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auf alte Nationalität wieder (Gelesen: 1.364 mal)
mal22
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Beiträge: 80

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag auf alte Nationalität wieder
30.04.2012 um 21:47:00
 
Hallo Zusammen,

Ich bin für viele Freunde in meiner Bekanntschaft Experte.  Ich denke selber  bin aber nicht.
Ich bin wieder überfragt worden. Deswegen werde ich hier die Frage stellen müssen und hoffe jemanden kann mir dann helfen.

Der bekannte kommt vor ca. 15 Jahr aus Afrika und ist seit 5 Jahren eingebürgert worden,  hat damit auch automatisch seine alte Staatsbürgerschaft verloren.

Er ist seit 2 Jahren in Afrika geschäftlich unterwegs und hat schon etwas erfolg.
Er ist in Deutschland angemeldet und hat hier seine Familie (Frau und Kind auch Deutsche).

Er überlegt sich seine alte Nationalität wieder zu beantragen.  Ich glaube damit wird er auch automatisch die Deutsche verlieren.

Gibt es legale weg wie er das machen soll? also alte Nationalität bekommen ohne die deutsche zu verlieren?  Was sind Voraussetzungen?

Grunde für die neue Einbürgerung besteht aus der Rechtsunsicherheit in Afrika.
Also folge für ihn als Ausländer Investor  sehr schwer natürlich unter dem finanziellen Gesichtspunkt.

Es gibt fast kein Ausländersetzt und andererseits  die Bestechung und vom Mangel an Zuständigkeit innerhalb der gerichtlichen Systeme. deswegen möchte er als Ausländer nicht mehr im Land stehen. Ausländer = Geld Geld und Geld


Liebe Grüße
Mal22
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.04.2012 um 21:55:55
 
mal22 schrieb am 30.04.2012 um 21:47:00:
Gibt es legale weg wie er das machen soll?

Ja, er muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und darin gut begründen, warum er die alte Staatsaneghörigkeit haben möchte. Außerdem muss er seine Bindung an Deutschland gut schildern.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
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Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.05.2012 um 08:40:38
 
Zudem sollte er klären, ob sein altes Heimatland überhaupt Mehrstaatigkeit erlaubt.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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