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Visumfreiheit durch Aufenthaltskarte??? (Gelesen: 3.068 mal)
Erdem
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumfreiheit durch Aufenthaltskarte???
13.03.2012 um 14:37:22
 
Hallo zusammen,

da bin ich wieder und habe eine wichtige Frage.

Ich bin Türke und besitze die Aufenthaltskarte nach Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie). -> meine Frau ist Österreicherin.

In welchen Ländern geniesse ich eigentlich Visafreiheit? Nur im Schengenraum oder komplett in allen EWR-Staaten?

Bedanke mich im voraus und verbleibe mit lieben Grüßen
Erdem

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumfreiheit durch Aufenthaltskarte???
Antwort #1 - 13.03.2012 um 15:46:34
 
Seit neuestem darfst du damit auch nach Irland, siehe hier:

Zitat:
3. It is hereby declared that the following classes of non-nationals are specified
as classes the members of which are not required to be in possession of a
valid Irish visa when landing in the State

(c)non-nationals who are family members of a Union citizen and holders
of a document called “Residence card of a family member of a Union
citizen”, as referred to in Article 10 of the Directive of 2004



Informationen zur Einreise nach Rumänien gibt es hier:
Zitat:
EU Familienangehörige, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis-EU für Familienangehörige von EU-Bürgern haben und zusammen mit ihren Ehefrau/Ehemann reisen, brauchen kein Visum zur Einreise nach Rumänien.


Informationen zur Einreise nach Bulgarien gibt es hier (die Aufenthaltskarte wird nicht explizit erwähnt, ich gehe aber davon aus, dass sie ausreichen wird, ggf. sollte man bei der Botschaft nachfragen).
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Sofie598
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, italienisch
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Antwort #2 - 13.03.2012 um 19:15:16
 
Meine Frage geht ein wenig von der Ursprungsfrage weg, bezieht sich aber auf das von Bayraqiano Geschriebene:
Ich habe mir das Dokument zu Irland angesehen. Kann dann ein Bosnier mit deutscher AE visumfrei nach Irland reisen? So würde ich "non-nationals who are holders of a valid residence card" (3.b.ii) verstehen - vielleicht verstehe ich es aber auch völlig falsch.
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumfreiheit durch Aufenthaltskarte???
Antwort #3 - 13.03.2012 um 19:33:04
 
In dem Dokument steht:

“residence card” has the meaning assigned to it by the Regulations of 2006;
“Regulations of 2006” means the European Communities (Free Movement of
Persons) (No. 2) Regulations 2006 (S.I. No. 656 of 2006);


Das European Communities (Free Movement of Persons) (No. 2) Regulations 2006 (S.I. No. 656 of 2006) ist die Umsetzug der Richtline 2004/38/EG in nationales irisches Recht. Die Inhaber einer Residence Card sind also die Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern, die in Irland leben
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.03.2012 um 02:07:08
 
Erdem schrieb am 13.03.2012 um 14:37:22:
In welchen Ländern geniesse ich eigentlich Visafreiheit? Nur im Schengenraum oder komplett in allen EWR-Staaten?

Die deutsche Aufenthaltskarte ist als schengenfähig gemeldet.
Damit kannst du alleine im gesamten Schengenraum reisen. Im Rest des EWR nur in Begleitung des Ehegatten. Hierzu mag es in einzelnen Ländern noch Ausnahmen gelten.
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