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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1330011970 Beitrag begonnen von Rafiki am 23.02.2012 um 16:46:10 |
Titel: NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten? Beitrag von Rafiki am 23.02.2012 um 16:46:10
Hallo an alle,
Ich bin Student in Aachen Deutschland. Ich bin verheiratet und wohne in den Niederlanden. Ich habe Aufenthaltserlaubnis nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Jetzt habe ich studium Abschluss arbeitstelle in Deutschland gefunden. Benötige ich zusätzliche arbeit erlaubnis in Deutschland zu fragen? Oder kann ich mit A.E von Niedelande in Deutschland arbeiten? Danke im Voraus. Rafiki |
Titel: Re: NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten? Beitrag von erne am 23.02.2012 um 17:09:50 Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
du meinst, du geniesst abgeleitete Freizügigkeit und zwar in NL? In D hast du somit keinen eigenen AT? Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
wenn die Antworten auf meine Fragen oben "ja" sind, dann brauchst du für D eine Arbeitserlaubnis. Rafiki schrieb am 23.02.2012 um 16:46:10:
nein |
Titel: Re: NL AE nach der Familie Mitglied der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland arbeiten? Beitrag von sigi-n am 23.02.2012 um 18:29:59 erne schrieb am 23.02.2012 um 17:09:50:
Bayern ist ist nicht NRW / Aachen hier geht es so: es ist für Drittstaatler nur mittels einer so genannten Grenzgängerkarte möglich, in Deutschland als Grenzgänger zu arbeiten. Diese wird aber nur für Drittstaatler ausgestellt, die mit ihrem Partner, der EU-Bürger ist, zum Beispiel ins Nachbarland Niederlande umziehen und gleichzeitig ihren Job in Deutschland behalten |
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