jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:meine Verlobte (US-Amerikanerin)
Sie braucht kein Visum für GB.
Wenn ihr zusammen einreist, sollt ihr eure Heiratsurkunde mit dabei haben. (Original, ggf. mit Übersetzung). Die einreise erfolgt dann nach
Reg 11(4) (§5(4) der RL)
Dann kann sie als Ehefrau eines Unionsbürgers einreisen, die EEA FP erübrigt sich.
grisu1000 schrieb am 11.02.2012 um 15:11:50:Mit dieser Permit kann sie zu dir nachziehen oder mit dir einreisen. Sie kann damit sofort in UK arbeiten.
Nein. Die EEA FP ist ein Einreisedokument. Eigentlich ein Visum mit anderem Namen, das gleiche Ding in D heißt natürlich Visum.
Hat ein Drittstaatangehöriger eine EEA FP, so haben Arbeitgeber während dieser sechs Monate ein "statutotory defence" (Schutz) gegen illegale Beschäftigung. Heißt, sie müssten die übliche Geldbuße von GBP 5.000 nicht bezahlen, wenn der Arbeitnehmer doch nicht arbeiten dürfte.
Deshalb akzeptieren manche Arbeitgeber die EEA FP.
Sie ist dennoch kein Aufenthaltsdokument und wird eben ausgestellt, weil der Antragsteller Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist - sie bescheinigt anders als die Aufenthaltskarte nicht, dass der Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt ist.
Deshalb akzeptieren manche Arbeitgeber die EEA FP nicht. Dazu kommt, dass sie eh nur sechs Monate gültig ist, das sehen manche nicht gern, weil sie den Status des Arbeitnehmers dann erneut prüfen müssen.
Lange Rede, kurzer Sinn: die EEA FP ist nicht so viel wert. Einfach sofort (sofern der Deutsche freizügigkeitsberechtigt ist) die Aufenthaltskarte beantragen.
grisu1000 schrieb am 11.02.2012 um 16:13:36:Theoretisch kann sie die Aufenthaltskarte von UK aus beantragen. Sie kann dann nur solange nicht arbeiten, da sie keinen Nachweis über die EU-Freizügigkeit gegenüber einen Arbeitgeber oder Behörden hat, und sie kann nach 3 Monaten nicht mehr ausreisen, da sie ggf. ohne EEA-Family Permit nicht mehr nach England zurück kommt. Auch England hat ja eine Tage-Regelung für Visa-Freie Staaten.
Wer kein Visum für GB braucht, kann sechs Monate pro Einreise und Jahr bleiben, nicht 90 Tage wie im Schengenraum.
Viel wichtiger: vor allem jüngere Amis (und andere) mit einem Partner in GB müssen die Rückkehrbereitschaft zeigen können. Ist es vorgesehen, dass die amerikanische Ehefrau alleine ein- und ausreist, so ist die EEA FP dann doch eine gute Idee.
jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:3. Kann jemand von Erfahrungen mit dem Arbeiten mit einer Aufenthaltskarte in Dänemark und/oder England berichten?
Preventing illegal working - guidance documents for employersDie Arbeitgeber müssen diese Dokumente beachten, die Ablehnung eines Kandidaten der arbeiten darf wegen der Aufenthaltskarte/des ausländerrechtlichen Status, ist strafbare Diskriminierung. In der Praxis ist das kein Problem, Arbeitgeber wollen nur prüfen, dass die Person arbeiten darf.
Zur Antragstellung,
Residence documents for non-EEA family members of EEA nationals jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:nach Dänemark
Family reunification in Denmark for Union citizens and EEA nationals