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Deutschtest und Integrationskurs (Gelesen: 1.910 mal)
Aquadigio
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i4a rocks!


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Oldenburg, Germany
Oldenburg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: turkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutschtest und Integrationskurs
26.12.2011 um 07:55:24
 
Hallo an alle,

also meine Frau hat nun einen Aufenthaltserlaubniss für ein Jahr bekommen (endlich Smiley ) Nun muss sie ja einen Deutschkurs besuchen und einen Integrationskurs belegen, nun meine Fragen muss sie beides belegen? Oder erst den Deutschkurs? Zweite Frage, da ihre Mutter in der Türkei erkrankt ist, ist sie zur Zeit in der TR , kann sie den Deutschkurs auch dort belegen?

Danke für die Hilfe und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruss
ALi
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AngelofMoon
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Lachendorf, Niedersachsen, Germany
Lachendorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 26.12.2011 um 08:59:03
 
Moin Ali!

Ich Glaube da hast Du etwas falsch verstanden.
Hier der Link vom BAMF:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/InhaltAblauf/in...
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Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.12.2011 um 17:54:56
 
Aquadigio schrieb am 26.12.2011 um 07:55:24:
Nun muss sie ja einen Deutschkurs besuchen und einen Integrationskurs belegen, nun meine Fragen muss sie beides belegen?


Ein Integrationskurs beinhaltet einen Deutschkurs

Aquadigio schrieb am 26.12.2011 um 07:55:24:
Zweite Frage, da ihre Mutter in der Türkei erkrankt ist, ist sie zur Zeit in der TR , kann sie den Deutschkurs auch dort belegen?

Sie darf das (ob sie kann, müsst ihr selber entscheiden), wird aber nicht "angerechnet". Sie wird daher ggf. trotzdem hier weiter zu einem Integrationskurs verpflichtet bleiben, es sei denn, sie kann ein Zertifikat B1 aufweisen. (wenn sie in der Türkei gut gelernt hat, könnte das möglich sein).

und den Orientierungskurs nicht vergessen Smiley
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franky_23
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Antwort #3 - 27.12.2011 um 13:17:39
 
Gab es eine förmliche Verpflichtung zur Belegung des Integrationskurses? Kann man noch widersprechen? Derzeit könnte es sein, dass es unzumutbar ist, diesen zu belegen.

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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.12.2011 um 13:55:37
 
Aquadigio schrieb am 26.12.2011 um 07:55:24:
Zweite Frage, da ihre Mutter in der Türkei erkrankt ist, ist sie zur Zeit in der TR , kann sie den Deutschkurs auch dort belegen?


Wenn sie längerfristig, über sechs Monate, in der Türkei verbleibt, erlischt die AE. Für die Beibehaltung der AE muss die ABH zustimmen, dass müsst ihr rechtzeitig beantragen.

Natürlich kann sie in der Türkei deutsch lernen. Am Besten macht sie dann noch eine Prüfung beim Goetheinstitut oder einer Sprachschule die nach TELC Zertifikate vergibt. Mit einem Zertifikat nach A2 oder B1 würde sich der Integrationkurs in Deutschland deutlich verkürzen.
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