Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Anmeldung zur Eheschließung (Gelesen: 7.477 mal)
Themen Beschreibung: Ein Hin und Her zwischen Standesamt und Deutscher Botschaft
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung zur Eheschließung
22.12.2011 um 15:26:06
 
Hallo,

folgende Konstellation. Sie, thailändische Staatsbürgerin heiratet einen Deutschen. Alle Papiere sind fertig und die zuständige ABH hat zugestimmt.

Die Deutsche Botschaft möchte eine "Anmeldung zur Eheschließung" mit Termin haben.

Das zuständige Standesamt will keinen Termin geben, weil sie argumentiert, weil sie (die Verlobte) nicht hier ist, kann es keinen Termin geben, weil sie laut OLG Stuttgart persönlich eine eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor dem deustchen Standesbeamten abgeben muss.

Anmerkung: In der Anmeldung zur Eheschließung wurde der Hinweis eingetragen: Termin noch nicht benannt.

Wie soll das Spiel "da beißt sich die Katze im Schwanz" weitergehen? Wer hat Recht? Botschaft oder Standesamt?

Es gibt doch das nationale D Visum zur Einreise für 90 Tage
und innerhalb dieser Zeit kann/sollte die Eheschließung vollzogen sein.

Viele Grüße,

Änderung:
Realname auf userwunsch entfernt
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.01.2012 um 10:00:12 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.394

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #1 - 22.12.2011 um 15:36:14
 
Dann sollte die eidesstattliche Erklärung vor einem deutschen Konsularbeamten abgegeben werden, der zur Entgegennahme entsprechend ermächigt ist.

Mit dieser kann dann das standesamtliche Prozedere fortgeführt werden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #2 - 22.12.2011 um 15:55:31
 
Petersburger schrieb am 22.12.2011 um 15:36:14:
Dann sollte die eidesstattliche Erklärung vor einem deutschen Konsularbeamten abgegeben werden, der zur Entgegennahme entsprechend ermächigt ist.



Ist sowas üblich?

Das Standesamt will das persönliche Erscheinen für einen Termin! Die Botschaft will aber kein Visum (D Visum) erteilen, weil sie keinen konkreten Termin zur Eheschließung haben, sondern eine Anmeldung zur Eheschließung mit Datumsangabe "noch nicht bestimmt" hat.

Was denn nun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #3 - 22.12.2011 um 16:02:24
 
Darauf hat Petersburger doch schon geantwortet. Sein Tipp hat den Vorteil, dass er Dein Problem löst.

Ansonsten kannst Du beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes fragen, ob es noch eine weitere Möglichkeit gibt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #4 - 22.12.2011 um 16:12:56
 
reinhard schrieb am 22.12.2011 um 16:02:24:
Ansonsten kannst Du beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes fragen, ob es noch eine weitere Möglichkeit gibt. 



Ich möchte anmerken, dass es nicht um mich geht, sondern ich jemanden helfen wollte, der sich wahrscheinlich hier später selbst äúßern wird, wenn er angemeldet ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.394

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #5 - 22.12.2011 um 16:52:19
 
Das spielt doch keine Rolle. Die Frage ist doch prinzipieller Natur.


Wird ein deutsches Kind im Ausland geboren und die Geburt in der AV "angemeldet", dann erklären die Eltern alles, was vor "dem deutschen Standesbeamten" erklärt werden muß vor dem Konsularbeamten, der beurkundet die Erklärungen und das Standesamt handelt dann aufgrund dieser Erklärungen.

Dasselbe sollte grundsätzlich auch bei der eidesstattlichen Erklärung vor der Eheschließung möglich sein.
Konkret erfährt man das sinnvollerweise bei der jeweiligen AV. Die wissen nun unmittelbar, wer da gerade mit welchen Ermächtigungen tätig ist.
Der Bürgerservice bekommt das zwar auch heraus, aber er ist ein Umweg.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #6 - 22.12.2011 um 18:46:59
 
hpa an schrieb am 22.12.2011 um 15:26:06:
persönlich eine eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand vor dem deustchen Standesbeamten abgeben muss. 

bedingt richtig, *solange* keine zwingenden Gründe die Vorsprache nicht unmöglich machen ... die Abwesenheit in D kann so ein Grund sein.
Daher gibt es ja die "Beitrittserklärung" mit der man auch in Abwesenheit eine Eheschliessung angmelden kann. Und wenn alle Dokumente (inkl. EFZ bzw. Befreiung davon) vorliegen, sollte man auch einen Termin mit dem Standesamt ausmachen können, denn dann gibt es keine Gründe mehr, die gegen eine Eheschliessung sprechen.

Habt Ihr eine Beitrittserklärung für die Anmeldung der Eheschliessung abgegeben?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #7 - 22.12.2011 um 18:50:31
 
erne schrieb am 22.12.2011 um 18:46:59:
Habt Ihr eine Beitrittserklärung für die Anmeldung der Eheschliessung abgegeben? 


Er, bzw sie, haben eine Betrittserklärung abgegeben.

Standesamt macht einen Termin von ihrer Anwesenheit abhängig und will dann erst einen Termin geben und die Botschaft will einen Termin zur Eheschließung, um das Visum (D Visum) entsprechende auszustellen.

Ich bin da echt überfragt wer da jetzt nicht richtig mitspielt. Das Standesamt oder die Botschaft?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #8 - 22.12.2011 um 19:16:58
 
hpa an schrieb am 22.12.2011 um 18:50:31:
Botschaft will einen Termin zur Eheschließung, um das Visum (D Visum) entsprechende auszustellen.


das ist richtig. Wie petersburger aber bereits geschrieben hat, braucht die Frau derzeit keinen Termin zur Visumsbeantragung, sondern einen Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über den Personenstand.

Das Standesamt in D (oder ggf. das zuständige OLG) sollte in der Lage sein, ein entsprechend erklärendes Schreiben an die Botschaft aufzusetzen - sofern die Verlobten damit Schwierigkeiten bei der Botschaft haben sollten. Wenn alle Stricke reißen würde ich das OLG jedenfalls direkt kontaktieren und um eine entsprechende (schriftliche) Klarstellung bitten.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
michel2
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #9 - 22.12.2011 um 22:01:49
 
Hallo zusammen,

die Situation die hpa an beschrieben hat ist meine.

Das Kernproblem ist, ich habe eine Anmeldung zur Eheschließung, unter Datum der Eheschließung ist "noch nicht bestimmt" angegeben.
Aussage auf dem Standesamt ist es kann noch keinen verbindlichen Termin geben da es nicht abzusehen ist wie lange es dauert bis das Visum erteilt.
Die Botschaft möchte aber einen Termin haben für das D-Visum. Also ein Henne - Ei Spiel...
Kennt jemand die Rechtslage, Durchführungsbestimmungen zur Verfahrensanweisung oder ähnliches?


Die eidesstattliche Erklärung über den Familienstand ist eine Auflage vor der Eheschließung und hat damit nichts zu tun. Ich habe mich bei hpa an wohl etwas mißverständlich ausgedrückt.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #10 - 22.12.2011 um 22:22:02
 
michel2 schrieb am 22.12.2011 um 22:01:49:
Aussage auf dem Standesamt ist es kann noch keinen verbindlichen Termin geben da es nicht abzusehen ist wie lange es dauert bis das Visum erteilt.


liegt bereits eine Befreiung vom Ehefähgkeitszeugnis durch das OLG vor?

[ ] ja
[ ] nein
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #11 - 22.12.2011 um 22:27:00
 
Muleta schrieb am 22.12.2011 um 22:22:02:
liegt bereits eine Befreiung vom Ehefähgkeitszeugnis durch das OLG vor?



Weil michel2 nicht immer mitliest wie ich, möchte ich die Frage beantworten. Das OLG hat ihr Okay gegeben. D.h. alle Unterlagen zur Eheschließung wurden vom OLG geprüft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #12 - 22.12.2011 um 22:55:07
 
hpa an schrieb am 22.12.2011 um 22:27:00:
Das OLG hat ihr Okay gegeben. D.h. alle Unterlagen zur Eheschließung wurden vom OLG geprüft.


na super, da haben sich ja zwei gefunden...

den Standesbeamten geht es eigentlich nichts an, wie lange das Visumsverfahren dauert. Er hat einen Termin zu geben. Da das allerdings nicht so explizit im Gesetz steht (sondern einfach nur logisch ist, wenn die Eheschließung angemeldet wurde und die Anmeldung sechs Monate gültig ist), wird es kompliziert, das durchzusetzen.

Die Botschaft kennt das Prozedere und könnte ja einfach direkt mit dem Standesbeamten Kontakt aufnehmen und die Problematik klären. Das ist aber wohl die AV in Bangkok? Dann vielleicht doch anders...

Mit der erfolgten Anmeldung zur Eheschließung am Wohnsitzstandesamt könnte man aber -wenn ich mich jetzt nicht sehr irre- bei einem *anderen* Standesamt einen Termin zur Eheschließung kriegen. Evtl. in einer Stadt, in der man etwas mehr Erfahrung im internationalen Eheschließungen hat. Welches Bundesland ist denn derzeit betroffen?
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
hpa an
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 86

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #13 - 22.12.2011 um 23:03:04
 
Muleta schrieb am 22.12.2011 um 22:55:07:
Die Botschaft kennt das Prozedere und könnte ja einfach direkt mit dem Standesbeamten Kontakt aufnehmen und die Problematik klären. Das ist aber wohl die AV in Bangkok? Dann vielleicht doch anders...

Mit der erfolgten Anmeldung zur Eheschließung am Wohnsitzstandesamt könnte man aber -wenn ich mich jetzt nicht sehr irre- bei einem *anderen* Standesamt einen Termin zur Eheschließung kriegen. Evtl. in einer Stadt, in der man etwas mehr Erfahrung im internationalen Eheschließungen hat. Welches Bundesland ist denn derzeit betroffen?


Die Botschaft ist in Bangkok und das Bundesland ist Baden-Württemberg. Deine Aussage deckt sich mit der Aussage von Einbeck (ehemaliger konsularischer Mitarbeiter), der hier mal aktiv war. Ich habe vorhin mit ihm gesprochen. michel2 muss dann morgen mal bei dem Leiter des Standesamtes intervenieren damit sie ihm endlich einen Termin geben, weil der zuständige Standesbeamte wohl keine Erfahrungen mit internationalen Eheschließungen hat.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 22.12.2011 um 23:13:49 von hpa an »  
 
IP gespeichert
 
michel2
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung zur Eheschließung
Antwort #14 - 22.12.2011 um 23:19:26
 
Ich werde morgen mit dem Bürgerservice des Auswärtigen Amts Kontakt aufnehmen und auch nochmal auf dem Standesamt vorbeigehn.

Sollte ich dabei von irgendeiner Stelle eine Durchführungsbestimmung o.ä. genannt/gezeigt bekommen setze ich das hier in diesen Thread.

Erstmal vielen Dank für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema