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Visum abgelaufen - "AE-Karte" immer noch nicht da - was nun? (Gelesen: 5.569 mal)
EineFrage
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.05.2012 um 09:15:36
 
Hallo,

das Visum einer Freundin von mir ist bereits abgelaufen, diese neue Karte zur Aufenthaltserlaubnis ist aber immer noch nicht da. Die Karte wurde vor ca. 2 Monaten bei der ABH beantragt. Kann das wirklich so lange dauern, bis diese blöde Karte fertig ist. Was macht denn meine Freundin, wenn sie jetzt zwischenzeitig zurück in ihre Heimat fliegen muss, aber ihr Visum abgelaufen ist? Bei der Passkontrolle bekommt sie doch dann Probleme oder nicht? Kann die ABH vielleicht so eine Übergangsbescheinigung ausstellen ?

Danke und Grüße,
EineFrage
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2012 um 09:17:01
 
EineFrage schrieb am 18.05.2012 um 09:15:36:
Kann die ABH vielleicht so eine Übergangsbescheinigung ausstellen ? 

Ja, das nennt sich FB = Fiktionsbescheinigung
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sailor
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Antwort #2 - 18.05.2012 um 09:44:53
 
Wenn du eine nette ABH hast, können Sie dir auch eine vorläufige AE als Klebeetikett im Pass geben, ist aber eine Ausnahme, die begründet sein muss.

Bei uns ging's recht problemlos nach Vorlage der Flugbuchung, für eine bereits länger geplante Reise. Mit der FB gabs Befürchtungen, ab es mit der Fluggesellschaft beim Check In in TH nicht Probleme oder zumindest Diskussionen geben könnte.
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EineFrage
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 18.05.2012 um 09:56:40
 
Danke für die Antworten, wie lange dauert es denn etwa, bis diese Karte ausgestellt ist? Ich finde 2 Monate schon recht lange.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.05.2012 um 09:59:33
 
Die Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt, das kann schon so lange dauern da man dort wohl erst ab einer bestimmten Anzahl von bestellten Karten mit der Herstellung beginnt.
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Runenwolf
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Antwort #5 - 18.05.2012 um 10:42:25
 
Zitat:
Die Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt, das kann schon so lange dauern da man dort wohl erst ab einer bestimmten Anzahl von bestellten Karten mit der Herstellung beginnt. 


Das ist richtig, die eAT's werden auf den selben Maschinen wie die deutschen Personalausweise gefertigt. Erst bei einer gewissen Anzahl von Bestellungen werden die Maschinen umgerüstet und eAT's gedruckt. Ist dann ein eAT fehlerhaft, dann muss er erneut in den Druck gehen und dann eben wieder warten, bis die notwendige Mindestzahl erreicht ist.

8 Wochen sind ärgerlich, aber das ist nicht zu ändern. Da kann die ABH gar nix dazu, die können das auch nicht beschleunigen oder beeinflußen.

Und 8 Wochen sind eine durchaus "normale" Bearbeitungszeit.

Wenn ihr unsicher seid, lasst euch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Und wenn eine unvorhergesehene Reise ansteht, dann könnt ihr eventuell auch ein Klebeetikett als Ausnahme erhalten. Dazu muss aber die Reise unvorhergesehen und unaufschiebbar sein.
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Eduard
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Antwort #6 - 18.05.2012 um 13:20:57
 
Runenwolf schrieb am 18.05.2012 um 10:42:25:
Dazu muss aber die Reise unvorhergesehen und unaufschiebbar sein.


Ist das wirklich so? Das heißt ja im Umkehrschluss, dass es prinzipiell zumutbar ist, 2 Monate auf Reisen zu verzichten - und das wohlgemerkt nur, weil die Bundesdruckerei so lange braucht.

Wir reden hier ja nicht von einer AE-Verlängerung, wo man argumentieren könnte, der Betroffene ist selbst schuld, wenn er den Antrag zu spät stellt. Sondern - da der Beitrag zunächst in "Ehe und Familie" aufgetaucht ist - vermutlich von einer Neuausstellung nach einer Eheschließung. Da kann man nicht Monate vorher einen Antrag stellen...
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.05.2012 um 13:26:20
 
Eduard schrieb am 18.05.2012 um 13:20:57:
Ist das wirklich so?


Klebeetikett nur bei "außergewöhnlicher Härte", § 78a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: bei richtiger Anwendung hängen die Trauben da sehr hoch, in der Praxis wird das häufig recht großzügig gehandhabt - aber eben kein Anspruch auf großzügige Handhabung.

