Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung ausgeschlossen? (Gelesen: 3.283 mal)
Alinyazim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Münster, Germany
Münster
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ausgeschlossen?
27.04.2012 um 20:37:23
 
Hallo liebe User,

ich hatte mich damals schon mal gemeldet wegen der Einbürgerung. So war ich bei der Einbürgerungsbehörde,- Komme aber leider mit schlechten Karten wieder an.

Ich weiß echt nicht mehr weiter.
Das Problem nochmal kurz zusammengefasst.

Zu meiner Person. Ich bin 20 Jahre alt und bin hier in Deutschland geboren. Habe seit meiner Geburt die ''türkische Staatsangehörigkeit''. Seit meiner Geburt (April. 1992) wurde mir bis zum Jahre 2008, eine 16 jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Mein Pass und die Aufenthaltserlaubnis wurde von meinen Eltern verwaltet. Ich hatte auch leider keinen Zugriff hier drauf. Dezember 2010, entdeckte ich zufällig, dass meine Aufenthaltserlaubnis im Jahre 2008 abgelaufen ist.

Der Ausländerbehörde gefiel dieses gar nicht, sodass meine Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr und später dann um fünf weitere Jahre verlängert wurde mit der Anmerkung (§ 34 Abs. 3 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis wurde nicht erteilt. Strebe zur zeit die Fachhochschulreife an. Da für meinen Wunschberuf die deutsche Staatsangehörigkeit oder halt eine andere EU-Staatsbürgerschaft eine Voraussetzung ist und ich mit der Türkei eigentlich nichts zu tun habe, wollte ich mich bei der Einbürgerungsbehörde einbürgern lassen, jedoch ohne Erfolg.

Die Dame lehnte eine Einbürgerung mit der Begründung, dass ich meinen ''rechtmäßigen'' Aufenthalt von acht Jahren nicht erfüllen würde und diese vom April 2008 bis zum Dezember 2010 unterbrochen wurde. Das ist die Zeitspanne in dem meine Eltern den Antrag auf die Niederlassungserlaubnis versäumt haben. Die Dame setze sich schließlich mit der Ausländerbehörde zusammen und teilte mir mit, dass sie dagegen nichts machen könnte. Eine Einbürgerung ist bis zum Jahre 2018 ausgeschlossen. Natürlich habe ich von 2008 bis zum Jahre 2011 meine ganzen Zeugnisse, Praktikabescheinigungen usw., aber da es hier um den ''rechtmäßigen'' Aufenthalt gehen würde und nicht um den ''tatsächlichen'' Aufenthalt, würden diese Bescheinigungen wohl nichts bringen.

Eigentlich wollte ich dann die griechische Staatsbürgerschaft beantragen, da meine Mutter Griechin ist. Leider klappt dieses auch nicht.

In § 12b Abs. 3 StAG steht folgendes:
(3) Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bleiben außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat.

Meine Frage würde jetzt lauten:
Was ist hier mit ''rechtzeitig'' gemeint? Habe ich einen Anspruch auf die Einbürgerung und kann ich überhaupt dagegen etwas unternehmen?

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #1 - 27.04.2012 um 21:17:06
 
Alinyazim schrieb am 27.04.2012 um 20:37:23:
Was ist hier mit ''rechtzeitig'' gemeint?


Aus den VAH zum StaG (zwar unverbindlich, aber zunächst mal ein Anhaltspunkt):

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind.

In deinem Fall kann man nicht mehr davon ausgehen, dass die Unterbrechung kurzfristig war (zwei Jahre und acht Monate). Das hat ja auch dazu geführt, dass du eine AE anstelle einer NE bekommen hast. Insoweit scheint die Auskunft der EBH richtig zu sein.

Alinyazim schrieb am 27.04.2012 um 20:37:23:
Habe ich einen Anspruch auf die Einbürgerung und kann ich überhaupt dagegen etwas unternehmen?

Wenn du dich im Ausland aufgehalten hättest, gäbe es die Möglichkeit, dass man frühere Aufenthaltszeiten (gemeint ist die Zeit von 1992 bis 2008) anrechnen kann. Es können maximal fünf Jahre angerechnet werden, damit würdest ab 2013 wieder einen Anspruch auf die Einbürgerung erhalten.

Ob man das aber auch auf deine Situation anwenden kann, ist schwer zu sagen.

Alinyazim schrieb am 27.04.2012 um 20:37:23:
Eigentlich wollte ich dann die griechische Staatsbürgerschaft beantragen, da meine Mutter Griechin ist. Leider klappt dieses auch nicht.

Wurde schon geprüft, ob du sie nicht eventuell durch Geburt bekommen hast?

Solltest du nämlich auf GR-Staatsbürger sein, würde sich das auch auf deinen Einbürgerungsanspruch in Deutschland auswirken.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alinyazim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Münster, Germany
Münster
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #2 - 27.04.2012 um 21:31:03
 
Hallo Bayraqiano,

vielen Dank für deine Antwort.
Dort steht zwar türkisch-griechisch bzw. ich hätte das Recht drauf, aber in GR steht dieses nicht.

