Eduard schrieb am 18.05.2012 um 13:20:57:Ist das wirklich so? Das heißt ja im Umkehrschluss, dass es prinzipiell zumutbar ist, 2 Monate auf Reisen zu verzichten - und das wohlgemerkt nur, weil die Bundesdruckerei so lange braucht.
Wir reden hier ja nicht von einer AE-Verlängerung, wo man argumentieren könnte, der Betroffene ist selbst schuld, wenn er den Antrag zu spät stellt. Sondern - da der Beitrag zunächst in "Ehe und Familie" aufgetaucht ist - vermutlich von einer Neuausstellung nach einer Eheschließung. Da kann man nicht Monate vorher einen Antrag stellen...
Ja, das ist so. Das Klebeetikett kann lt. dem Gesetzestext nur bei kurzfristigen (1 Monat) Aufenthaltstiteln oder zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden. "Ich würde mal gerne nächsten Monat zwei Wochen in Urlaub fliegen" ist keine außergewöhnliche Härte ... "Ich musste vor zwei Monaten einen neuen Pass beantragen und habe schon vor einem halben Jahr meinen Urlaub im nächsten Monat gebucht " oder "Meine Mutter in der Ukraine ist schwer erkrankt und ich muss dringend zu ihr fliegen" kann schon eine außergewöhnliche Härte sein.
Dass es sich um einen Neuantrag nach einer Eheschießung handelt, ist reine Mutmaßung. Allein aus der Tatsache, dass der Beitrag erstmals im Bereich "Ehe und Familie" aufgetaucht ist, lässt sich das nicht ableiten. Es kann genauso gut ein Visum wegen eines Studiums sein, wegen Arbeitsaufnahme, wegen Weiterbildung ...
Dass die Bundesdruckerei so lange braucht, können wir nicht ändern.
Der Antragsteller kann das Visum so früh wie möglich beantragen, bei einem Visum zum Studium beispielsweise direkt nach der Einreise. Bei einem Visum zum Zweck der Eheschließung direkt nach der Eheschließung, bei einem Visum zur Familienzusammenführung direkt nach Einreise. Und da Visa ja normalerweise für 3 Monate erteilt werden, müsste da ja im Grunde genommen ein gewisser Zeitpuffer sein.
Außerdem ist eine Reise mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4
AufenthG ja auch möglich.