Eduard schrieb am 18.05.2012 um 13:20:57:
dass es prinzipiell zumutbar ist, 2 Monate auf Reisen zu verzichten


mit der FB kann man auch reisen, sofern es eine nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist. Wer "nur" 81 III hat, hätte sich eben mehr beeilen müssen oder weist die außergewöhnliche Härte nach.
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Runenwolf
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Antwort #8 - 18.05.2012 um 13:49:28
 
Eduard schrieb am 18.05.2012 um 13:20:57:
Ist das wirklich so? Das heißt ja im Umkehrschluss, dass es prinzipiell zumutbar ist, 2 Monate auf Reisen zu verzichten - und das wohlgemerkt nur, weil die Bundesdruckerei so lange braucht.

Wir reden hier ja nicht von einer AE-Verlängerung, wo man argumentieren könnte, der Betroffene ist selbst schuld, wenn er den Antrag zu spät stellt. Sondern - da der Beitrag zunächst in "Ehe und Familie" aufgetaucht ist - vermutlich von einer Neuausstellung nach einer Eheschließung. Da kann man nicht Monate vorher einen Antrag stellen...


Ja, das ist so. Das Klebeetikett kann lt. dem Gesetzestext nur bei kurzfristigen (1 Monat) Aufenthaltstiteln oder zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden. "Ich würde mal gerne nächsten Monat zwei Wochen in Urlaub fliegen" ist keine außergewöhnliche Härte ... "Ich musste vor zwei Monaten einen neuen Pass beantragen und habe schon vor einem halben Jahr meinen Urlaub im nächsten Monat gebucht " oder "Meine Mutter in der Ukraine ist schwer erkrankt und ich muss dringend zu ihr fliegen" kann schon eine außergewöhnliche Härte sein.


Dass es sich um einen Neuantrag nach einer Eheschießung handelt, ist reine Mutmaßung. Allein aus der Tatsache, dass der Beitrag erstmals im Bereich "Ehe und Familie" aufgetaucht ist, lässt sich das nicht ableiten. Es kann genauso gut ein Visum wegen eines Studiums sein, wegen Arbeitsaufnahme, wegen Weiterbildung ...

Dass die Bundesdruckerei so lange braucht, können wir nicht ändern.
Der Antragsteller kann das Visum so früh wie möglich beantragen, bei einem Visum zum Studium beispielsweise direkt nach der Einreise. Bei einem Visum zum Zweck der Eheschließung direkt nach der Eheschließung, bei einem Visum zur Familienzusammenführung direkt nach Einreise. Und da Visa ja normalerweise für 3 Monate erteilt werden, müsste da ja im Grunde genommen ein gewisser Zeitpuffer sein.

Außerdem ist eine Reise mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG ja auch möglich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.05.2012 um 13:18:55
 
Ich hätte auch gerne zu diesem Thema eine Frage gestellt.

Wird der Aufenthalt in solchen Fällen (wie oben geschildert dass die eAT trotz vorzeitiger Beantragung/Verlängerung nicht ankommt und das Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis abläuft) als abgebrochen gesehen?  Wobei es später bei Sachen wie NE oder Einbürgerung "dauerhafter und ununterbrochener Aufenthalt" verlangt wird. Das könnte vielleicht ein Problem sein.

Wenn ja, sollte man in solchen Fällen sicher gehen und eine Fiktionsbescheinigung bekommen?

Oder spielen dies keine große Rolle bei "dauerhaftem und ununterbrochenem Aufenthalt"? Und versteht man unter Unterbrechungen richtig lange Auslandsaufenthalte etc.?
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reinhard
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Antwort #10 - 24.05.2012 um 13:39:15
 
Nein, mit der Antragstellung ist die "Fiktion" eingetreten (und in der Akte der ABH vermerkt). Die Karte, die später kommt, gilt ja auch "rückwirkend".

Die Fiktionsbescheinigung im Pass hilft nur bei der Kontrolle. Wenn mans nicht hat, könnte eine Anfrage bei der Ausländerbehörde zur Klärung führen, das kann Freitag abend dauern.
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Antwort #11 - 24.05.2012 um 13:56:16
 
reinhard schrieb am 24.05.2012 um 13:39:15:
Nein, mit der Antragstellung ist die "Fiktion" eingetreten (und in der Akte der ABH vermerkt). Die Karte, die später kommt, gilt ja auch "rückwirkend".



Also was wichtig ist, dass man die Verlängerung bzw. Neustellung (vom eAT) vor dem Ablauf der Aufenthalterlaubnis beantragt und dass der Prozess vorzeitig anfängt. Bitte korrigieren, falls da was noch zu beachten ist.

Danke sehr.
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Antwort #12 - 24.05.2012 um 14:00:27
 
Ja, es reicht, am letzten Tag der Gültigkeit einen Zettel bei der ABH in den Briefkasten zu stecken, mit dem die "Verlängerung" verständlich beantragt wird. Dann tritt die Fiktionswirkung ein, die mit dem Aufkleber "nur" bescheinigt wird.

Mit "Zettel" meine ich, dass ein Zettel reicht - Formular ist einfacher zu bearbeiten, das darf aber dann später ausgefüllt werden, wenn die Behörde geöffnet hat oder ein Termin vergeben wurde.
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