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Finanzielle Unterstützung für ausländische Ehefrau? (Gelesen: 2.355 mal)
NotLupus
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irgendwo, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.11.2011 um 17:45:51
 
Hi

Hoffe bin im richtigen Unterforum.

Folgendes:

Ich bin Azubi, 25, im dritten Lehrjahr. Seit Oktober verheiratet.

Ich kriege Ausbildungsvergütung 535 € netto. Außerdem bekomme ich BAB in Höhe 248 €. Und bis diesen Monat bekam ich Kindergeld (184€), da ich 9 Monate Wehrdienst geleistet habe (bin Februar 1986 geboren).

Jedenfalls... ich hab leider ein finanzielles Problem. Meine Maßnahmen waren bis jetzt eine Minimierung der eigenen Ausgaben und Kündigen unnötiger Verträge. Außerdem hab ich die Verkürzung meiner Ausbildung erreicht. Am Mittwoch war schriftliche Endprüfung und so. Februar werde ich fertig sein. Dann würde ich auch besser Geld verdienen.

Nur die Zeit bis Februar ist kritisch. Hab ja auch den nächsten Sprachkurs finanziert indem ich Schulden bei Freunden gemacht hab, etc.

Gibt es irgendeine Möglichkeit vom Staat Geld zum aufstocken zu kriegen?

Ja klingt halt doof, nur sind die nächsten drei Monate knüppelhart, da wir u.a. paar grundlegende Wintersachen für sie brauchen.


Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.11.2011 um 18:17:09
 
Wohnt Ihr denn zusammen? Bekommt deine Frau ALG-II?

Oder hast Du nur geheiratet, sie lebt aber weiterhin im Herkunftsland?
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schweitzer
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 25.11.2011 um 18:20:42
 
NotLupus schrieb am 25.11.2011 um 17:45:51:
Gibt es irgendeine Möglichkeit vom Staat Geld zum aufstocken zu kriegen?


Im Zweifel Anträge stellen!

Handelt es sich bei dem Sprachkurs um einen Integrationskurs? Dann kann man beim BAMF die Kostenübernahme beantragen - sofern Bedürftigkeit anerkannt wird, wird diese gewährt.

Deine Frau sollte sich auch nicht scheuen, beim Jobcenter einen Antrag auf Gewährung von Leitungen nach dem SGB II zu stellen. - Dass Du als jemand der BAB erhält, keine Leistungen nach SGB II bekommen kannst, heißt nicht zwangsläufig, dass auch Deine  Frau nichts bekommen kann.

Also probieren!

Ansonsten empfehle ich Euch, mal eine MBE (Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwander) aufzusuchen . - Mit Hilfe
dieser Seite
kannst Du schnell herausfinden, wo sich eine solche MBE in Euerer Nähe befindet. (Blaues bitte anklicken!)


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.11.2011 um 19:50:16
 
Hi

bin grad im Abschlussstress. Waren gestern bei der AA, und die Verwiesen uns zum Jobcenter. Heute war sie alleine im Jobcenter, und die meinten sie müsse erstmal ALG I Antrag stellen um ALG II Antrag stellen zu dürfen...

Muss das sein? Oder ist da ein Mißverständnis vorhanden?
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sailor
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.11.2011 um 21:35:15
 
Nein, das ist Unsinn, natürlich dürft ihr auch so jederzeit einen Antrag beim Jobcenter stellen. Wenn Ansruch auf ALG 1 besteht würde er allerdings abgelehnt. Aber hat sie überhaupt mal in D gearbeitet? Wenn nein kann es kaum einen Anspruch geben.

Also Antrag schriftlich stellen, kann auch erstmal formlos erfolgen und darauf bestehen, daß er angenommen wird. Notfalls per Post (Einschreiben). Das Datum der Antragstellung ist wichtig, da erst ab dem Datum gezahlt wird.
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