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eAT - Passersatz oder nicht? (Gelesen: 10.367 mal)
Hansi
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Antwort #15 - 31.05.2012 um 13:24:01
 
grisu1000 schrieb am 29.05.2012 um 19:03:24:
Dass die eAT offiziell nicht als Identitätsnachweis gilt und an die Gültigkeit des Passes gebunden ist, ist ebenfalls eine rein nationale Entscheidung. Andere Länder gehen hier ebenfalls abweichende Wege. Die deutschen Behörden wollen sicherstellen, dass eine ausländischer Mitbürger seien Pass auch regelmäßig erneuert und dadurch durch einen abgelaufenen Pass kein Ausreisehindernis entsteht, dadurch werden sie eben gezwungen ihrer Passpflicht nachzukommen.


Die Gründe für diese Entscheidung kann ich ja nachvollziehen. Trotzdem wäre es mir lieber, wenn es auf der Ausländerbehörde so etwas wie einen Ersatz für den Personalausweis, also als Ausweis im Inland oder innerhalb des Schengenraumes gäbe. Im Reisepass steht nämlich nicht einmal der Wohnort, weshalb man für alle möglichen Situationen immer wieder eine aktuelle Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt besorgen muss. (Kfz-Zulassungsstelle. Kontoantrag bei der Bank,...)

Meine Familie ist aber auch aus einem anderen Grund Leidtragende dieser Regelung. Das Konsulat, das für meine Frau und die Tochter zuständig ist, weigert sich nämlich seit Jahren beständig, der Tochter (15) einen eigenen Reisepass oder Kinderreisepass auszustellen. Ausnahmen gebe es nur in begründeten Ausnahmefällen, und dann ist dieser Pass auf maximal ein Jahr befristet.

Sobald die Tochter also ohne die Mutter irgendwohin fahren will, hat eine von beiden keinerlei gültige Ausweispapiere.

Herzliche Grüße,

Hansi
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 31.05.2012 um 14:17:05
 
Hansi schrieb am 31.05.2012 um 13:24:01:
Die Gründe für diese Entscheidung kann ich ja nachvollziehen. Trotzdem wäre es mir lieber, wenn es auf der Ausländerbehörde so etwas wie einen Ersatz für den Personalausweis, also als Ausweis im Inland oder innerhalb des Schengenraumes gäbe. 

Das würden mit Sicherheit alle in Deutschland lebenden Ausländer begrüßen und auch für alle anderen Behörden oder Firmen wäre es von Vorteil, weil sie sich nicht mehr mit z.T. schwer entzifferbaren, exotischen Pässen herumschlagen müssen. Durch den Aufdruck der Adresse würde auch die oftmals benötigte Meldebescheinigung entfallen.

Hansi schrieb am 31.05.2012 um 13:24:01:
Das Konsulat, das für meine Frau und die Tochter zuständig ist, weigert sich nämlich seit Jahren beständig, der Tochter (15) einen eigenen Reisepass oder Kinderreisepass auszustellen. 

Das dürfte sich nächstes Jahr erledigt haben, da Deine Tochter dann ab 16 Jahren wohl oder übel über einen eigenständigen Pass verfügen muß. Es verwundert mich allerdings, daß sich Euer Konsulat bislang geweigert hat, einen Pass für Eure Tochter auszustellen. Bei Bekannten von mir besitzen schon die Kleinkinder ihren eigenen Pass, der bereits kurz nach deren Geburt beantragt und problemlos ausgestellt wurde.
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Antwort #17 - 31.05.2012 um 21:41:49
 
Hansi schrieb am 31.05.2012 um 13:24:01:
Das Konsulat, das für meine Frau und die Tochter zuständig ist, weigert sich nämlich seit Jahren beständig, der Tochter (15) einen eigenen Reisepass oder Kinderreisepass auszustellen. 

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