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Beitrag begonnen von jan400 am 11.02.2012 um 01:21:22

Titel: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von jan400 am 11.02.2012 um 01:21:22
Hallo,

ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und werde im Sommer meine Verlobte (US-Amerikanerin) heiraten.

Im Herbst ziehen wir entweder nach England und nach Dänemark, weil ich dort einen Job annehmen werde.

Meine Frage:

Kann meine Frau als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige (nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU, Absatz 2) mit einer Aufenthaltskarte im Herbst in England bzw. Dänemark arbeiten?

2. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Ausstellung einer Aufenthaltskarte?
Hintergrund: Im Gesetzestext steht etwas von "innerhalb von 6 Monaten" (www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5.html).

3. Kann jemand von Erfahrungen mit dem Arbeiten mit einer Aufenthaltskarte in Dänemark und/oder England berichten?
(Gab es Probleme mit den dortigen Behörden/Arbeitgebern?)

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße,
Jan

Titel: Re: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von grisu1000 am 11.02.2012 um 15:11:50

jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:
Kann meine Frau als freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige (nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU, Absatz 2) mit einer Aufenthaltskarte im Herbst in England bzw. Dänemark arbeiten?


Wenn du zur Zeit in Deutschland lebst und ihr bis zum Herbst in Deutschland leben wollt, fällt deine zukünftige Frau unter das Aufenthaltsgesetz und nicht unter das Freizügigkeitsgesetz/EU, da du Inländer bist und damit nicht als EU-Bürger behandelt wirst.  Sie kann direkt bei der ABH eine AE nach § 28 AufenthG beantragen. Voraussetzung ist ein A1 Sprachzertifikat in Deutsch. Sie wird ggf. zu einem Integrationkurs verpflichtet.

Lebt deine Freundin zur Zeit in USA kann sie aber sowieso bis zu drei Monate visafrei hier bleiben, solltet ihr vorher nach UK oder Dänemark umziehen lohnt sich eine AE IMHO nicht mehr.

Ich kenn mich nur für England aus:

Sie beantragt von Deutschland oder USA aus eine EEA Family Permit. Diese ist kostenlos und gilt 6 Monate.
Mit dieser Permit kann sie zu dir nachziehen oder mit dir einreisen. Sie kann damit sofort in UK arbeiten. Nach Einreise beantragt sie die Residence Card. Das ist die britische Aufenthaltskarte, diese gilt für 5 Jahre, dann gibt es right to permanent residence in the UK.

Solltest du in UK Arbeitnehmer sein, dann kannst du die EU-Freizügigkeit mit nach Deutschland nehmen und deine Frau würde eine Aufenthaltskarte in Deutschland bekommen, wenn ihr mal wieder nach Deutschland umzieht.

Titel: Re: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von erne am 11.02.2012 um 15:47:09

grisu1000 schrieb am 11.02.2012 um 15:11:50:
Sie beantragt von Deutschland oder USA aus eine EEA Family Permit

braucht sie den wirklich als US-Amerkinanerin ein Einreisevisum?
Kann sie nicht visafrei einreisen und dann da einfach die entsprechende Aufenthaltskarte beantragen?

Titel: Re: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von grisu1000 am 11.02.2012 um 16:13:36

erne schrieb am 11.02.2012 um 15:47:09:
braucht sie den wirklich als US-Amerkinanerin ein Einreisevisum?

Es ist keine Visa sonern eine Permit = Erlaubnis.
Theoretisch kann sie die Aufenthaltskarte von UK aus beantragen. Sie kann dann nur solange nicht arbeiten, da sie keinen Nachweis über die EU-Freizügigkeit gegenüber einen Arbeitgeber oder Behörden hat, und sie kann nach 3 Monaten nicht mehr ausreisen, da sie ggf. ohne EEA-Family Permit nicht mehr nach England zurück kommt. Auch England hat ja eine Tage-Regelung für Visa-Freie Staaten.

Ich würde es vorher machen. Das ist Papierkrieg (Online-Antrag) und eine Fahrt nach Düsseldorf zum Konsulat. Aber dafür muss sie nicht wochenlang auf die Aufenthaltskarte warten um arbeiten zu können.

Titel: Re: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von Stefan-TR am 11.02.2012 um 19:08:55
Die Residence Card in UK dauert ca. 3-4 Monate, da die UKBA nicht gerade zu den schnellsten gehoeren. Allderdings gibt es bei Antragstellung ein Certificate of Application, dauert ca. 3-5 Wochen. Mit diesem kann man auch schon problemlos arbeiten.

Wenn sie einen Job in Aussicht hat, dann ist der Family Permit sicherlich keine schlechte Idee. Falls ihr es nicht so eilig habt kommt ihr aber auch ohne aus.

Titel: Re: Mit Aufenthaltskarte Arbeiten in England und Dänemark
Beitrag von Mutly am 12.02.2012 um 14:14:57

jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:
meine Verlobte (US-Amerikanerin)


Sie braucht kein Visum für GB.

Wenn ihr zusammen einreist, sollt ihr eure Heiratsurkunde mit dabei haben. (Original, ggf. mit Übersetzung). Die einreise erfolgt dann nach Reg 11(4) (§5(4) der RL)
Dann kann sie als Ehefrau eines Unionsbürgers einreisen, die EEA FP erübrigt sich.


grisu1000 schrieb am 11.02.2012 um 15:11:50:
Mit dieser Permit kann sie zu dir nachziehen oder mit dir einreisen. Sie kann damit sofort in UK arbeiten.


Nein. Die EEA FP ist ein Einreisedokument. Eigentlich ein Visum mit anderem Namen, das gleiche Ding in D heißt natürlich Visum.

Hat ein Drittstaatangehöriger eine EEA FP, so haben Arbeitgeber während dieser sechs Monate ein "statutotory defence" (Schutz) gegen illegale Beschäftigung. Heißt, sie müssten die übliche Geldbuße von GBP 5.000 nicht bezahlen, wenn der Arbeitnehmer doch nicht arbeiten dürfte.

Deshalb akzeptieren manche Arbeitgeber die EEA FP.

Sie ist dennoch kein Aufenthaltsdokument und wird eben ausgestellt, weil der Antragsteller Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist - sie bescheinigt anders als die Aufenthaltskarte nicht, dass der Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt ist.

Deshalb akzeptieren manche Arbeitgeber die EEA FP nicht. Dazu kommt, dass sie eh nur sechs Monate gültig ist, das sehen manche nicht gern, weil sie den Status des Arbeitnehmers dann erneut prüfen müssen.

Lange Rede, kurzer Sinn: die EEA FP ist nicht so viel wert. Einfach sofort (sofern der Deutsche freizügigkeitsberechtigt ist) die Aufenthaltskarte beantragen.


grisu1000 schrieb am 11.02.2012 um 16:13:36:
Theoretisch kann sie die Aufenthaltskarte von UK aus beantragen. Sie kann dann nur solange nicht arbeiten, da sie keinen Nachweis über die EU-Freizügigkeit gegenüber einen Arbeitgeber oder Behörden hat, und sie kann nach 3 Monaten nicht mehr ausreisen, da sie ggf. ohne EEA-Family Permit nicht mehr nach England zurück kommt. Auch England hat ja eine Tage-Regelung für Visa-Freie Staaten.


Wer kein Visum für GB braucht, kann sechs Monate pro Einreise und Jahr bleiben, nicht 90 Tage wie im Schengenraum.

Viel wichtiger: vor allem jüngere Amis (und andere) mit einem Partner in GB müssen die Rückkehrbereitschaft zeigen können.  Ist es vorgesehen, dass die amerikanische Ehefrau alleine ein- und ausreist, so ist die EEA FP dann doch eine gute Idee.


jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:
3. Kann jemand von Erfahrungen mit dem Arbeiten mit einer Aufenthaltskarte in Dänemark und/oder England berichten?


Preventing illegal working - guidance documents for employers

Die Arbeitgeber müssen diese Dokumente beachten, die Ablehnung eines Kandidaten der arbeiten darf wegen der Aufenthaltskarte/des ausländerrechtlichen Status, ist strafbare Diskriminierung. In der Praxis ist das kein Problem, Arbeitgeber wollen nur prüfen, dass die Person arbeiten darf.

Zur Antragstellung, Residence documents for non-EEA family members of EEA nationals


jan400 schrieb am 11.02.2012 um 01:21:22:
nach Dänemark


Family reunification in Denmark for Union citizens and EEA nationals

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