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Visum-Ablehnung und Remonstration (Gelesen: 32.510 mal)
Niedersax
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17.11.2011 um 10:30:18
 
Meine Freundin hat heute früh auf dem deutschen Honorarkonsulat ihren Pass mit der Ablehnung für ein Besuchervisum abgeholt. Die Begründung war der übliche Zweifel an der Rückkehrwilligkeit.... naja.
Sie hat dann die Mitarbeiterin des Konsulates (Einheimische) auf das Thema Remonstration angesprochen und diese meinte dann, sie könne das nicht empfehlen. Die deutschen Mitarbeiter der Botschaft würden sich dann auf den Schlips getreten fühlen und ganz besonders gezielt nach weiteren Ablehnungsgründen suchen und ganz sicher auch welche finden; dies könne dann sogar eine Sperre zur Folge haben.
Darüber war ich nun wirklich überrascht. Kann es denn sein, dass einem so deutlich davon abgeraten wird, die Rechtsmittel auszuschöpfen? Gut, nach allem, was ich hier bisher gelesen habe, habe ich den Eindruck, dass eine Remostration wohl eher selten erfolgreich ist, aber dass sogar das Konsulat davon abrät wegen möglicher Folgen...
Liebe Grüsse
Der Niedersax
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Antwort #1 - 17.11.2011 um 10:49:06
 
Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
aber dass sogar das Konsulat davon abrät wegen möglicher Folgen...


Darauf würde ich nichts geben, denn das hier:

Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
dies könne dann sogar eine Sperre zur Folge haben.


... ist völliger Quatsch, durch keinerlei Rechtsvorschrift gedeckt.

Natürlich sollte eine Remonstration gut vorbereitet sein. Ein bloßes Wiederholen der bisherigen Argumente ist tatsächlich eher selten erfolgverheißend. -

Wenn man allerdings der Meinung ist, dass bislang vorgetragene Argumente nicht hinreichend oder gar nicht gewürdigt worden sind, oder man meint, doch noch ein oder sogar mehere gewichtige Argumente einbringen zu können, dann sollte man das schon versuchen.

Natürlich sollte man zwar bestimmt aber immer sachlich und höflich vortragen.

Mehr "Rücksicht" muss man nicht nehmen ...


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Antwort #2 - 17.11.2011 um 11:07:48
 
Ich hatte schon im Sommer d.J., bei der ersten vergeblichen Beantragung, erwogen, der Botschaft ein Schreiben von mir mitzugeben, in dem ich erläutere, dass die Rückkehrbereitschaft meiner Freundin sich schon alleine daraus ergibt, dass wir uns auf keinen Fall Probleme mit den Behörden einhandeln wollen, die negativen Einfluss auf unser späteres - LEGALES - Zusammenleben in D haben könnten.
Heiraten wollen wir nämlich auf jeden Fall, nur geht das im Moment noch nicht, da ich noch nicht geschieden bin, weswegen wir also noch warten wüssen.
Ich war mir dann nur nicht sicher, ob das Erwähnen der Heiratsabsicht nicht vielleicht zusätzliche Zweifel an der Rückkehrbereitschaft wecken würde und habe es dann lieber gelassen...
Wie würde eine AV dieses Argument Eurer Meinung nach auffassen?
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Antwort #3 - 17.11.2011 um 11:26:18
 
Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 11:07:48:
Wie würde eine AV dieses Argument Eurer Meinung nach auffassen?


Wahrsagerin

Ich persönlich würde das schon 1. als Indiz von Ehrlichkeit werten, und 2. als Indiz dafür, dass eine FZF so oder so derzeit gar nicht geht.

Also: Pro!

Ob das aber jeder Mitarbeiter einer Auslandsvertretung auch so sehen kann oder würde  - da fragst Du was ... -

Zudem spielen sowieso immer die Gesamtumstände des Einzelfalles eine Rolle, und die kann man aus so einem Forum heraus eigentlich nie umfassend seriös beurteilen.

Hier im Forum ist aber der eine oder andere aus der Gilde der Botschaftsmitarbeiter als Experte aktiv - hab' ein bissel Geduld, vielleicht meldet sich so einer hier noch.


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Antwort #4 - 17.11.2011 um 11:38:02
 
Öhm am Rande des Geländers. Was mich wundert ist:

Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
hat heute früh auf dem deutschen Honorarkonsulat ihren Pass mit der Ablehnung für ein Besuchervisum abgeholt


Seit wann erteilen die denn Visa?
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Antwort #5 - 17.11.2011 um 11:42:29
 
Das Honorarkonsulat erteilt natürlich keine Visa; es fungiert aber als Kontaktstelle, d.h. Anträge (für Schengen-Visa, nicht für nationale Visa) können dort eingereicht werden.
Die Unterlagen werden dann zur Botschaft in die Hauptstadt geschickt, diese bearbeitet den Antrag und schickt alles wieder zurück ans Konsulat, wo der Antragsteller dann seinen Pass abholt.
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Antwort #6 - 17.11.2011 um 19:45:03
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #7 - 18.11.2011 um 13:35:49
 
Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
Gut, nach allem, was ich hier bisher gelesen habe, habe ich den Eindruck, dass eine Remostration wohl eher selten erfolgreich ist,


Dieser Eindruck kann sicherlich entstehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Erfolgsquote gar nicht so schlecht ist. Das liegt einfach daran, dass hier natürlich gepostet wird, wenn ein Problem besteht. Wenn alles glatt läuft, braucht man hier ja nicht zu berichten...

Ich hatte auch diesen Eindruck gehabt, als ich hier mitgelesen habe. Ich habe aber trotzdem in diesem Jahr remonstriert - mit Erfolg.
Der Fall war vielleicht ähnlich: Mann lädt junge, unverheiratete Frau ein. Sie hatte damals nur die Verpflichtungserklärung von mir und hat ein Visum für 3 Monate beantragt. Wurde abgelehnt.

Mit ihrem Remonstrationsschreiben hat sie dann auch noch einen Brief von mir an die AV beigefügt, in dem ich erklärt habe, wer ich bin, also unbescholtener Staatsbürger mit festem Einkommen aus "anständigem" Gewerbe, verheiratet usw. , und dass ich nicht die Absicht habe, die Dame zu heiraten (ging ja auch nicht, da noch verheiratet). Und habe natürlich erklärt, warum ich die junge Frau einlade und dass ich persönlich dafür sorgen werde, dass sie auch wieder ausreist...
Anscheinend ist die Verpflichtungserklärung allein manchmal etwas zu wenig für die AV.

Jedenfalls bekam sie dann drei Wochen später das Visum.

Vielleicht motiviert Dich das, es doch zu versuchen. Es gibt bestimmt viele Fälle, wo eine Remonstration gelingt.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg!

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Antwort #8 - 18.11.2011 um 15:25:29
 
@Martinho

das klingt ja wirklich interessant und relativ vielversprechend.

Bei uns war es allerdings so, dass nicht nur die VE von mir dabei war, sondern auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ich seit 2003 dort angestellt bin;
ausserdem habe ich Kopein meiner Reisepassseiten beigefügt, auf denen die Visa und Ein-/Ausreisestempel ihres Landes sind, um zu zeigen, dass wir uns nicht erst vor zwei Wochen im Internet kennegelernt haben... Smiley
Ich bin sogar anonym angerufen worden (offensichtlich im Auftrag der Botschaft) ! War ganz interessant, mein Handy klingelte kurz, dann wurde wieder aufgelegt. habe dann mehrmals versucht zurückzurufen, irgendwann war dann eine Frau dran, die behauptete, meine Freundin hätte sich ihr Handy geliehen, um mich anzurufen... "Du hast doch eine Freundin hier, oder?" Ja, klar, und wo ich denn jetzt sei? Ach, in Deutschland, OK.
Alles sehr merkwürdig, konnte aber nur die Botschaft sein, denn ausser meiner Freundin und ihrer Familie und eben der Botschaft hat in dem Land niemand meine Handynummern.

Wie dem auch sei, meine Freundin ist nach dem Vortrag der Konsulatsmitarbeiterin jedenfalls gehörig eingeschüchtert; wir habe gestern abend noch ausführlich darüber gesprochen, O-Ton anscheinend: "Remonstration ist das Schlimmste, was man machen kann. Dann hat man bei denen nie wieder eine Chance. Wenn sie vorher nur oberflächlich geprüft haben, schauen sie dann auf jedes Wort und finden dan garantiert etwas, das nicht stimmt."
Also fürchte ich, dass ich sie nicht zu einer Remonstration werde überreden können (aber mal sehen) und wir es einfach später nochmal versuchen, diesmal dann doch vielleicht mit besagtem Schreiben von mir. Vielleicht nützt das ja was.
LG
Niedersax
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Antwort #9 - 18.11.2011 um 15:53:26
 
Niedersax schrieb am 18.11.2011 um 15:25:29:
War ganz interessant, mein Handy klingelte kurz, dann wurde wieder aufgelegt. habe dann mehrmals versucht zurückzurufen, irgendwann war dann eine Frau dran, die behauptete, meine Freundin hätte sich ihr Handy geliehen, um mich anzurufen... "Du hast doch eine Freundin hier, oder?" Ja, klar, und wo ich denn jetzt sei? Ach, in Deutschland, OK. 


*Hüstel* - Dies ist ein Sachforum, das eigentlich dafür dienen soll, Rechtliches zu hinterfragen bzw. zu erklären.  Bitte also nun nicht gar zu aus- und abschweifend werden.

Im Übrigen: Für reinen Erfahrungsaustausch gibt es unser beliebtes userforum oder auch die Möglichkeit PN.


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Antwort #10 - 18.11.2011 um 15:54:55
 
Ich würde mich hier nicht allzu sehr einschüchtern lassen. Die einheimischen Mitarbeiter der Botschaften sind anscheinend nicht immer sehr kompetent - leider. In meinem Fall wollten die auch die Dokumente erstmal nicht entgegennehmen, weil sie die VE nicht richtig lesen konnten.

Wenn Du bisher selber außer den Passeiten und der VE nicht vorstellig geworden bist, würde ich unbedingt einen Brief aufsetzen, in dem Du alles schilderst, und sie gibt ihn mit der Remonstration ab. Du kannst diesen dann auch zusätzlich direkt an die Botschaft schicken, bzw. auch an das AA, die leiten ihn dann weiter.

Der Vorteil an der Remonstration ist, dass ihr gegebenenfalls eine (ausführliche) Begründung für die Ablehnung bekommen müsst. Das macht auch Arbeit...

Das mit dem "auf den Schlips getreten fühlen" glaube ich nicht so, aber vielleicht meldet sich ja doch noch einer der von schweitzer angesprochenen Botschaftsmitarbeiter...
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Antwort #11 - 18.11.2011 um 17:44:50
 
Bewußt ironisch formuliert: (Genau lesen)

Man soll sich von solchen Aussagen immer stark beeindrucken lassen.
Die Anzahl der deutschen AV, in denen das Ausnutzen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten als Frechheit betrachtet wird, rechtfertigt diese allgemeine Sorge fast immer.



Jetzt wieder sachlich.

Ich höre diese Art Aussagen auch gelegentlich.
Sie sind nicht gerechtfertigt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 19.11.2011 um 10:38:17
 
Probiert doch eine Remonstration. Führt zu keinen Extrakosten. Die Option dass das Visum erteilt wird besteht.

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Antwort #13 - 27.01.2012 um 13:22:20
 
Sorry, dass ich den alten Thread nochmal aus der Versenkung hole.
Wir haben es dann doch mit der Remonstration versucht und diese am 28.11. eingereicht. Nun meine Frage, wie lange kann die Bearbeitung längstens dauern? Es sind jetzt ziemlich genau 2 Monate und meine Freundin hat noch nichts gehört.
Ich habe natürlich schon hier im Forum und auch über Google danach gesucht, aber sehr unterschiedliche Angaben gefunden, von 72 Stunden bis zu 3 Monaten. Gibt es eine Frist für die Höchstbearbeitungsdauer einer Remonstration?
Danke vorab schonmal
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Antwort #14 - 27.01.2012 um 14:43:33
 
Niedersax schrieb am 27.01.2012 um 13:22:20:
Gibt es eine Frist für die Höchstbearbeitungsdauer einer Remonstration?


Drei Monate wäre so eine Grenze . Man kann dann nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. (§ 75 VwGO), außer die Behörde kann begründen, dass der Fall besonders ist und mehr Zeit erfordert.
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