*nicht ganz so alten thread wieder ausgebuddelt*
ich würde gerne allegemeine frage hinterherschicken. hat auch nichs mit nachhaken etc. zu tun. wir zahlen die idiotengebür/gebür gegen das vergessen an den tüv (die höhe hält sich ja auch in guten grenzen) und nehmen den reisepass das nächste mal halt mit.
aber im gespräch mit einer deutschen freundin ist die frage aufgekommen, wieso der
eAT denn nun eigentlich nicht als identitätsnachweis gilt - insbesondere da er eindeutlig fälschungssicherer als der dritt-welt-staaten-reisepass meines mannes ist.
(der ist nicht einmal elektronisch, was beim online-check-in immer besonders viel spaß macht...)
meine gedanke war, dass es wohl das hoheitsrecht des staates ist, dessen staatsangehörigkeit zu besitzt, dir einen identitätsnachweis an die hand zu geben, während andere staaten das wohl nicht dürfen.
meine gesprächspartnerin wiederum fand das nicht logisch. und angesichts der grauen flüchtlingspässe, die man angehörigen anderer staaten hier ja auch ausstellt, ist mein gedanke ja wirklich unstimmig.
um daher allen unseren spekulationen ein ende zu machen, wäre ich dankbar wenn die experten mir kurz sagen würden, warum der
eAT denn nun nicht gleichzeitig als
eAT gelten kann, warum die deutschen behören, als sie diesen aus dem Boden gestampft und sich vom reisepass-etikett getrennt haben, gegen diese doppelfunktion entschieden haben? war das überhaupt ein großartiger gedanke, wie es uns ganz selbstverständlich erschien, oder war es von beginn an überhaupt keiner, da der ausländer ja seinen reisepass hat?
vielen dank schon einmal.