Ayasha schrieb am 24.03.2010 um 11:33:07:Hier: "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009" steht nämlich unter 12b.3, dass nur _kurzfristige_ Unterbrechungen außer Betracht bleiben. Die
ABH sieht meine Unterbrechung allerdings nicht als kurzfristig (obwohl sie es, wenn sie es wollten, könnten).
Der Fehler ist eben, dass Du keine "Ausländerin" bist. Nach den genannten Richtlinien ist es so: Deine Mutter hat die ganze Zeit gearbeitet, also ist sie "Assoziierte" (Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der heutigen EU). Danach sind "türkische Gastarbeiterinnen" so etwas ähnliches wie EU-Bürgerinnen, sie dürfen also hier sein. Du argumentierst also: Ich habe mir als 16-Jährige meine Aufenthaltserlaubnis zwar nicht abgeholt, aber da meine Mutter Arbeit hatte, war ich erlaubt hier.
Zitat:Wie gesagt, wir haben den Antrag zurückgenommen, da wir zu dem Zeitpunkt uns nicht im klaren waren, was dies für eine Konsequenz haben kann. Uns wurde gesagt: Kostenpflichtig ablehnen lassen = ca. 150,- € oder kostenlos zurücknehmen. Für uns sah es so aus, als ob es auf dasselbe hinausläuft, nur günstiger.
Das war eine falsche Auskunft, aber Du kannst eben den Antrag jederzeit neu stellen.
Zitat:Ich habe mich nicht einschüchtern lassen und bin auch garnicht der Typ dafür. Nachdem ich eingesehen habe, dass das nicht der richtige Weg war, war es allerdings auch schon zu spät.
Nein, zu spät ist es nie. Wenn Du den Antrag Dienstag um 11 Uhr zurückziehst, darfst Du ihn Dienstag um eine Minute nach 11 Uhr wieder neu stellen.
Zitat:Ich finde es unmöglich, mich als Besserwisserin darzustellen und zu behaupten ich würde mein Recht nicht einfordern. Ich suche nach Möglichkeiten es wieder gerade zu biegen und finde es echt schade, dass du, wenn du schon so lieb bist und etwas postet, gerade nicht etwas hilfreichest schreibst.
Das ist einfach so, weil diese Informationen in den älteren Diskussionen schon alle drin stehen, und muleta hatte Dir die Links ja gegeben. Er hatte damit gerechnet, dass Du gleich alles liest und verstehst und dann alles machst.
Andererseits ist das eine Rechtslage, die nicht so einfach zu verstehen ist, selbst wenn Du direkt betroffen und gemeint bist. Und Deine Einbürgerungsbehörde hat es ja auch noch nicht verstanden, also bist Du in "guter Gesellschaft".
Es gibt eben Türkinnen, die "Drittstaatenausländerinnen" sind, und es gibt Türkinnen, die "assoziierte EU-Bürgerinnen" sind, und das hängt unter anderem an der Arbeit (oder Arbeit der Mutter).