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ABH Akteneinsicht mit Anwalt (Gelesen: 2.949 mal)
Mulder
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05.12.2011 um 11:30:43
 
Hallo!
Ist es möglich falls meine Ehefrau eine Falschaussage bei der ABH gemacht hat, mit Hilfe eines Anwalts an die Akten zu kommen.
Ich weiss das Sie dort bei einer Vernehmung gelogen hat und mir eine Affäre angedichtet hat. Das ist üble Nachrede...
Möglich?

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Muleta
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Antwort #1 - 05.12.2011 um 11:46:15
 
Mulder schrieb am 05.12.2011 um 11:30:43:
Ist es möglich falls meine Ehefrau eine Falschaussage bei der ABH gemacht hat, mit Hilfe eines Anwalts an die Akten zu kommen.


Für Dich nicht. Egal ob mit oder ohne Anwalt. Mulder schrieb am 05.12.2011 um 11:30:43:
Das ist üble Nachrede...


dann steht Dir der Weg offen, Strafanzeige zu erstatten.
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Mulder
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Antwort #2 - 05.12.2011 um 11:48:11
 
Muleta schrieb am 05.12.2011 um 11:46:15:
Für Dich nicht. Egal ob mit oder ohne Anwalt.

dann steht Dir der Weg offen, Strafanzeige zu erstatten.


Warum... ich habe das Gesprächsprotokol in der ABH gesehen und gelesen. Warum kann das ein Anwalt nicht einfordern, wenn ein Strafbestand vorliegt.

Strafanzeige erstatten und dann? Wie solls dann weiter gehen? Oder muss die Staatsanwaltschaft das einfordern?
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Muleta
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Antwort #3 - 05.12.2011 um 11:58:59
 
Mulder schrieb am 05.12.2011 um 11:48:11:
Warum kann das ein Anwalt nicht einfordern, wenn ein Strafbestand vorliegt.


Weil ein Anwalt keine Ermittlungsbehörde ist.

Mulder schrieb am 05.12.2011 um 11:48:11:
Strafanzeige erstatten und dann? Wie solls dann weiter gehen? Oder muss die Staatsanwaltschaft das einfordern?


Die StA *kann* dann die Akte anfordern, einsehen und daraus ggf. die erforderlichen Teile kopieren. Die Akte der StA darf Dein Anwalt dann auch einsehen.

und das hier:

Mulder schrieb am 05.12.2011 um 11:48:11:
ich habe das Gesprächsprotokol in der ABH gesehen und gelesen. 


könnte dem Sachbearbeiter der ABH noch mächtig Ärger bringen...
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Antwort #4 - 05.12.2011 um 12:02:46
 
Muleta schrieb am 05.12.2011 um 11:58:59:
Weil ein Anwalt keine Ermittlungsbehörde ist.


Die StA *kann* dann die Akte anfordern, einsehen und daraus ggf. die erforderlichen Teile kopieren. Die Akte der StA darf Dein Anwalt dann auch einsehen.

und das hier:


könnte dem Sachbearbeiter der ABH noch mächtig Ärger bringen...

Ok, dann habe ich den Weg falsch angangen. Werd mit meinem Anwalt darüber reden. Und dann Strafanzeig machen und dann sollten die schriftlichen Beweise ausreichen die die StAnw. einfordert und vorlegen kann.
Richtig?
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Muleta
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Antwort #5 - 05.12.2011 um 12:17:16
 
richtig.

Das dürfte dann aber wohl zu einer Einstellung des Verfahrens kommen (vgl. http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2... ) und Du bleibst auch noch auf Deinen Anwaltskosten sitzen.

Aber jeder wie er will...
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Antwort #6 - 05.12.2011 um 12:29:39
 
Muleta schrieb am 05.12.2011 um 12:17:16:
richtig.

Das dürfte dann aber wohl zu einer Einstellung des Verfahrens kommen (vgl. http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2... ) und Du bleibst auch noch auf Deinen Anwaltskosten sitzen.

Aber jeder wie er will...



Warum das? So man muss sich das gefallen lassen? Auch wenn es um eine Aufenthaltsgenehmigung geht und eine falsch Angabe geht? Nur um besser dazustehn, auf andere Kosten.
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reinhard
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Antwort #7 - 05.12.2011 um 13:33:48
 
Mulder schrieb am 05.12.2011 um 12:29:39:
Warum das? So man muss sich das gefallen lassen?


Weil die Staatsanwaltschaft dreimal so viele Anzeigen bekommt wie sie bei ihrer Personalausstattung bearbeiten kann. Deshalb muss sie sich auf das Drittel konzentrieren, bei dem die "Sicherheit und Ordnung" für die Mehrzahl der Steuerzahler gefährdet ist.

Bei Dir ist es zufällig so, dass Du von einer Falschaussage erfahren hast. Die meisten Menschen, die in solchen Falschaussagen vorkommen, erfahren nie im Leben davon.

Ausländerbehörde haben außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die viel gehört haben und gelernt haben, nicht alles zu glauben.
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Mulder
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Antwort #8 - 05.12.2011 um 19:17:05
 
reinhard schrieb am 05.12.2011 um 13:33:48:
Weil die Staatsanwaltschaft dreimal so viele Anzeigen bekommt wie sie bei ihrer Personalausstattung bearbeiten kann. Deshalb muss sie sich auf das Drittel konzentrieren, bei dem die "Sicherheit und Ordnung" für die Mehrzahl der Steuerzahler gefährdet ist.

Bei Dir ist es zufällig so, dass Du von einer Falschaussage erfahren hast. Die meisten Menschen, die in solchen Falschaussagen vorkommen, erfahren nie im Leben davon.

Ausländerbehörde haben außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die viel gehört haben und gelernt haben, nicht alles zu glauben.



Stimmt auch wieder. Ja die Behördenmitarbeiter hören da wahrscheinlich schon andere Horror-Geschichten.  Lippen versiegelt


schweitzers Änderung:
Habe den thread quasi nachträglich in dieses Forum verschoben, da es in der Sache hier ja nicht um Abschiebung, Ausweisung etc. geht, sondern mehr um verwaltungs- bzw. prozessrechtliche Fragen.
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« Zuletzt geändert: 05.12.2011 um 20:35:48 von schweitzer »  
 
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