abgelehnt während er im Gefängnis war
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #7 - 29.05.2012 um 19:44:13
 
lollu schrieb am 29.05.2012 um 19:34:31:
Wir haben hier in Deutschland muslimisch geheiratet.


ok, das ist rechtlich wertlos. Ihr seid nicht verheiratet; es würde aber wohl auch nicht viel bringen:

Er ist der Vater der Kinder, so dass sich die Frage stellt, ob er sich vor seiner Inhaftierung um die Kinder gekümmert hat (wenn ja: wie genau, wie oft, wo etc.), daraus abgeleitet wird man dann eine Prognose für seine weitere väterliche Verantwortungsausübung ableiten.

Haft über 3 Jahre ist für einen Ersttäter aber auch ne ganze Menge Holz (und für Wiederholungstäter sieht's insgesamt nicht besser aus). Und wenn das dann noch wegen BTM war, würde ich da eine Abschiebung nicht wirklich ausschließen wollen...

Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #8 - 30.05.2012 um 19:03:10
 
lollu schrieb am 29.05.2012 um 19:34:31:
@Vinzent
Die Aufenthaltserlaubnis ist schon seit 4 Jahren beantragt, bisher konnte aber noch nichts entschieden werden.
Momentan hat er gar nichts,außer halt den Pass bei der Ausländerbehörde.
Das Asyl wurde abgelehnt während er im Gefängnis war


Dann dürfte eine Fiktionswirkung eingetreten sein.
Wurden denn gegen die Asylablehnung Rechtsmittel eingelegt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
davith
Junior Top-Member
**
Offline


Hmmm...


Beiträge: 223
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #9 - 30.05.2012 um 19:45:04
 
lollu schrieb am 28.05.2012 um 00:50:24:
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, anerkannte Vaterschaft und auch geteiltes Sorgerecht.
Zur Zeit der Straftaten war er Asylbewerber, wurde aber mittlerweile abgelehnt.

Warum wurde überhaupt Asyl beantragt, wo ihr zwei gemeinsame Kinder habt?
Welche Straftaten liegen vor? BTM?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lollu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #10 - 01.06.2012 um 19:51:32
 
davith schrieb am 30.05.2012 um 19:45:04:
Warum wurde überhaupt Asyl beantragt, wo ihr zwei gemeinsame Kinder habt?
Welche Straftaten liegen vor? BTM?


Der Asylantrag kam vor unserem 1. Kind, da war ich noch schwanger. Wir wurden von unserem damaligen Anwalt leider mehr schlecht als recht beraten..

Ja, es ist Btm..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lollu
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

berlin, Germany
berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung wegen Straftaten,2 deutsche Kinder
Antwort #11 - 01.06.2012 um 19:58:11
 
Vinzent2m schrieb am 30.05.2012 um 19:03:10:
Wurden denn gegen die Asylablehnung Rechtsmittel eingelegt?


Erst hatte er Klage eingereicht, sie dann aber doch wieder zurückgezogen. Er meinte das das doch sowieso keinen Sinn mache. Er wolle kein Asylbewerber mehr sein..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema