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Trennung... (Gelesen: 1.156 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Info.
burbujita
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung...
30.11.2011 um 13:26:27
 
Hallo Zusammen! Smiley
Ich habe eine Frage, meine Freundin ist schon 5 Jahren mit einem Deutsche verheiratet, sie wohnen im Stuttgart, sie haben eine 2 Jähriges Sohn und sie hat die Deutsche Pass schon vor ein Paar Jahren auch bekommen.  Nun, ihre Ehe geht nicht mehr gut, sie haben immer wieder Probleme und jetzt wollen die Beiden sich trennen bzw scheiden lassen. 
Er hat eine sehr gute Job (ich glaube er ist Manager oder so was ähnliches und arbeitet für Mercedes Benz) und sie hat NIE gearbeitet, nur bis zum 400 Euro Basis ab und zu. 
Sie haben eine Ehevertrag vor dem Hochzeit gemacht wo sie kein Geld von ihm bekommen würde wenn die beiden sich scheiden lassen.  Sie hat keine Familie hier in Deutschland, sie kommt aus Kolumbien.
Meine Frage ist, wie wäre es wenn sie sich trennen?  sie hat angst dass der Mann die Sorgerecht von der kleine bekommt weil sie kein Geld hat (aber er hätte auch keine Zeit für das Kind weil er arbeitet ganze Tag), wo würden sie und das Kind wohnen, gibt es eine Frauenhaus in diese Fälle?  (er hat sie und das Kind NIE geschlagen oder so was, er ist ziemlich nett)  sie musste dann arbeiten aber mit wem bleibt das Kind?
Ich freue mich wenn jemand sich meldet.  Meine Freundin weisst nicht was zu tun aber es ist auch nicht gut wenn das Kind merkt dass die Eltern immer nur Probleme haben.
Schönen Tag noch! Smiley
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« Zuletzt geändert: 30.11.2011 um 13:37:12 von burbujita »  
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung...
Antwort #1 - 30.11.2011 um 14:04:21
 
Die Fragen, die Du stellst, beziehen sich alle nicht aufs Ausländerrecht - deshalb ist Dein thread nun hier gelandet.

Zu Deinen Fragen:

burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:
Meine Frage ist, wie wäre es wenn sie sich trennen?sie hat angst dass der Mann die Sorgerecht von der kleine bekommt weil sie kein Geld hat 


Diese Sorge ist unbegründet. Bei der Frage des Sorgerechts geht es um das Kindeswohl als Ganzes und da spielen emotionale Bindungen eine weit größere Rolle als Geld. - Ein Sorgerechtsentzug wäre im Übrigen nur auf gerichtlichem Wege denkbar. Aber dazu müsste die Mutter sich schon einige "Verfehlungen" geleistet haben. - Grundsätzlich sehen es die Gerichte im Übrigen unter Beachtung des einschlägigen Kindschaftsrechtes so, dass auch im Falle einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht generell als die dem Kind am ehesten ensprechende Variante gesehen wird.

burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:
wo würden sie und das Kind wohnen, gibt es eine Frauenhaus in diese Fälle?


burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:
sie musste dann arbeiten aber mit wem bleibt das Kind? 


Wenn die Trennung einigermaßen einvernehmlich über die Bühne geht, wird ein übergangsweiser Aufenthalt im Frauenhaus sicher nicht nötig sein.

Die Mutter müsste sich und das Kind beim Jobcenter anmelden, sich als Arbeit suchend registrieren lassen und für sich und das Kind Leistungen beantragen.

Sie könnte und müsste sich für sich und das Kind eine eigene Wohnung suchen. Dazu sollte sie zuerst einen Wohnberechtigungsschein bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Beachten: Die Wohnung sollte den Angemessenheitskriterien des Jobcenters entsprechen.

Bei nicht nur vorübergehender Trennung haben Mutter und Kind auch schon vor einer eventuellen Scheidung das Recht auf eine angemessene eigene Wohnung.

Am besten wäre es sicher, die Mutter wendet sich zunächst an eine Frauen- und Familienberatungsstelle oder auch eine Migrationsberatung für erwachsele Zuwanderer (MBE). - Die werden ihr konkret helfen können.

Erkundigt Euch mal bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, DRK usw.), wo es solche Beratungsstellen in Eurer Nähe gibt. Ggf. können auch die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus entsprechend vermitteln.


=schweitzer=

Änderung:
Habe noch etwas vergessen:

burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:
Sie haben eine Ehevertrag vor dem Hochzeit gemacht wo sie kein Geld von ihm bekommen würde wenn die beiden sich scheiden lassen.


Ganz so einfach ist es nicht, denke ich. Der Mann wird in jedem Falle gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein und bleiben und IMHO auch gegenüber der Ehefrau. Das gilt m.E. unabhängig von den Vereinbarungen im Ehevertrag. - Auch insoweit wäre eine Frauen- und Familienberatungsstelle eine gute Adresse - ansonsten mit dem Scheidungsanwalt besprechen!  - =schw.=


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« Zuletzt geändert: 30.11.2011 um 14:16:27 von schweitzer »  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 30.11.2011 um 14:53:36
 
burbujita schrieb am 30.11.2011 um 13:26:27:
Sie haben eine Ehevertrag vor dem Hochzeit gemacht wo sie kein Geld von ihm bekommen würde wenn die beiden sich scheiden lassen. 


- Trennungsunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden
- Kindesunterhalt natürlich nicht
- Nachehelicher Unterhalt könnte zwar ausgeschlossen werden, jedoch sind die meisten älteren Eheverträge so restriktiv formuliert, dass sie nichtig sind

Wenn der Ehemann tatsächlich gut verdient, sollte auf jeden Fall ein ordentlicher Familienrechtsanwalt eingeschaltet werden, der diese Fragen genauer prüft und Ansprüche geltend macht, was zumindest bei ALG 2-Antrag/Bezug wegen eines Anspruchsübergangs auf das Jobcenter besser nicht von Laien allein gemacht werden sollte.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.11.2011 um 16:35:52
 
i.d.R. bis zu 3 Jahren ist der Vater auch für die Mutter unterhaltspflichtig. Danach muss man sehen. Da geht die Rechtssprechung dahin, dass man über 3 Jahren der Mutter vielfach eine Teilzeitbeschäftigung zumuten kann, insbesondere in Gegenden mit geringer Arbeitslosigkeit.

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