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Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer? (Gelesen: 2.471 mal)
Alexx
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29.04.2012 um 14:30:43
 
Hallo,
es ist so, ich überlege für einen Ausbildungsplatz als Kaufmann im Einzelhandel bei einem Unternehmen mich zu bewerben. Ich bin in meinem Heimatland. Von daher die Frage: Wie kompliziert ist es einem Ausländer aus einem Drittstaat (Ukraine) ein Aufenthaltstitel zum Zweck der betrieblichen Ausbildung zu bekommen bzw. ist es überhaupt möglich einen Ausbildungsplatz im Handel zu bekommen? (die Frage ist ehe an die Bundesagentur für Arbeit zu richten aber vielleicht weiß jemand was davon von hier anwesenden?) 

Danke.      
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schweitzer
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Antwort #1 - 29.04.2012 um 18:17:24
 
Ich kann Dir da leider keine großen Hoffnungen machen.

Einen Tatbestand aus § 2 BeschV wirst Du kaum erfüllen. Und so unterliegt Dein Bestreben in vollem Umfange dem Zustimmungsvorbehalt.

Recht informativ zur Thematik sind die
VWV zum § 17 AufenthG
. Aber daraus ergibt sich schlussendlich nichts anderes. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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schweitzer
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Antwort #2 - 30.04.2012 um 08:09:34
 
Ich habe zwischenzeitlich noch einen guten Hinweis bekommen, wo weitere und detailliertere Informationen mit Blick auf Deine Frage stehen - siehe dazu bitte
hier
vor allem die Nummern 1.17.112 bis 1.17.114 - dort steht vor allem noch etwas mehr zu den einschlägigen Voraussetzungen.


=schweitzer=
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Alexx
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Antwort #3 - 30.04.2012 um 19:21:18
 
Danke dir schweitzer für die Quellen. Grundsätzlich wenig Chancen so viel ich verstehe.
Sieht für mich nach einem Lottospiel aus. Ziehe ich ein glückliches Los bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis, nicht – Pech gehabt. 
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