Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
mit Kindern in Ausland (Gelesen: 891 mal)
mal22
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 80

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag mit Kindern in Ausland
13.12.2011 um 18:54:23
 
Hallo Zusammen,

Ich hab eine Frage bezuglich Kinder im Ausland.

in wie fern kann der Staat die Eltern ein Eheliches Deutsches Kind verbieten das Kind ins Ausland mitzunehmen ?

Gibt es ein Gesetz dafür ?  also:

ein Mann (Deutsch) und seiner Frau ( nicht EU) wollen ins Ausland und das Kind 8 Jahre alt besuch noch die Schule.

die haben mitbekommen, dass ein Verbot vom Staat geben kann , ist das richtig ? darf das Kind nicht mit ?

Danke für die Hilfe.
LG
mal22

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: mit Kindern in Ausland
Antwort #1 - 13.12.2011 um 20:04:30
 
Grundsätzlich können die Eltern frei entscheiden, ob und wann sie mit ihrem Kind ins Ausland reisen.

Wenn das Kind allerdings schulpflichtig ist, wird von den Eltern erwartet, dass sie dafür sorgen, dass das Kind zur Schule geht. D. h. wenn die Eltern außerhalb der Ferien verreisen, bekommen sie Ärger. Das heißt aber nun nicht, dass sie oder das Kind an der Ausreise gehindert werden, sondern sie bekommen halt ein Bußgeld wegen Verletzung der Schulpflicht.

Ein echtes Ausreiseverbot ist allenfalls dann denkbar, wenn eine schwere Gefährdung des Kindeswohl vorliegt.

Z. B. Herr A und Frau B reisen mit der 11-jährigen Tochter C in die Heimat von Frau B, um sie dort mit einem älteren Mann zu verheiraten. Oder es ist eine Beschneidung geplant. In dem Fall könnte das Jugendamt das Familiengericht einschalten und ein Ausreiseverbot erwirken.

Hier ein Beispiel (ein Negativbeispiel, wo die Behörden übers Ziel hinausgeschossen sind):

http://www.sueddeutsche.de/panorama/umstrittene-behoerdenwillkuer-dinah-darf-ins...

(Zwar steht in der Überschrift, das Jugendamt hat die Reise untersagt, dies ist aber falsch - so etwas darf bei uns allenfalls ein Gericht.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema