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Einbürgerung abgelehnt, da keine durchgängige gültige AE (Gelesen: 12.420 mal)
Ayasha
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29.03.2009 um 05:46:38
 
Hallo erstmal!

Also ich habe da mal eine Frage...

Zuerst einmal die Fakten:

Ich bin 18 Jahre alt, habe die türkische Staatsangehörigkeit, bin in Deutschland geboren, habe eine Aufenthaltserlaubnis, meine Mutter hat eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung (weil sie seit 40 Jahren hier lebt)

Ich wollte immer, dass meine Mutter und ich uns einbürgern lassen, aber meine Mutter wollte das nicht. Aber dann haben wir doch kurz bevor ich 18 geworden bin einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. (Frühling/Sommer 2008)

Dass die Bearbeitung lange dauern würde war uns klar, aber als wir im Februar dann immer noch nichts gehört haben, haben wir uns mal selbstständig erkundigt was nun los ist.

Uns wurde dann gesagt, dass mein Antrag wohl abgelehnt wird, weil meine Mutter 2006 vergessen hat meine AE zu verlängern. (Ich habe aber kurz vor dem Antrag erneut eine Verlängerung bekommen, da ich fast schon wie eine deutsche bin und nicht ausgereist bin, denkt man halt nicht daran... naja)
Nun sagte uns der etwas grobe Mann am Telefon, dass wir entweder ca. 150€ zahlen müssen um die Ablehnung schriftlich zu bekommen oder wir den Antrag zurückziehen müssen... Wir haben den Antrag erstmal zurückgezogen.

Das Problem ist jetzt, dass ich wegen dem Versäumnis meiner Mutter 8 Jahre (!?!?) warten muss bis ich wieder einen Antrag stellen kann, da ich ja keine "durchgängige gültige AE" hatte...

Nun ist meine Frage, ob und was ich dagegen machen kann, denn ich habe auch Belege, dass ich die Schule besucht habe etc.
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Blaise
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Antwort #1 - 29.03.2009 um 10:04:10
 
Hallo Ayasha,

vorab mal einige Fragen:
Wann endete denn damals Ihre Aufenthaltserlaubnis und wann beantragte Ihre Mutter die neue AE für Sie (kurz: wie lange waren Sie ohne gültige AE)?

Hat Ihre Mutter während dieser Zeit gearbeitet (also richtete sich der Aufenthalt nach dieser
Vorschrift
)?

Viele Grüße

Blaise
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Muleta
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Antwort #2 - 29.03.2009 um 10:34:16
 
Ayasha schrieb am 29.03.2009 um 05:46:38:
Also ich habe da mal eine Frage...


lies mal (auch wenn es zeitweise etwas ermüdend ist...): http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215705326

Zitat:
Wir haben den Antrag erstmal zurückgezogen.


"erstmal" gibt's nicht. Bitte gehen Sie auf zurück auf LOS, ...

Muleta
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Ayasha
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Antwort #3 - 29.03.2009 um 14:37:07
 
Danke erstmal für die Antworten.

@ Blaise
Ich war ganze 19 Monate ohne gültige AE. Von 2006-2008.
Und ja meine Mutter hat zu der Zeit gearbeitet (war noch nie arbeitslos)

@ Muleta
Tut mir leid aber ich denke, dass das eine andere Problematik ist, denn sie hat nur 11 Tage vergessen zu verlängern, wir ganze 19 Monate etc. Ja streich einfach das "erstmal"...

Hmm
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Antwort #4 - 29.03.2009 um 16:35:43
 
Ayasha schrieb am 29.03.2009 um 14:37:07:
@ Muleta
Tut mir leid aber ich denke, dass das eine andere Problematik ist, denn sie hat nur 11 Tage vergessen zu verlängern, wir ganze 19 Monate etc.


wen kümmert das? Ob ein Tag oder 10 Jahre spielt u.U. gar keine Rolle.

Dann lies mal das:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215774403

(auch wenn unklar blieb, was daraus geworden ist)

Muleta
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Antwort #5 - 24.03.2010 um 08:53:54
 
Natürlich spielt es eine Rolle, ob nun "nur" 11 Tage oder mehr als ein Jahr.