Einbürgerung in Griechenland scheint auch unmöglich zu sein, da meine Mutter ihre Ehe dort nicht eintragen lassen hat bzw. wurde wohl früher mal gemacht (versucht) aber auf ihren griechischen Papieren steht sie trotzdem als ledig da. Die Beamten dort wollen es anscheinend nicht wahr haben und kümmern sich nicht weiter drum. (Türkischen Ehemann) Kommt oft vor.
Ich weiß aber auch echt nicht, ob es auch so klappen würde, wenn ihre Ehe dort eingetragen wäre, da die mich ''garantiert'' erst dann einbürgern lassen würden, wenn die Türkei mich ausbürgert. Und, ob die Türkei mich für die griechische Staatsangehörigkeit ausbürgert und das dazu noch,- ohne das Erfüllen des Wehrdienstes sei mal so dahingestellt.
Diese zwei haben sich nie so gut verstanden Zwinkernd

Alles irgendwie dumm...

Nochmals vielen vielen Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #3 - 27.04.2012 um 21:35:47
 
Ich würde es mal in Griechenland bzw. bei den griechischen Behörden probieren.

So viel ich weiß muss man bei der Einbürgerung in GR seine alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, sollte also egal sein, ob TR dich entlässt oder nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alinyazim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Münster, Germany
Münster
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #4 - 27.04.2012 um 21:44:49
 
Hallo Smiley

Das versuchen wir jetzt seit Monaten eigentlich.
Erst muss die Ehe meiner Mutter dort eingetragen werden. Die internationale Heiratsurkunde + Geburtsurkunde haben wir schon zusammen. Es fehlen noch die Apostille und die Geburtsurkunde meines Vaters, an die wir leider jetzt auch nicht rankommen.

Wenn ihre Ehe dort eingetragen ist, möchten sie mich dort eintragen. Aber, ob es was bringt weiß ich leider nicht. Ich hoffe!


Danke, dass du Dir die Mühe gemacht hast und geantwortet hast.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #5 - 27.04.2012 um 22:56:11
 
Ich staune ja immer wieder über solche Fälle: hat denn ABH oder EBH überhaupt geprüft, ob nicht sowieso schon längst ein unbefristetes ARB-Recht bestand? Und zwar schon vor 2008?

Bin da echt immer wieder fassungslos...

Details hatten wir bereits vor Jahren und leider taucht das Thema immer wieder mal auf... s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238298398 und dort verlinkte Themen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Alinyazim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Münster, Germany
Münster
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #6 - 27.04.2012 um 23:39:11
 
Hallo Muleta,

vielen vielen Dank für deine Antwort.
Also gibt es doch Hoffnungen mit der  ARB 1/80?
Meine Eltern wohnen seit 36 Jahren hier und arbeiten auch dementsprechend seit 35 Jahren hier in DE.
Soll ich mich dann mit der ABH/EBH in Verbindung setzen und auf ARB 1/80 hinweisen?

Ein schönes Wochenende wünsche ich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #7 - 28.04.2012 um 10:06:13
 
Alinyazim schrieb am 27.04.2012 um 23:39:11:
Soll ich mich dann mit der ABH/EBH in Verbindung setzen und auf ARB 1/80 hinweisen?



Das würde ich auf jeden Fall versuchen. Du hast damit jedenfalls nichts zu verlieren aber viel zu gewinnen.


Drücke Dir die Daumen!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #8 - 28.04.2012 um 11:56:34
 
Muleta schrieb am 27.04.2012 um 22:56:11:
Ich staune ja immer wieder über solche Fälle: hat denn ABH oder EBH überhaupt geprüft, ob nicht sowieso schon längst ein unbefristetes Bin da echt immer wieder fassungslos...
Eine Bekannte hatte das gleiche Problem . ( Auch Türkin, da ging es um die D. Staatsbürgerschaft fürs Kind )  Nach dem Verweis auf ARB 1/80 und ein wenige hin und her, war das Kind dann plötzlich doch Deutsch . Exakt  6 Monate später hat eine Bekannte der Bekannten beim gleichen Sachbearbeiter wiederum das gleiche Problem. Da hatte er die ARB 1/80 schon wieder vergessen. Griesgrämig

Stand auch hier im Forum ( 2008, 2009 ), finde das aber gerade nicht .

Michael

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alinyazim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Münster, Germany
Münster
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ausgeschlossen?
Antwort #9 - 01.05.2012 um 10:35:35
 
Ich danke Euch allen ganz herzlich.
Ihr habt mir echt viel viel geholfen.
War gestern bei der ABH. Die EBH war irgendwie geschlossen.
Die Dame dort meinte, dass ARB eigentlich nicht so viel bringen würde und sie mir keine Hoffnungen machen möchte???

Wie auch immer verlangen sie jetzt die Rentenversicherungsverläufe meiner Eltern und werden dieses dann wohl prüfen. Gebe diese dann am Montag ab. Mal schauen, was dabei so rauskommt.

Nochmals vielen Dank und schönen Feiertag.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema