Die Fragen, die Du stellst, beziehen sich alle nicht aufs Ausländerrecht - deshalb ist Dein thread nun hier gelandet.
Zu Deinen Fragen:
burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:Meine Frage ist, wie wäre es wenn sie sich trennen?sie hat angst dass der Mann die Sorgerecht von der kleine bekommt weil sie kein Geld hat
Diese Sorge ist unbegründet. Bei der Frage des Sorgerechts geht es um das Kindeswohl als Ganzes und da spielen emotionale Bindungen eine weit größere Rolle als Geld. - Ein Sorgerechtsentzug wäre im Übrigen nur auf gerichtlichem Wege denkbar. Aber dazu müsste die Mutter sich schon einige "Verfehlungen" geleistet haben. - Grundsätzlich sehen es die Gerichte im Übrigen unter Beachtung des einschlägigen Kindschaftsrechtes so, dass auch im Falle einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht generell als die dem Kind am ehesten ensprechende Variante gesehen wird.
burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27: wo würden sie und das Kind wohnen, gibt es eine Frauenhaus in diese Fälle?
burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27: sie musste dann arbeiten aber mit wem bleibt das Kind?
Wenn die Trennung einigermaßen einvernehmlich über die Bühne geht, wird ein übergangsweiser Aufenthalt im Frauenhaus sicher nicht nötig sein.
Die Mutter müsste sich und das Kind beim Jobcenter anmelden, sich als Arbeit suchend registrieren lassen und für sich und das Kind Leistungen beantragen.
Sie könnte und müsste sich für sich und das Kind eine eigene Wohnung suchen. Dazu sollte sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Beachten: Die Wohnung sollte den Angemessenheitskriterien des Jobcenters entsprechen.
Bei nicht nur vorübergehender Trennung haben Mutter und Kind auch schon vor einer eventuellen Scheidung das Recht auf eine angemessene eigene Wohnung.
Am besten wäre es sicher, die Mutter wendet sich zunächst an eine Frauen- und Familienberatungsstelle oder auch eine Migrationsberatung für erwachsele Zuwanderer (MBE). - Die werden ihr konkret helfen können.
Erkundigt Euch mal bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK usw.), wo es solche Beratungsstellen in Eurer Nähe gibt. Ggf. können auch die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus entsprechend vermitteln.
=schweitzer=
Änderung: Habe noch etwas vergessen:
burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:Sie haben eine Ehevertrag vor dem Hochzeit gemacht wo sie kein Geld von ihm bekommen würde wenn die beiden sich scheiden lassen.
Ganz so einfach ist es nicht, denke ich. Der Mann wird in jedem Falle gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein und bleiben und
IMHO auch gegenüber der Ehefrau. Das gilt m.E. unabhängig von den Vereinbarungen im Ehevertrag. - Auch insoweit wäre eine Frauen- und Familienberatungsstelle eine gute Adresse - ansonsten mit dem Scheidungsanwalt besprechen! - =schw.=