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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
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Beitrag begonnen von nabil8878 am 20.05.2012 um 18:43:13

Titel: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 18:43:13
Hallo ihr Lieben,

Ich wollte mal fragen,unter welchen Umstaenden,keonnte ich die Staatsangehoerigkeit meines Vaters bekommen?

Er die doppelte,ist Rentner und ich bin in DE Geboren und komme dieses Jahr als Student bzw.Studentenvisum.

Wie lange sollte ich warten,falls ich das Recht dazu habe? bin 22 Jahre alt

Danke

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Bayraqiano am 20.05.2012 um 18:46:36
Unter gar keinen Umständen.

Für dich kommt nur die ganz normale Einbürgerung in Frage, und die ist mit einem Studentenvisum/einer AE zum Studium nicht möglich.

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 18:51:00
Darf ich die Staatsangehoerigkeit meines Vaters nicht bekommen?
schrieb am 20.05.2012 um 18:46:36:
Unter gar keinen Umständen.

Für dich kommt nur die ganz normale Einbürgerung in Frage, und die ist mit einem Studentenvisum/einer AE zum Studium nicht möglich.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Bayraqiano am 20.05.2012 um 19:00:42
Nein.

Und um ein bisschen deutlich zu werden, das StaG kennt folgende Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sta.



Zitat:
1. durch Geburt (§ 4),

2. durch Erklärung nach (§ 5),

3. durch Annahme als Kind (§ 6),

4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),

4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),

5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40 b und 40c).


Lassen wir mal 4 und 4a aus, damit haben Marokkaner nichts zu tun.

1. Geburt --> nur wenn dein Vater oder deine Mutter bei deiner Geburt Deutsche waren, das ist offensichtlich nicht der Fall.

2. Erklärung --> gilt für die unehlich geborenen Kinder von Deutschen Vätern, die vor dem 1.7.93 geboren wurden. Trifft auf dich nicht zu.

3. Annahme also Adoption --> naja nicht durch die eigenen Eltern, außerdem bist du schon volljährig. Bringt also so nix.

Uuund Tada bleibt noch die Einbürgerung. Dafür erfüllst die Vorraussetzungen noch nicht.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:03:27
Und wie ist es denn,wenn ich meinen Studium nicht erfolgreich absolviere? vielleicht wegen Finanziellen Probelem oderso...werde ich dann abgewiesen?
Ich erinnere mich irgendwei,dass mir die Frau im schalter im Jahre 2009 in der Botschaft gesagt hat,dass ich irgendwie die Staatsangehoerigkeit meines Vater bekommen koennte,falls er es beantragt?!
schrieb am 20.05.2012 um 19:00:42:
Nein.

Und um ein bisschen deutlich zu werden, das StaG kennt folgende Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sta.



Lassen wir mal 4 und 4a aus, damit haben Marokkaner nichts zu tun.

1. Geburt --> nur wenn dein Vater oder deine Mutter bei deiner Geburt Deutsche waren, das ist offensichtlich nicht der Fall.

2. Erklärung --> gilt für die unehlich geborenen Kinder von Deutschen Vätern, die vor dem 1.7.93 geboren wurden. Trifft auf dich nicht zu.

3. Annahme also Adoption --> naja nicht durch die eigenen Eltern, außerdem bist du schon volljährig. Bringt also so nix.

Uuund Tada bleibt noch die Einbürgerung. Dafür erfüllst die Vorraussetzungen noch nicht.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Bayraqiano am 20.05.2012 um 19:07:01

nabil89 schrieb am 20.05.2012 um 19:03:27:
Ich erinnere mich irgendwei,dass mir die Frau im schalter im Jahre 2009 in der Botschaft gesagt hat,dass ich irgendwie die Staatsangehoerigkeit meines Vater bekommen koennte,falls er es beantragt?!


Nö, das stimmt nicht. Es ist falsch.

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:12:55
Also werden die mich abschieben,wenn ich z.B. aufhoere mich Studium?
schrieb am 20.05.2012 um 19:07:01:
Nö, das stimmt nicht. Es ist falsch.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Bayraqiano am 20.05.2012 um 19:14:49
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:16:39
Aso...wie schade !
schrieb am 20.05.2012 um 19:14:49:
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:17:34
Also ohne bafoeg,in den kommenden jahren,nach das Studienkolleg,koennte ich bestimmt nicht Studieren,wegen finanziellen schwierigkeiten !
schrieb am 20.05.2012 um 19:14:49:
Du bist zum studieren hier, wenn du damit aufhörst muss du wider nach Hause.

