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Umzug nach Deutschland ohne Hochzeit (Gelesen: 2.276 mal)
Muccibasic
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Deutschland ohne Hochzeit
03.01.2012 um 19:44:55
 
Guten Abend,

ich habe mich als Deutscher in eine tolle Frau aus Taiwan verliebt. Unsere Beziehung ist derzeit aufgrund der Distanz sehr schwierig und ich möchte, dass sie nach Deutschland kommt. Sie fällt leider, was ihre Ausbildung betrifft, nicht unter die BlueCard-Regeln.

Ich liebe sie. Aber ich bin mir unsicher wegen einer Heirat. Sie spricht ein akzeptables Deutsch (GER B1) und möchte auch hier arbeiten. Natürlich wohnt sie dann bei mir.

Welche Möglichkeiten gibt es hier. Bitte versteht mich nicht falsch. Heiraten ist derzeit kein Thema. Nicht nur wegen dem Geschmäckle, sondern auch, weil wir bisher nie länger als zwei bis drei Wochen zusammen verbracht haben. Jedes Paar braucht auch Zeit.

Vielen Dank schonmal im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.01.2012 um 19:54:06
 
Hallo,

bei dem was du da schriebt, sehe ich IMHO keine Möglichkeit für einen dauerhaften Aufenthalt. Als Taiwanesen mit ID-Nummer im Pass kann sie lediglich bis zu einem Besuchsaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen, in dieser Zeit darf sie allerdings nicht arbeiten.

Wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, wäre eventuell ein Working Holiday Visum für ein Jahr möglich. Informationen dazu gibt es hier.
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reinhard
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Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.01.2012 um 19:56:33
 
Ein Visum zum Zweck der Arbeit (außer der genannten Möglichkeit im vorigen Beitrag) wird sie nicht bekommen können.

Ein anderes Visum für die von Dir genannten Gründe (befreundet mit..., will gerne...) gibt es nicht.

Es gibt Visa zum Zweck des Studiums, aus humanitären Gründen (politische Flüchtlinge) oder aus familiären Gründen (Ehefrau). Bei allen übrigen Gründen ist es einfacher, Du fliegst nach Taiwan.
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Muccibasic
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.01.2012 um 19:58:00
 
Hallo.

vielen Dank für Deine Nachricht. Leider ist sie für dieses Programm zwei Jahre zu alt Griesgrämig

Dennoch vielen Dank

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgepost ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


Hallo Reinhard,

das klingt sehr hart und ich hoffe es, dass es noch andere Möglichkeiten gibt. Ich bin aber skeptisch. Erst recht nach Deinem Beitrag. Dennoch Danke.

reinhard schrieb am 03.01.2012 um 19:56:33:
Ein Visum zum Zweck der Arbeit (außer der genannten Möglichkeit im vorigen Beitrag) wird sie nicht bekommen können.

Ein anderes Visum für die von Dir genannten Gründe (befreundet mit..., will gerne...) gibt es nicht.

Es gibt Visa zum Zweck des Studiums, aus humanitären Gründen (politische Flüchtlinge) oder auf familiären Gründen (Ehefrau). Bei allen übrigen Gründen ist es einfacher, Du fliegst nach Taiwan.

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« Zuletzt geändert: 03.01.2012 um 20:26:10 von Tippi »  
 
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.01.2012 um 20:54:47
 
Muccibasic schrieb am 03.01.2012 um 19:44:55:
Sie spricht ein akzeptables Deutsch (GER B1) und möchte auch hier arbeiten. Natürlich wohnt sie dann bei mir.


Visum zum Teilnahme an einem Vollzeitsprachkurs wäre ein Grund Wenn Sie bereits gutes Deutsch spricht, ist das ein guter Grund nun ihr deutsch in Deutschland zu perfektionieren. Sie muss nach Beendigung aber wieder zurück. § 16 Abs 5 AufenthG

Oder Visum zum Studium mit vorherigen Sprachkurs, und ggf. Studienkolleg. § 16 Abs 1 AufenthG

Beides muss gut und schlüssig begründet werden und finanziell unterfüttert sein,. Aber ihr B1 Sprachzertifikat ist da schon mal ein guter Anfang
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