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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer?
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Beitrag begonnen von Alexx am 29.04.2012 um 14:30:43

Titel: Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer?
Beitrag von Alexx am 29.04.2012 um 14:30:43
Hallo,
es ist so, ich überlege für einen Ausbildungsplatz als Kaufmann im Einzelhandel bei einem Unternehmen mich zu bewerben. Ich bin in meinem Heimatland. Von daher die Frage: Wie kompliziert ist es einem Ausländer aus einem Drittstaat (Ukraine) ein Aufenthaltstitel zum Zweck der betrieblichen Ausbildung zu bekommen bzw. ist es überhaupt möglich einen Ausbildungsplatz im Handel zu bekommen? (die Frage ist ehe an die Bundesagentur für Arbeit zu richten aber vielleicht weiß jemand was davon von hier anwesenden?) 

Danke.      

Titel: Re: Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer?
Beitrag von schweitzer am 29.04.2012 um 18:17:24
Ich kann Dir da leider keine großen Hoffnungen machen.

Einen Tatbestand aus § 2 BeschV wirst Du kaum erfüllen. Und so unterliegt Dein Bestreben in vollem Umfange dem Zustimmungsvorbehalt.

Recht informativ zur Thematik sind die VWV zum § 17 AufenthG. Aber daraus ergibt sich schlussendlich nichts anderes. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=

Titel: Re: Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer?
Beitrag von schweitzer am 30.04.2012 um 08:09:34
Ich habe zwischenzeitlich noch einen guten Hinweis bekommen, wo weitere und detailliertere Informationen mit Blick auf Deine Frage stehen - siehe dazu bitte hier vor allem die Nummern 1.17.112 bis 1.17.114 - dort steht vor allem noch etwas mehr zu den einschlägigen Voraussetzungen.


=schweitzer=

Titel: Re: Betriebliche Ausbildung für einen Drittländer?
Beitrag von Alexx am 30.04.2012 um 19:21:18
Danke dir schweitzer für die Quellen. Grundsätzlich wenig Chancen so viel ich verstehe.
Sieht für mich nach einem Lottospiel aus. Ziehe ich ein glückliches Los bekomme ich eine Aufenthaltserlaubnis, nicht – Pech gehabt. 

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