Abschiebung kommt nur wenn mal nicht freiwillig ausreisen will.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Muleta am 20.05.2012 um 19:25:26
bist du sicher, dass ein Studium wirklich das Richtige für Dich ist? Dir dürfte doch inzwischen mehrfach deutlich gemacht worden sein, was geht und was nicht geht. In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen... So wie Deine Frage formuliert ist, zweifelst Du aber wohl ohnehin schon am Erfolg eines Studiums.

Ohne gesicherten LU keine Verlängerung der AE und damit Rückkehr ins Herkunftsland. Dass Deine Geburt in D und dein eingebürgerter Vater daran nichts ändern, sollte inzwischen klar sein, oder?

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:27:34
Ja ist schon klar,aber ich verzweifle gar nicht an meinem nicht erfolg,was mir kein erfolg geben koennte,waere vielleicht nur die Finanziellen moeglichkeiten,aber ich bin mir eh sicher,dass ich Deutschland nie wieder verlassen werde !
Muleta schrieb am 20.05.2012 um 19:25:26:
bist du sicher, dass ein Studium wirklich das Richtige für Dich ist? Dir dürfte doch inzwischen mehrfach deutlich gemacht worden sein, was geht und was nicht geht. In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen... So wie Deine Frage formuliert ist, zweifelst Du aber wohl ohnehin schon am Erfolg eines Studiums.

Ohne gesicherten LU keine Verlängerung der AE und damit Rückkehr ins Herkunftsland. Dass Deine Geburt in D und dein eingebürgerter Vater daran nichts ändern, sollte inzwischen klar sein, oder?


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 19:28:46

Muleta schrieb am 20.05.2012 um 19:25:26:
In einem Studium wirst Du schwierigere Probleme lösen müssen

Was meinst du damit?

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von Muleta am 20.05.2012 um 20:03:44
die für ein Studium erforderliche kognitive Disposition liegt substantiell höher als für die Nutzung von i4a. Die Schlussfolgerung daraus lässt sich mit einfacher Logik auf (höchstens) Realschulniveau ableiten.

SCNR, aber bei der (angehenden) intellektuellen Elite dieses Landes braucht's wohl keine Babysprache.

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von bibimal am 20.05.2012 um 20:15:37
Wie Muleta schon sagte (ich übersetze mal): wie willst Du es schaffen, wenn Du selektive Wahrnehmung betreibst? Du verstehst offensichtlich nicht, dass das Visum ausschließlich zum Studium gegeben wurde. Kein Studium, kein Aufenthalt. Ganz einfach.
Und: kein Sperrkonto, kein Aufenthalt.
Dass dein Vater hier lebt etc, tut nix zur Sache. Deine Äußerungen in den vorherigen Threads lassen mich in eine ganz andere Richtung denken...ich zitiere mal: "ich habe Deutschland nicht freiwillig verlassen...ich verlasse Deutschland ganz bestimmt nicht mehr.."
Das entscheidest nicht Du, sondern die Gesetze in Deutschland.
Und wenn Du hier Leute um Rat fragst, dann mach Dir auch mal die Mühe, die Antworten zu lesen und- eventuell - zu verstehen.

Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von nabil8878 am 20.05.2012 um 20:42:11
Danke,ja das tu ich ja auch,ich gebe mir muehe und sei doch nicht so hart zu mir,ich bin doch Auslaender und kann kein Perfektes Deutsch !
schrieb am 20.05.2012 um 20:15:37:
Wie Muleta schon sagte (ich übersetze mal): wie willst Du es schaffen, wenn Du selektive Wahrnehmung betreibst? Du verstehst offensichtlich nicht, dass das Visum ausschließlich zum Studium gegeben wurde. Kein Studium, kein Aufenthalt. Ganz einfach.
Und: kein Sperrkonto, kein Aufenthalt.
Dass dein Vater hier lebt etc, tut nix zur Sache. Deine Äußerungen in den vorherigen Threads lassen mich in eine ganz andere Richtung denken...ich zitiere mal: "ich habe Deutschland nicht freiwillig verlassen...ich verlasse Deutschland ganz bestimmt nicht mehr.."
Das entscheidest nicht Du, sondern die Gesetze in Deutschland.
Und wenn Du hier Leute um Rat fragst, dann mach Dir auch mal die Mühe, die Antworten zu lesen und- eventuell - zu verstehen.


Titel: Re: Unter welchen Umstaenden?Staatsanghoerigkeit des Vaters?
Beitrag von bibimal am 20.05.2012 um 21:30:45
Nun, schreiben kannst Du auch. Warum dann nicht "verstehen"? Irgendwie komme ich mir hier so vor, als würdest Du die Experten (Muleta etc) auf den Arm nehmen?

Du hast unter den gegebenen Bedingungen keine Chance, in Deutschland zu bleiben, wenn Du das Studium nicht finanzieren kannst oder hinschmeisst.

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