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Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters? (Gelesen: 6.594 mal)
Themen Beschreibung: Staatsangehorigkeit als Student?
nabil89
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20.05.2012 um 18:43:13
 
Hallo ihr Lieben,

Ich wollte mal fragen,unter welchen Umstaenden,keonnte ich die Staatsangehoerigkeit meines Vaters bekommen?

Er die doppelte,ist Rentner und ich bin in DE Geboren und komme dieses Jahr als Student bzw.Studentenvisum.

Wie lange sollte ich warten,falls ich das Recht dazu habe? bin 22 Jahre alt

Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2012 um 18:46:36
 
Unter gar keinen Umständen.

Für dich kommt nur die ganz normale Einbürgerung in Frage, und die ist mit einem Studentenvisum/einer AE zum Studium nicht möglich.
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nabil89
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Antwort #2 - 20.05.2012 um 18:51:00
 
Darf ich die Staatsangehoerigkeit meines Vaters nicht bekommen?Zitat:
Unter gar keinen Umständen.

Für dich kommt nur die ganz normale Einbürgerung in Frage, und die ist mit einem Studentenvisum/einer AE zum Studium nicht möglich.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.05.2012 um 19:00:42
 
Nein.

Und um ein bisschen deutlich zu werden, das StaG kennt folgende Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sta.


Zitat:
1. durch Geburt (§ 4),

2. durch Erklärung nach (§ 5),

3. durch Annahme als Kind (§ 6),

4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),

4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),

5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40 b und 40c).


Lassen wir mal 4 und 4a aus, damit haben Marokkaner nichts zu tun.

1. Geburt --> nur wenn dein Vater oder deine Mutter bei deiner Geburt Deutsche waren, das ist offensichtlich nicht der Fall.

2. Erklärung --> gilt für die unehlich geborenen Kinder von Deutschen Vätern, die vor dem 1.7.93 geboren wurden. Trifft auf dich nicht zu.

3. Annahme also Adoption --> naja nicht durch die eigenen Eltern, außerdem bist du schon volljährig. Bringt also so nix.

Uuund Tada bleibt noch die Einbürgerung. Dafür erfüllst die Vorraussetzungen noch nicht.

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nabil89
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Antwort #4 - 20.05.2012 um 19:03:27
 
Und wie ist es denn,wenn ich meinen Studium nicht erfolgreich absolviere? vielleicht wegen Finanziellen Probelem oderso...werde ich dann abgewiesen?
Ich erinnere mich irgendwei,dass mir die Frau im schalter im Jahre 2009 in der Botschaft gesagt hat,dass ich irgendwie die Staatsangehoerigkeit meines Vater bekommen koennte,falls er es beantragt?!Zitat:
Nein.

Und um ein bisschen deutlich zu werden, das StaG kennt folgende Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sta.



Lassen wir mal 4 und 4a aus, damit haben Marokkaner nichts zu tun.

1. Geburt --> nur wenn dein Vater oder deine Mutter bei deiner Geburt Deutsche waren, das ist offensichtlich nicht der Fall.

2. Erklärung --> gilt für die unehlich geborenen Kinder von Deutschen Vätern, die vor dem 1.7.93 geboren wurden. Trifft auf dich nicht zu.

3. Annahme also Adoption --> naja nicht durch die eigenen Eltern, außerdem bist du schon volljährig. Bringt also so nix.

Uuund Tada bleibt noch die Einbürgerung. Dafür erfüllst die Vorraussetzungen noch nicht.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.05.2012 um 19:07:01
 
nabil89 schrieb am 20.05.2012 um 19:03:27:
Ich erinnere mich irgendwei,dass mir die Frau im schalter im Jahre 2009 in der Botschaft gesagt hat,dass ich irgendwie die Staatsangehoerigkeit meines Vater bekommen koennte,falls er es beantragt?!


Nö, das stimmt nicht. Es ist falsch.
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Antwort #6 - 20.05.2012 um 19:12:55
 
Also werden die mich abschieben,wenn ich z.B. aufhoere mich Studium?Zitat:
Nö, das stimmt nicht. Es ist falsch.

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Antwort #7 - 20.05.2012 um 19:14:49
 
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.
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Antwort #8 - 20.05.2012 um 19:16:39
 
Aso...wie schade !Zitat:
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.

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Antwort #9 - 20.05.2012 um 19:17:34
 
Also ohne bafoeg,in den kommenden jahren,nach das Studienkolleg,koennte ich bestimmt nicht Studieren,wegen finanziellen schwierigkeiten !Zitat:
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.

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Antwort #10 - 20.05.2012 um 19:25:26
 
bist du sicher, dass ein Studium wirklich das Richtige für Dich ist? Dir dürfte doch inzwischen mehrfach deutlich gemacht worden sein, was geht und was nicht geht. In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen... So wie Deine Frage formuliert ist, zweifelst Du aber wohl ohnehin schon am Erfolg eines Studiums.

Ohne gesicherten LU keine Verlängerung der AE und damit Rückkehr ins Herkunftsland. Dass Deine Geburt in D und dein eingebürgerter Vater daran nichts ändern, sollte inzwischen klar sein, oder?
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #11 - 20.05.2012 um 19:27:34
 
Ja ist schon klar,aber ich verzweifle gar nicht an meinem nicht erfolg,was mir kein erfolg geben koennte,waere vielleicht nur die Finanziellen moeglichkeiten,aber ich bin mir eh sicher,dass ich Deutschland nie wieder verlassen werde !Muleta schrieb am 20.05.2012 um 19:25:26:
bist du sicher, dass ein Studium wirklich das Richtige für Dich ist? Dir dürfte doch inzwischen mehrfach deutlich gemacht worden sein, was geht und was nicht geht. In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen... So wie Deine Frage formuliert ist, zweifelst Du aber wohl ohnehin schon am Erfolg eines Studiums.

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Antwort #12 - 20.05.2012 um 19:28:46
 
Muleta schrieb am 20.05.2012 um 19:25:26:
In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen

Was meinst du damit?
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Antwort #13 - 20.05.2012 um 20:03:44
 
die für ein Studium erforderliche kognitive Disposition liegt substantiell höher als für die Nutzung von i4a. Die Schlussfolgerung daraus lässt sich mit einfacher Logik auf (höchstens) Realschulniveau ableiten.

SCNR, aber bei der (angehenden) intellektuellen Elite dieses Landes braucht's wohl keine Babysprache.
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Antwort #14 - 20.05.2012 um 20:15:37
 
Wie Muleta schon sagte (ich übersetze mal): wie willst Du es schaffen, wenn Du selektive Wahrnehmung betreibst? Du verstehst offensichtlich nicht, dass das Visum ausschließlich zum Studium gegeben wurde. Kein Studium, kein Aufenthalt. Ganz einfach.
Und: kein Sperrkonto, kein Aufenthalt.
Dass dein Vater hier lebt etc, tut nix zur Sache. Deine Äußerungen in den vorherigen Threads lassen mich in eine ganz andere Richtung denken...ich zitiere mal: "ich habe Deutschland nicht freiwillig verlassen...ich verlasse Deutschland ganz bestimmt nicht mehr.."
Das entscheidest nicht Du, sondern die Gesetze in Deutschland.
Und wenn Du hier Leute um Rat fragst, dann mach Dir auch mal die Mühe, die Antworten zu lesen und- eventuell - zu verstehen.
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