Da hier aber - ich denke mal - viele erfahrene Personen im Forum sind, dachte ich, dass es eventuell eine Lösung, einen Tipp oder etwas in der Art geben würde. Lohnt es sich da überhaupt etwas zu machen? Ich finde die ganze Sache langsam nicht mehr so lustig. Ich mache eine Ausbildung, habe eine eigene Wohnung und kann nicht mal etwas finanzieren, weil ich nur einen Aufenthaltstitel bis August 2012 bekommen habe. So bin ich bei etwas "größeren" Anschaffungen immer auf fremde Hilfe angewiesen und das kann doch nicht sein, dass ich mit knapp 20 unter dem Fehler meiner Mutter leiden muss. Und das nun für weitere Jahre. Erst mit 26 Darf ich wieder einen Antrag auf Einbürgerung stellen, bzw. mit 23 eine Niederlassungserlaubnis.

Kann man sich an irgendwelche Personen wenden, die sich für solche Dinge einsetzen? Ich habe schon mit vielen Personen darüber gesprochen, sogar teilweise mit Kommunalpolitikern und Anwälten aus anderen Städten, die es auch unmöglich finden, allerdings im Moment keine Lösung parat haben.

Mhh naja ich erhoffe mir einfach von diesem weiteren Beitrag, dass sich doch jemand findet der mir eventuell doch weiterhelfen kann oder mit Erfahrungen dienen kann.

Ansonsten einen schönen Tag noch!
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Muleta
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Antwort #6 - 24.03.2010 um 10:15:29
 
Ayasha schrieb am 24.03.2010 um 08:53:54:
Natürlich spielt es eine Rolle, ob nun "nur" 11 Tage oder mehr als ein Jahr.


Bei ARB-Rechten: Nein. Aber wenn Du es besser weißt, dann ist ja alles klar.

Zitat:
Kann man sich an irgendwelche Personen wenden, die sich für solche Dinge einsetzen?


Du hast Deinen Einbürgerungsantrag freiwillig zurück genommen anstatt die Sache von der zuständigen Behörde prüfen und entscheiden zu lassen um dann ggf. eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen zu können.

Wenn Du also den vorgesehenen und möglichen Weg nicht gehen *willst*, dann wird Dir auch niemand helfen können.

In Deinem Fall hat höchstwahrscheinlich ununterbrochen ein rechtmäßiger Aufenthalt nach ARB-Recht bestanden, so dass das Fehlen einer AE (egal für wie lange!) vermutlich überhaupt keine Rolle für die Einbürgerung spielt.

Wenn Du Dein Recht nicht einforderst, sondern Dich mitten im Verfahren einschüchtern lässt und einknickst, dann wirst Du Dein Recht auch nicht kriegen.

Muleta
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Ayasha
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Antwort #7 - 24.03.2010 um 11:33:07
 
Hallo Muleta! Erstmal danke für die Antwort!

Allerdings gibt es keinen Grund so forsch zu werden. Ich rede/schreibe hier nicht einfach so vor mich hin. Hier: "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009" steht nämlich unter 12b.3, dass nur _kurzfristige_ Unterbrechungen außer Betracht bleiben. Die ABH sieht meine Unterbrechung allerdings nicht als kurzfristig (obwohl sie es, wenn sie es wollten, könnten).

Wie gesagt, wir haben den Antrag zurückgenommen, da wir zu dem Zeitpunkt uns nicht im klaren waren, was dies für eine Konsequenz haben kann. Uns wurde gesagt: Kostenpflichtig ablehnen lassen = ca. 150,- € oder kostenlos zurücknehmen. Für uns sah es so aus, als ob es auf dasselbe hinausläuft, nur günstiger.

Ich habe mich nicht einschüchtern lassen und bin auch garnicht der Typ dafür. Nachdem ich eingesehen habe, dass das nicht der richtige Weg war, war es allerdings auch schon zu spät. Darf ich jetzt bitte versuchen, das beste daraus zu machen, ja?

Ich finde es unmöglich, mich als Besserwisserin darzustellen und zu behaupten ich würde mein Recht nicht einfordern. Ich suche nach Möglichkeiten es wieder gerade zu biegen und finde es echt schade, dass du, wenn du schon so lieb bist und etwas postet, gerade nicht etwas hilfreichest schreibst.

Trotzdem Danke.
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Antwort #8 - 24.03.2010 um 12:16:55
 
Wenn Du letztes Mal den Antrag gebührenfrei zurücknehmen konntest, dann kannst Du jetzt ja einfach einen neuen Antrag stellen und den ggf. ablehnen lassen. Dann kannst Du gegen die Entscheidung in Widerspruch gehen und ggf. klagen. Wie Deine Chancen da stehen, kann ich Dir aber nicht sagen.

Aber:
§ 12b Abs 3 nennt keine Fristen, im Gesetzestext steht nicht mal was von "kurzfristig":

(3) Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bleiben außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat.

Die VAH sprechen dann zwar von "kurzfristigen Unterbrechungen", und es ist durchaus ungewöhnlich, dass jemand knapp 2 Jahre ohne AE 'rumläuft, aber der SB sollte vielleicht im Rahmen seines Ermessensspielraumes berücksichtigen, dass Du zu dem fraglichen Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt gewesen bist, die Geschichte also nicht selbst (oder nicht nur)  verbockt hast. Wenn ein Volljähriger ohne gültige AE 'rumläuft, kann man das vielleicht so streng sehen.

Offensichtlich bist Du in dieser Zeit nicht negativ aufgefallen. Wärst Du regelmäßig nach Koma-Saufen  proost, oder Schlägereien mit Deiner örtlichen Mädchengang  hau  (nein, ich hab keine Vorurteile...  Laut lachend)   von der Polizei aufgegriffen worden, dann wäre die abgelaufene AE wohl früher aufgefallen...
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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maki
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Antwort #9 - 24.03.2010 um 12:34:51
 
Nochmals zu dem zurück was Blaise und Muleta sagten:
Wenn du unter ARB1/80 fällst (und es sieht so aus), dann ist eine AE für dich rein deklaratorisch, damit warst du immer rechtmässig in D.

Das klärst du am besten mit der ABH, da diese sich um AE usw. kümmert.
Das mit ARB1/80 wird leider nicht immer richtig von den Behörden gehandhabt, u.U. lohnt sich ein proff. Rechtsbeistand der klarheit schafft.
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« Zuletzt geändert: 24.03.2010 um 12:46:03 von maki »  
 
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Antwort #10 - 24.03.2010 um 12:52:37
 
Ayasha schrieb am 24.03.2010 um 11:33:07:
Hier: "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009" steht nämlich unter 12b.3, dass nur _kurzfristige_ Unterbrechungen außer Betracht bleiben. Die ABH sieht meine Unterbrechung allerdings nicht als kurzfristig (obwohl sie es, wenn sie es wollten, könnten).


Der Fehler ist eben, dass Du keine "Ausländerin" bist. Nach den genannten Richtlinien ist es so: Deine Mutter hat die ganze Zeit gearbeitet, also ist sie "Assoziierte" (Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der heutigen EU). Danach sind "türkische Gastarbeiterinnen" so etwas ähnliches wie EU-Bürgerinnen, sie dürfen also hier sein. Du argumentierst also: Ich habe mir als 16-Jährige meine Aufenthaltserlaubnis zwar nicht abgeholt, aber da meine Mutter Arbeit hatte, war ich erlaubt hier.

Zitat:
Wie gesagt, wir haben den Antrag zurückgenommen, da wir zu dem Zeitpunkt uns nicht im klaren waren, was dies für eine Konsequenz haben kann. Uns wurde gesagt: Kostenpflichtig ablehnen lassen = ca. 150,- € oder kostenlos zurücknehmen. Für uns sah es so aus, als ob es auf dasselbe hinausläuft, nur günstiger.


Das war eine falsche Auskunft, aber Du kannst eben den Antrag jederzeit neu stellen.

Zitat:
Ich habe mich nicht einschüchtern lassen und bin auch garnicht der Typ dafür. Nachdem ich eingesehen habe, dass das nicht der richtige Weg war, war es allerdings auch schon zu spät.


Nein, zu spät ist es nie. Wenn Du den Antrag Dienstag um 11 Uhr zurückziehst, darfst Du ihn Dienstag um eine Minute nach 11 Uhr wieder neu stellen.

Zitat:
Ich finde es unmöglich, mich als Besserwisserin darzustellen und zu behaupten ich würde mein Recht nicht einfordern. Ich suche nach Möglichkeiten es wieder gerade zu biegen und finde es echt schade, dass du, wenn du schon so lieb bist und etwas postet, gerade nicht etwas hilfreichest schreibst.


Das ist einfach so, weil diese Informationen in den älteren Diskussionen schon alle drin stehen, und muleta hatte Dir die Links ja gegeben. Er hatte damit gerechnet, dass Du gleich alles liest und verstehst und dann alles machst.
Andererseits ist das eine Rechtslage, die nicht so einfach zu verstehen ist, selbst wenn Du direkt betroffen und gemeint bist. Und Deine Einbürgerungsbehörde hat es ja auch noch nicht verstanden, also bist Du in "guter Gesellschaft".

Es gibt eben Türkinnen, die "Drittstaatenausländerinnen" sind, und es gibt Türkinnen, die "assoziierte EU-Bürgerinnen" sind, und das hängt unter anderem an der Arbeit (oder Arbeit der Mutter).

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Muleta
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Antwort #11 - 24.03.2010 um 13:12:10
 
Ayasha schrieb am 24.03.2010 um 11:33:07:
Ich rede/schreibe hier nicht einfach so vor mich hin. Hier: "Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009" steht nämlich unter 12b.3, dass nur _kurzfristige_ Unterbrechungen außer Betracht bleiben. Die ABH sieht meine Unterbrechung allerdings nicht als kurzfristig (obwohl sie es, wenn sie es wollten, könnten).


die Anwendung dieser Regelung setzt voraus, dass die Rechtmäßigkeit Deines Aufenthalts überhaupt unterbrochen war.

Du scheinst zu glauben, dass die Rechtmäßigkeit Deines Aufenthalts in der Zeit unterbrochen war, in der Du keine Aufenthaltserlaubnis hattest. Das ist aber in Deinem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Denn Du hattest wahrscheinlich während Deines gesamten Lebens ein (zusätzliches!) gesetzliches Aufenthaltsrecht aus dem Assoziationsrecht. Dieses Aufenthaltsrecht ist *nicht* an den Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis gebunden, sondern besteht fröhlich vor sich hin, ohne dass Du Dich um irgend etwas kümmern musst.

Daher ist es in Deinem Fall sehr wahrscheinlich, dass Dein Aufenthalt *ununterbrochen* rechtmäßig war; mit anderen Worten: es gab *gar keine* Unterbrechung.

Und wo überhaupt keine Unterbrechung ist, da kann sie weder kurz- noch langfristig sein oder sonstwie Kopfzerbrechen bereiten.

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Antwort #12 - 24.03.2010 um 13:46:03
 
Ooh, ich bin gerade überglücklich, dass ihr so zahlreich geantwortet habt. Das mit dem "Assoziierungsabkommen" wusste ich nicht.

Wir waren übringens schon bei einem Anwalt, allerdings muss ich einsehen, dass der nicht wirklich kompetent war. Nachdem ich ihm sagte, dass wir den Antrag zurückgenommen haben, meinte er nur: Ja das wusste ich natürlich nicht. So nach dem Motto "Dann weiß ich auch nicht weiter" Und da wurde dann dementsprechend auch nichts mehr unternommen.

Auf die Idee mit der Neubeantragung bin ich garnicht gekommen *Kopf auf den Tisch hau* Das ist ja genial! *strahl* Ein Hoffnungsschimmer.

Ich habe Kontakte zu einem _guten_ Anwalt in der Sache und werde nun auch einen Termin machen.

Vielen Dank an euch! [Nein ich habe keine örtliche Mädchengang, bin nicht kriminell und saufen tue ich auch nicht  Zwinkernd]
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Antwort #13 - 24.03.2010 um 13:53:47
 
Im Moment brauchst du imho noch keinen Anwalt, sprich erstmal so mit der ABH/EBH und lege deine Ansicht schriftlich dar (bez. ARB1/80), falls du es nicht selbst schaffst ihnen das klarzumachen kannst du ja immer noch zum Anwalt.
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Antwort #14 - 25.03.2010 um 08:48:17
 
Mh, wenn ich der ABH meine Ansicht der Sachlage darlege, ändert das doch trotzdem nichts an der Tatsache, dass mein Antrag abgelehnt wurde oder nicht? Was kann ich damit erreichen? Wenn ich das an den alten Sachbearbeiter schicke, dann wird er sowieso strickt dagegen reden.

Naja ist jetzt auch egal, ich versuche jetzt eine Möglichkeit zu finden und werde den Anwalt aufsuchen. Bin echt froh, dass ihr mir helfen konntet. Dankeschön  Smiley Smiley Smiley
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