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FZF Kind des ausländischen Ehepartners nach Deutschland (Gelesen: 2.845 mal)
yovo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Kind des ausländischen Ehepartners nach Deutschland
18.11.2011 um 11:27:22
 
Hallo. Mein Mann ist 1 Jahr nach der Eheschließung im Januar 2010 nach Deutschland eingereist. Er hat erstmal einen befristeten Aufenthalt bis 2013. Er vermißt seine 7 jährige Tochter sehr und wir möchten sie zu uns holen, da ich keine Kinder bekommen kann. Die AB verlangt 3 Monatsabrechnungen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Probezeit muß vorbei sein. Nach mehreren Arbeitgebern (er arbeitet seit Sept 2010) hat er endlich einen gefunden der ihm einen unbefristeten Vertrag gegeben hat, aber die Probezeit dauert noch bis Ende März 2012. Erst dann will die AB hier in Schleswig-Holstein zu arbeiten beginnen. Kann man da nichts machen, dass es schneller geht? Für das Kind wäre es viel besser, wenn sie schnellstmöglich hier mit der Schule beginnen könnte um nicht so viel Zeit zu verlieren, da sie ja noch kein Deutsch kann. Wird das - Ende der Probezeit- in allen Bundesländern verlangt?
Danke schon mal für eure Hilfe
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.11.2011 um 13:10:04
 
Arbeitest du auch? Es muss nur das Familieneinkommen passen.

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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 18.11.2011 um 16:36:50
 
Zitat:
Es muss nur das Familieneinkommen passen. 

Guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=notify2;num=1254638157/0;...
yovo schrieb am 04.10.2009 um 08:35:56:
Was für Voraussetzungen werden verlangt (ich arbeite Teilzeit, brauche aber Hartz4 dazu)

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.11.2011 um 07:34:09
 
Wobei der Link auf 2009 abstellt, was derzeit schon deshalb nicht passt, da bei zwei Erwerbstätigen i.d.R. kein HarzIV Anspruch besteht.
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yovo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 19.11.2011 um 19:43:37
 
Hallo franky_23
Adoption geht nicht, weil ich zu alt (52) bin (heißt es). Wir bekommen kein Hartz IV, unser gemeinsames Einkommen ist ausreichend (1500/mtl, niedere Miete aber Whg groß genug). Die machen nur Probleme weil die Probezeit noch nicht vorbei ist.
Ich würde gern in meine Heimat (Kreis RV) zurück ziehen. Ist das sinnvoll, obwohl wir hier die Papiere schon vorgelegt haben? Aber wenn die im April - nach der Probezeit - erst die Akte bearbeiten, dann geht es immernoch einige Monate bis das Kind das Visum bekommt. Wenn also bei dir in Bayern oder in B.Württemberg die Vorschriften weniger hart sind, wäre ein Umzug vielleicht ratsam, oder?
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.11.2011 um 20:27:06
 
Wenn der Visumantrag gestellt und die Unterlagen bereits bei der ABH sind, würde ich diese nicht mehr wechseln.

Wenn die Probezeit um ist, will die ABH dem Visum dann zustimmen? Das könnte sie am Tag selbst, und innerhalb einer Woche könnte die Botschaft dann das Visum geben.

Woher hast Du die Information, dass es nach Ablauf der Probezeit "noch Monate" dauert?
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.11.2011 um 13:51:02
 
Würde der Umzug nicht bedeuten, dass auch du dann einen neuen Job annehmen müsstest. Derzeit kannst ja noch argumentieren, dass weite Teile des Familieneinkommens. z.B. dein Einkommen mit günstiger Steuerklasse, Kindergeld, ... eben nicht einer Probezeit unterliegen.
Er hätte auch Anspruch auf ALG 2, wobei ich jetzt nicht weiss ob dies dann als schädliche Sozialleistung einzustufen ist. ALG 1 wäre es nicht.
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yovo
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i4a rocks!


Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 20.11.2011 um 15:59:29
 
Danke für eure Antworten. Ok, wenn das dann wirklich schnell vorwärts geht nachdem die Probezeit fertig ist, dann hoffe ich mal da drauf und warte ab. Dann könnte man immernoch vor dem Schuljahreswechsel umziehen, weil es in Süddeutschland besser mit Arbeit ist als hier. Danke euch nochmals und ich hoffe unser Problem ist im Mai erledigt.
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