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NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten? (Gelesen: 1.067 mal)
Rafiki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten?
23.02.2012 um 16:46:10
 
Hallo an alle,
Ich bin Student in Aachen Deutschland. Ich bin verheiratet und wohne in den Niederlanden. Ich habe Aufenthaltserlaubnis nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Jetzt habe ich studium Abschluss arbeitstelle in Deutschland gefunden. Benötige ich zusätzliche arbeit erlaubnis in Deutschland zu fragen? Oder kann ich mit A.E von Niedelande in Deutschland arbeiten?
Danke im Voraus.
Rafiki
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.02.2012 um 17:09:50
 
Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
Ich habe Aufenthaltserlaubnis nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

du meinst, du geniesst abgeleitete Freizügigkeit und zwar in NL?
In D hast du somit keinen eigenen AT?

Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
Benötige ich zusätzliche arbeit erlaubnis in Deutschland zu fragen?

wenn die Antworten auf meine Fragen oben "ja" sind, dann brauchst du für D eine Arbeitserlaubnis.

Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
Oder kann ich mit A.E von Niedelande in Deutschland arbeiten?

nein
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.02.2012 um 18:29:59
 
erne schrieb am 23.02.2012 um 17:09:50:
Rafiki schrieb am Heute um 16:46:10:
Benötige ich zusätzliche arbeit erlaubnis in Deutschland zu fragen?

wenn die Antworten auf meine Fragen oben "ja" sind, dann brauchst du für D eine Arbeitserlaubnis.

Rafiki schrieb am Heute um 16:46:10:
Oder kann ich mit A.E von Niedelande in Deutschland arbeiten?

nein


Bayern ist ist nicht NRW / Aachen
hier geht es so:

es ist für Drittstaatler nur mittels einer
so genannten Grenzgängerkarte möglich, in Deutschland als Grenzgänger zu arbeiten. Diese
wird aber nur für Drittstaatler ausgestellt, die mit ihrem Partner, der EU-Bürger ist, zum
Beispiel ins Nachbarland Niederlande umziehen und gleichzeitig ihren Job in Deutschland
behalten
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